Ingenieurleistungen Bauüberwachung Tagesbruch Pochgängerweg in Freiberg

Sächsisches Oberbergamt

Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz — Örtliche Bauüberwachung zur Sicherung und Verwahrung eines Tagesbruches auf historischen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich möglicher Anpassungsprojektierung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Kurze Beschreibung:
Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz — Örtliche Bauüberwachung zur Sicherung und Verwahrung eines Tagesbruches auf historischen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich möglicher Anpassungsprojektierung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de 📧
URL der Dokumente: http://www.oba.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Datum des Beginns: 2021-08-09 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-333311
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Die Information zur beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe erfolgt ausschließlich wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz der Leistungen. Da der Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes nach § 106 GWB liegen wird, stehen Rechtsbehelfe aus den §§ 160 ff GWB nicht zur Verfügung. Der Auftraggeber wird die Bewerber bei der Angebotsaufforderung berücksichtigen, die schlicht ihr Interesse bekunden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Örtliche Bauüberwachung zur Sicherung und Verwahrung eines Tagesbruches auf historischen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich möglicher Anpassungsprojektierung (Bereitstellung weiterer Informationen im Zuge der Angebotsaufforderung nach Interessenbekundung zur Teilnahme).
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Beschreibung der Verlängerungen: Auf Anforderung Auftraggeber, um Projektziel zu erreichen.
Zusätzliche Informationen:
Die Information zur beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe erfolgt ausschließlich wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz der Leistungen. Da der Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes nach § 106 GWB liegen wird, stehen Rechtsbehelfe aus den §§ 160 ff GWB nicht zur Verfügung. Der Auftraggeber wird die Bewerber bei der Angebotsaufforderung berücksichtigen, die schlicht ihr Interesse bekunden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiberg

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.oba.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: www.oba.sachsen.de 🌏
URL der Dokumente: www.oba.sachsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Internetadresse: www.oba.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 126-333311 (2021-06-29)