Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 46 (3) Nr. 2 VgV (Hauptverantwortlicher Objektplaner Ingenieurbauwerk)
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur mit Vertiefung „Konstruktiver Ingenieurbau“ oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Brückenbau.
— § 46 (3) Nr. 2 VgV (Hauptverantwortlicher Objektplaner Tragwerksplanung)
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur mit Vertiefung „Konstruktiver Ingenieurbau“ oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Brückenbau.
— § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen seit 2010, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Planung für ein Brückenbauwerk über ein Gewässer als Ingenieur- bzw. Tragwerksplaner erbracht haben.
— § 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur mit Vertiefung „Konstruktiver Ingenieurbau“ oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Brückenbau. Eine Bauvorlagenberechtigung wird vorausgesetzt. Bei Bietergemeinschaften die Führungskraft des Unternehmens, das die Projektleitung innehat.
— § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten (Datenserver), MS Office ab Version 2010 oder höher, CAD-Software, Verkehrsplanungssoftware, professionelle Statiksoftware..
— § 46 (3) Nr. 3 VgV:
Angaben zu Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen.