Neubau Wirtschaftsgebäude (Truppenküche mit 600 Versorgungsteilnehmer und Speisesaal mit 900 Versorgungsteilnehmer) mit etwa 1640 m² Grundfläche und etwa 2428 m² Geschossfläche. Der Neubau befindet sich im Bereich der Bundeswehrliegenschaft Marinestützpunkt Eckernförde.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Industriefussboden Küche (21G00076 - 111VM001 Eckernf., MSTP Neub. Wi-Geb. 600 VT)
21G00076 - 111VM001”
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau Wirtschaftsgebäude (Truppenküche mit 600 Versorgungsteilnehmer und Speisesaal mit 900 Versorgungsteilnehmer) mit etwa 1640 m² Grundfläche und etwa...”
Kurze Beschreibung
Neubau Wirtschaftsgebäude (Truppenküche mit 600 Versorgungsteilnehmer und Speisesaal mit 900 Versorgungsteilnehmer) mit etwa 1640 m² Grundfläche und etwa 2428 m² Geschossfläche. Der Neubau befindet sich im Bereich der Bundeswehrliegenschaft Marinestützpunkt Eckernförde.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 126941.16 💰
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Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Marinestützpunkt Eckernförde, Am Ort 6, 24340 Eckernförde (Wirtschaftsgebäude)
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 556 m² Industriefußboden in einer Großküche bestehend aus Abdichtung der vorhandenen Betonsohle, zementgebundene Gefälleschüttung, Dämmung,...”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 556 m² Industriefußboden in einer Großküche bestehend aus Abdichtung der vorhandenen Betonsohle, zementgebundene Gefälleschüttung, Dämmung, Küchenabdichtung, Zementestrich und einer fugenlosen Verlaufbeschichtung PMMA incl. der vorbereitenden Arbeiten, Hohlkehlsockel sowie der Anarbeitung an Bodenabläufe Türen etc.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 126941.16 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121001072 oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Text wie zu III.1.1)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
gem. VOB/A §8 Nr.3 (1) Buchstabe a -...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Text wie zu III.1.1)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
gem. VOB/A §8 Nr.3 (1) Buchstabe a - Angaben über den Umsatz des Unternehmers in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
gem. VOB/A §8 Nr.3 (1) Buchstabe b - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
gem. VOB/A §8 Nr.3 (1) Buchstabe c – Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
“Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen...”
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Text wie zu III.1.1)
Vorlage von 3 Referenzprojekten über die Ausführung von Acrylharzböden auf Basis Metylmethacrylat (PMMA) in einer Großküche oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Text wie zu III.1.1)
Vorlage von 3 Referenzprojekten über die Ausführung von Acrylharzböden auf Basis Metylmethacrylat (PMMA) in einer Großküche oder vergleichbaren Objekten als Industrieboden incl. Estrich und Küchen-Abdichtungsmaßnahmen.
Auf gesondertes Verlangen ist ein Muster eines Acrylharzbodens in Form eines Wandanschlusses/einer Hohlkehle vorzulegen.
Mindestandards: 250 m² verbauten Industrieboden als Komplettleistung incl. Estrich und der in Küchen/Großküchen erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen
Referenznachweise sind unabhängig von den gemachten Angaben unter III.1.1) und III.1.2) vorzulegen incl. Angabe des Ansprechpartners; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; sofern vorhanden Bilder des Objekts, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-28
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-02-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-14 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig.
Fragen sind schriftlich per E-Mail an bieteranfragen-vob@gmsh.de zu richten. Fragen werden bis zum...”
Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig.
Fragen sind schriftlich per E-Mail an bieteranfragen-vob@gmsh.de zu richten. Fragen werden bis zum 28.01.2022 23:59 Uhr angenommen.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe des Teilnahmeantragsmittels E-Mail ist nicht zulässig. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen Platzhalter. Über diese ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantragbevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge nebst Anlagen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen. Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der Vergabestelleeinzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR VOB-Submissionsstelle
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de📧
Fax: +49 45130086-166 📠
Quelle: OJS 2021/S 252-669001 (2021-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-27) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 252-669001
Auftragsvergabe
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Titel:
“Industriefussboden Küche (21G00076 - 111VM001 Eckernf., MSTP Neub. Wi-Geb. 600 VT)” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2022/S 146-416848 (2022-07-27)