Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI zur Planung und Durchführung des Neubaus Kindertagesstätte Otterbach Anlagengruppen-Nr.: 1, 2, 3, 4, 5 und 7 des § 53 Abs. 2 HOAI gemäß der Leistungsbeschreibung Anlage 10 Als Zielvorstellungen die Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
A. Raumprogramm Die Kindertagesstätte soll für ca. 65 Kinder dreigruppig errichtet werden.
Das geforderte Raumprogramm ergibt sich aus der Machbarkeitsstudie Anlage 10.
Die Bestimmungen des Kindertagesstättenzukunftsgesetzes (KiTaG) - in Kraft seit dem 01.07.2021 – sowie die Orientierungshilfe für Raumkonzepte von Kindertagesstätten vom Juni 2010 sind zu beachten.
B. Technische Aspekte:
Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten.
Es ist mindestens KfW 55 Standard zu erreichen, da anderenfalls der Auftraggeber keine Tilgungszuschüsse erhält.
Die Konzeption Holzbauweise, Betonfertigteilbau, Massivbau etc. soll der Auftragnehmer im Rahmen seiner Planungsleistungen unter wirtschaftlichen Aspekten prüfen und die Ergebnisse dem Auftraggeber zur Entscheidung vorstellen.
Die Leistungen der Objektplanung Gebäude müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen:
Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Es ist mindestens KfW 55 Standard zu erreichen, da anderenfalls der Auftraggeber keine Tilgungszuschüsse erhält Die Konzeption in Holzbau, Betonfertigteilbau, Massivbau etc. sollte unter wirtschaftlichen Aspekten im Rahmen der Planung geprüft und dem Auftraggeber vorgestellt werden.
Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit):
Die Leistungen der technischen Ausrüstung (TGA) müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Einbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung der Technischen Ausrüstung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphase 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben.
Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude und Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 in Abstimmung mit der Objektplanung unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen und bis 01.04.2022 fertig gestellt werden. Weitere Planungsleistungen sollen nach dem festzulegenden Bauablaufplan, welchen die Objektplanung mit der Bauherrin festlegt, vollständig erbracht werden.