Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1 bis III.1.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zur Abgabe des Angebots auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben / eingereicht worden sind.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Die Gleichwertigkeit hat der Bieter nachzuweisen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, nicht älter als sechs Monate seit Ablauf der Angebotsfrist. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
2) Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls keine Mitgliedschaft besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Mitgliedschaftspflicht besteht.
3) Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden.
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Hierfür ist das Formular II „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden.
5) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs .3 MiLoG“ zu verwenden.
6) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, davon im Verwaltungsbereich, im gutachterlichen Bereich und im planerischen Bereich sowie ggf. weitere Bereiche. Hierfür ist das Formular IV „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden. Zusätzlich ist die Organisationsstruktur des Bieters in einem separatem Organigramm darzustellen.