Beschreibung der Beschaffung
Maßnahmenbeschreibung:
Der Rat der Stadt Haan und der Kreistag des Kreises Mettmann haben im Jahr 2018 auf der Basis eines Verkehrsgutachtens vom Ingenieurbüro Runge IVP von Februar 2017 (Variante 3) den Beschluss gefasst, dass die Martin-Luther-Straße und die Turnstraße zukünftig gemeinsam die Funktion der Kreisstraße (K 5) übernehmen. Dazu wird die Turnstraße zukünftig in ihrer Fahrtrichtung gedreht und ist dann von der Ittertalstraße Richtung Kaiserstraße (B 228) befahrbar. Gleichzeitig wird die Martin-Luther-Straße zwischen Bismarck- und Turnstraße zur Einbahnstraße Richtung Solingen.
Es sollen beide Straßen einschl. der Rad- und Gehwege sowie Stellplätze auf einer Länge von insgesamt 860 m grundhaft neu gebaut werden. In diesem Zuge werden die Kanäle bzw. Hausanschlussleitungen und die Versorgungsleitungen teilweise sowie die Straßenbeleuchtung vollständig erneuert.
Der Knotenpunkt Kaiserstraße (B 228) / Turnstraße ist mit einer Lichtsignalanlage auszugestalten, wohingegen die Lichtsignalanlagen am Markt und an der Einmündung der Walder Straße entfallen. Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Martin-Luther-Straße / Kaiserstraße wird entsprechend der neuen Verkehrsführung angepasst.
Leistungsgrundlagen:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 LPH 1 bis 9 als Berechnungshonorar nach § 44 mit den folgenden Vorgaben:
Anrechenbare Kosten: 99 200,00 EUR (netto nach Kostenannahme)
Honorarzone: III, durchschnittliche Anforderungen
Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021 LPH 1 bis 9 als Berechnungshonorar nach § 48 mit den folgenden Vorgaben:
Anrechenbare Kosten: 1 913 800,00 EUR (netto nach Kostenannahme)
Honorarzone: III, durchschnittliche Anforderungen
Die zu erbringenden Leistungen sowie die entsprechende Bewertung sind zum Entwurf des Ingenieurvertrages in der Anlage D dargestellt. Nach Ausarbeitung der Vorplanung und Festlegung einer Variante kann ggf. eine Anpassung der Honorarzone erfolgen.
Die Leistungsphase 7 ist in reduziertem Umfang zu erbringen.
Die gewählte Honorarzone ergibt sich gemäß HOAI 2021 Anlagen 12.2 und 13.2 Objektlisten Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.
Besondere Leistung:
Folgende Besondere Leistungen gemäß HOAI Anlage 12.1 bezogen auf die Gesamtmaßnahmen sind zu erbringen:
— Prüfen von Nachträgen (LPH 8),
— Örtliche Bauüberwachung (LPH 8),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9).
Folgende Besondere Leistungen gemäß HOAI Anlage 13.1 sind zu erbringen:
— Prüfen von Nachträgen (LPH 8),
— Örtliche Bauüberwachung (LPH 8),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9).
Folgende Besondere Leistungen sind zu erbringen:
— Erstellen von Leitungsbestandsplänen (LPH 2) gemäß HOAI Anl. 12.1 und 13.1,
— Koordination des Gesamtprojektes (LPH 5) gemäß HOAI Anl. 12.1 und 13.1,
— Verkehrstechnische Planung von Lichtsignalanlagen,
— Prüfung und Auswertung der Ergebnisse der digitalen Bürgerbeteiligung aus Dez. 2020 / Jan. 2021 sowie Berücksichtigung in der weiteren Planung,
— Organisieren, Gestalten und Durchführen einer Bürger-/Öffentlichkeitsinformationsveranstaltung über HOAI § 43 und §47 hinaus,
— Nahverkehrsplanung der Buslinie 692,
— Prüfung und Auswertung der Kanal-TV-Untersuchung der Hausanschlussleitungen und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Haan und dem AG,
— Abstimmung mit den Versorgungsträgern und Übernahme deren Planung in den LPH 2, 3 und 5, Berücksichtigung der erforderlichen Nebenleistungen (Erdarbeiten etc.) für die Umlegung von Leitungen in LPH 6 sowie Koordinierung und Überwachung der Nebenleistungen in LPH 8.
Ausführung: 1.7.2021 – 28.2.2029.