Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz — Örtliche Bauüberwachung zur Sicherung und Verwahrung eines Tagesbruches auf historischen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich möglicher Anpassungsprojektierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-29.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Kurze Beschreibung:
“Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz — Örtliche Bauüberwachung zur Sicherung und Verwahrung eines...”
Kurze Beschreibung
Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz — Örtliche Bauüberwachung zur Sicherung und Verwahrung eines Tagesbruches auf historischen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich möglicher Anpassungsprojektierung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de📧
URL der Dokumente: http://www.oba.sachsen.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Datum des Beginns: 2021-08-09 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-333311
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
“Die Information zur beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe erfolgt ausschließlich wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz der Leistungen. Da der Auftragswert...”
Die Information zur beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe erfolgt ausschließlich wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz der Leistungen. Da der Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes nach § 106 GWB liegen wird, stehen Rechtsbehelfe aus den §§ 160 ff GWB nicht zur Verfügung. Der Auftraggeber wird die Bewerber bei der Angebotsaufforderung berücksichtigen, die schlicht ihr Interesse bekunden.
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Quelle: OJS 2021/S 126-333311 (2021-06-29)