Beschreibung der Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
a) Grundauftragsleistungen:
Die mit Zuschlagserteilung fest beauftragten Grundauftragsleistungen umfassen die Leistungsstufen 1 und 2.
aa) Leistungsstufe 1 umfasst dabei die Grundleistungen der Lph. 1-4, mit Ausnahme der Grundleistungen der
FGR 9, Zugsicherungstechnik, der Lph. 2-4; Leistungsstufe 1 umfasst außerdem besondere Leistungen, wie
insbesondere:
— Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und
einschränkenden Gegebenheiten in der Lph 1,
— Integration der Beiträge von SWM für FGR (9) – Zugsicherungstechnik in die Gesamtplanung in den Lph 2-4.
bb) Leistungsstufe 2 umfasst die Grundleistungen der Lph. 5, mit Ausnahme der Grundleistungen der
Leistungsphase 5 für die FGR (9) – Zusicherungstechnik. Die Leistungsstufe 2 umfasst außerdem besondere
Leistungen, wie insbesondere:
— Integration der Beiträge von SWM für FGR (9) – Zugsicherungstechnik in die Gesamtplanung,
— Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners bzw. des Rohbauunternehmers auf
Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung und der fortgeschrittenen Ausführungsplanung,
— Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von bereitgestellten Betriebsmitteln bzw. Geräten.
b) Optionsauftragsleistungen:
Die Leistungsstufen 3 bis 5 stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß
Nummer 3.3 des Vertrages abruft.
aa) Leistungsstufe 3 umfasst:
— die Grundleistungen der Lph. 6, mit Ausnahme der Grundleistungen der Leistungsphase 6 für die FGR (9)
– Zusicherungstechnik. Die Leistungsstufe 2 umfasst außerdem besondere Leistungen, wie insbesondere
Integration der Beiträge von SWM für FGR (9) – Zugsicherungstechnik in die Gesamtplanung, und
— die Grundleistungen der Lph 7, mit Ausnahme von Leistungen, die der Auftraggeber erbringt, wie Einholen
von Angeboten, Durchsicht und Nachrechnen der Angebote, aufstellen des Preisspiegels, Führen von
Bietergesprächen unter Teilnahme des Auftragnehmers, Zusammenstellen der Vergabeunterlagen und
Mitwirkung bei der Auftragserteilung, und der FGR 9 - Zugsicherungstechnik. Besondere Leistungen der Lph 7:
Prüfung und Werten von Nebenangeboten.
bb) Leistungsstufe 4 umfasst: Grundleistungen der Lph 8, mit Ausnahme von Leistungen, die der Auftraggeber
erbringt, wie Förmliche Abnahme, Antrag auf behördliche Abnahmen, und der FGR 9 - Zugsicherungstechnik.
Besondere Leistungen der Lph 7: Prüfung und Werten von Nebenangeboten
cc) Leistungsstufe 5 umfasst: Grundleistungen der Lph. 9, mit Ausnahme der Grundleistungen der
Leistungsphase 9 für die FGR (9) – Zusicherungstechnik. Besondere Leistungen der Lph 9: Überwachen der
Beseitigung von Mängeln, Bestandsplanung bzw. Bestandsdokumentation.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung
auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Er behält sich zudem vor, die Übertragung von Leistungen auf einzelne Anlagen oder Teilanlagen einzelner
Leistungsphasen zu beschränken.