Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Bieter, welche die Eignungskriterien erfüllt haben, zu einem Aufklärungsgespräch einzuladen, in welchem diesen die Gelegenheit eingeräumt wird, ihr Angebot in der Gesamtheit insbesondere auch im Hinblick auf die bekannt gemachten Zuschlagskriterien zu erläutern. Dem Auftraggeber ist es hierbei gestattet, Fragen zur Ange-botsaufklärung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Führen der zuvor beschriebenen Aufklärungsgespräche gegenüber sämtlichen Bietern zu verzichten. Dennoch ist es ihm gestattet, bei Unklarheiten zu konkreten Angebotsdetails, Aufklärung zu betreiben.