Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestanforderungen an Referenzen
1. Es sind mindestens 3 (drei) Referenzen über Leistungen im Hoch- und Tiefbau (Gewerbe-,Industrie-und Anlagenbau, ohne Wohnbau) zu benennen, die möglichst konkrete Angaben zu den folgenden Punkten enthalten:
— Art des BV,
— Errichtungsort,
— Projektbeschreibung mit technischen Hauptdaten Darstellung der Projektvolumen (Auftragsvolumen),
— Hauptleistungsinhalte des Bewerbers (d. h. Lieferumfang),
— Ausführungsbeginn und Ende der Leistung,
— Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber, sofern vorhanden,
— Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers,
— Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers.
Es werden nur Referenzen als vergleichbar angesehen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Errichtung im Wirtschaftsraum der Europäischen Union,
b) Aufnahme des kommerziellen Betriebs innerhalb der letzten 10 Jahre vor Versand dieser Bekanntmachung,
c) Mindestauftragsvolumen in Höhe von 2,5 Mio. EUR je Referenz,
2. Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Qualitätssicherungssystems (Kopie eines Zertifikats ausreichend).
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle der Auftragserteilung in der Lage ist, die gesamte Auftragsabwicklung einschließlich schriftlicher Dokumentation und Schriftverkehr in deutscher Sprache abzuwickeln.
4. Der Bewerber hat bei Angebotsabgabe die von ihm geplanten SUB-Unternehmen zu be-nennen.