Ingenieurleistungen Martin-Römer-Stolln in Hartmannsdorf

Sächsisches Oberbergamt

Ingenieurleistungen Erkundung und Sanierung bzw. Verwahrung von alten Grubenbauen ein-schließlich der Wiederherstellung der Wasserabtragsfähigkeit im Bereich des Martin-Römer-Stollns in Hartmannsdorf (Landkreis Zwickau)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-30 Auftragsbekanntmachung
2021-12-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: 2021_34
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen Erkundung und Sanierung bzw. Verwahrung von alten Grubenbauen ein-schließlich der Wiederherstellung der Wasserabtragsfähigkeit im Bereich des Martin-Römer-Stollns in Hartmannsdorf (Landkreis Zwickau)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 095999
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c35a7748a-42b353aab61abda 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-05 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 193-502726
ABl. S-Ausgabe: 193

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung und Ziel der Sanierung
Ziel der Erkundungs- und Sanierungsarbeiten ist die Beseitigung der Gefährdung der öffentli-chen Sicherheit im Bereich dieser alten Grubenbaue. Dabei ist zu beachten, dass die auf dem Martin-Römer-Stolln zirkulierenden Wässer geordnet abgeleitet werden können. Aufgrund der bereits zahlreich eingetretenen Tagesbrüche im Verlauf des Martin-Römer-Stollns schätzt der Auftraggeber ein, dass hier kurzfristig Sanierungsarbeiten dringend erforderlich werden.
Mehr anzeigen
Für die Planungsleistungen sind folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:
­ Verwahrung der Tagebrüche über dem Martin-Römer-Stolln
Ausrichtung nach den vorhandenen Nutzungsbedingungen an der Tagesoberfläche (z. B. tagesnahe Plomben)
­ Wiederherstellen der Wasserabtragsfähigkeit des Martin-Römer-Stollns
Für die Wältigung des Martin-Römer- Stollns sind zur Begrenzung der Förderweglängen so-wie zur Optimierung der bergtechnischen Arbeiten zwei bis drei Tageszugänge (z. B. Licht-loch 10, Engländer-Stolln o. a.) zu planen. Dabei sind die Grenzen des Vereinsstollens (Eng-länder-Stolln) bis Martin-Römer-Stolln zu beachten. Eine Sanierung des Vereinsstollens ist auszuschließen.
Mehr anzeigen
­ Klärung der Trassenquerung des Martin-Römer-Stollns mit dem Rohwasserüberleitungsstol-len Talsperre Eibenstock - Wasserwerk Burkersdorf unter den besonderen Bedingungen der Trinkwassergewinnung sowie dessen Schutz
Gegebenenfalls Herausarbeiten und Umsetzen von bergtechnischen Sicherungsarbeiten zum Schutz des Rohwasserüberleitungsstollens bzw. zum Wasserabtrag des Martin-Römer-Stollns in diesem Bereich.
­ Klärung der Belange des UNESCO-Weltkulturerbes der Montanregion Erzgebirge Krusno-hori einschließlich der Belange der Denkmalpflege/Archäologie im Bereich der wüsten Bergbausiedlung am Fürstenberg (Hoher Forst) sowie Abstimmung der Arbeiten mit dem Landesamt für Archäologie
Mehr anzeigen
In die Planung sind die daraus erforderlichen Maßnahmen oder Beschränkungen mit aufzu-nehmen und umzusetzen.
In der Planung sind mindestens die o. g. Schwerpunkte zu betrachten. Aufgrund der unbekann-ten altbergbaulichen Verhältnisse im Bereich des Martin-Römer-Stollns sind für die Planungen die vorhandenen Unterlagen als Grundlage zu nehmen und infolge der gegebenen Dringlichkeit auf ein verkürztes Planungsverfahren abzustellen. Für die spätere Ausführung der Erkundungs- und Sanierungsarbeiten ist deshalb besonderer Wert auf eine baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung zu legen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für ein späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung
Der Auftraggeber ordnet den im Schwerpunkt zu bearbeitenden Stollen als ein Objekt nach An-lage 12.2 zur HOAI ein. In der Folge geht er zu den erwarteten Leistungen vom Anwendungs-bereich der §§ 1ff HOAI 2021 aus. Danach erwartet er ein Angebot zu Grundleistungen nach der HOAI und zu Besonderen Leistungen:
Mehr anzeigen
Grundleistungen nach § 43 HOAI
Grundleistungen unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kosten-schätzung (2.120.000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 HOAI. Der Auftraggeber geht aufgrund der erwarteten Leistungen zunächst davon aus, dass Grundleistungen zur Leis-tungsphase 4 HOAI nicht notwendig sind. Die Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag).
Mehr anzeigen
Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grund-leistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leis-tungsphasen 1 bis 8 HOAI zu übertragen. Zu den Leistungsphasen 3 und 7 erbringt der Auf-traggeber einzelne Grundleistungen selbst. Zur Leistungsphase 8 schließt die Übertragung der Besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Zur Erfüllung der Lph 1 und 2 erwartet der Auftraggeber insbesondere die Zusammenstellung der Grundlagen, Eigentümerermittlungen, (Eigentümer-) Zustimmungen, notwendige Abstimmungen mit der Gemeinde/Stadt, dem Verein, dem Landesamt für Archäologie, Abstimmungen zum Rohwas-serüberleitungsstollen (Fernwasser Südsachsen), ergänzende Recherchen, Klärung der Zuwe-gungen etc. sowie notwendige Abstimmungen mit dem Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ih-rem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Dazu akzeptiert der Auftraggeber auch den Verzicht auf Teilleistungen, z. B. zum Zu-sammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse zu den Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI, wenn der Bieter mit seinem konzeptionellen Ansatz plausibel macht, dass durch die so "verkürzte Objektplanung" die fachgerechte Erbringung der Leistungen nicht eingeschränkt ist.
Mehr anzeigen
Nach den Regelungen der HOAI 2021 (s. BGBl. 2020, S. 2392) besteht keine Bindung an die Mindest- und Höchstsätze zur angenommenen Honorarzone nach § 44 HOAI. Der Auftragge-ber erwartet aber die Kalkulation nachvollziehbar/ausreichend gegliedert angemessener Preise, bei denen er die fachgerechte Erbringung der Leistungen erwarten kann.
Mehr anzeigen
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
A - Baubegleitung/örtliche Bauüberwachung (zu Lph 8)
o Kostenkontrolle
o Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen
o Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
o Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
o Mitwirkung bei Abnahmen
o Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
o Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
o Örtliche Bauüberwachung
­ Plausibilitätsprüfung der Absteckung
­ Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
­ Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
­ Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
­ Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
­ Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen
­ Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
­ Protokolle zu Bauberatungen und Dokumentation des Bauablaufes
Die Leistungen werden für die voraussichtliche Bauzeit von 78 Wochen notwendig. Der Auftraggeber geht beim Auftragsgegenstand, insbesondere mit/nach dem Bauanlauf oder bei be-sonderen Anforderungen, von der Notwendigkeit eines wöchentlichen Vor-Ort-Einsatzes aus. Ansonsten erachtet er Vor-Ort-Einsätze im Abstand von zwei Wochen als ausreichend. In der Folge hält er etwa 50 Vor-Ort-Einsätze für die voraussichtliche Bauzeit notwendig.
Mehr anzeigen
B - Baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung:
o Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen
 angenommener Umfang: 10 Einsatzfälle inkl. der Situationsaufnahme und Ortsbefah-rung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (pro Einsatzfall: 24 Team-Stunden*; Ab-rechnung erfolgt auf Nachweis)
* Die Team-Stunde ist als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingeni-eur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln.
C - Vermessungsleistungen
Unter und übertägige Vermessungsleistungen vor und während der Bauausführung, mit Pla-nungsrisswerk, Arbeitsrisswerk während der Sanierungsarbeiten und Abschlussrisswerk nach Ende der bergtechnischen Arbeiten
D - Abschlussdokumentation
o Vollständige Dokumentation der Arbeiten zum Abschluss der bergtechnischen Arbeiten; Verwahrungsdokumentation
E - Ergänzende ingenieurtechnische Leistungen
o Leistungen zur Kontrolle und Dokumentation der geotechnischen und hydraulischen Verhältnisse einschließlich der Funktionalität der Wasserableitung sowie zum Nachweis der Standsicherheit im gesamten Verlauf des Wasserlösestollens. Grundlage für die Dokumen-tation ist eine Stationierung, die für den gesamten Stollenverlauf darzustellen ist und gleich-zeitig die Basis für die objekt- bzw. bauwerksbezogene Beschreibung (Datenblätter) ist. (Be-schreibung und Darstellung der Dokumentationsergebnisse entsprechend dem Merkblatt des OBA für die Dokumentation von Erkundungs-, Sanierungs- und Verwahrungsarbeiten, s. https://www.oba.sachsen.de/284.htm).
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen: auf Anforderung Auftraggeber, um Projektziel zu erreichen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 08058 Hartmannsdorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
• Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV mit vollständig schlüssigen Angaben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
- Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV,
- Erklärung Umsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
- durchschnittlicher, jährlicher Mindestgesamtumsatz (Mindestanforderung: das 1,0-fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen
Mindeststandards: siehe oben
Technische und berufliche Fähigkeiten:
• Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV,
- Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (durchschnittliche Beschäftigtenzahl: mindestens 8,0 Vollbeschäftigteneinheiten),
- Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen erfüllen, siehe "Prüfungs- und Wertungsbogen - Stufe 1 Auswahlverfahren");
- Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Das Projektteam muss über Fachpersonal der einzelnen Montanfachrichtungen mit Schwerpunkt Bergingenieurwesen verfügen, dazu nicht formgebundener Nachweis mit Begleitunterlagen);
Mehr anzeigen
- Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
- Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV,
- ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 VgV/§ 47 Abs. 4 VgV), jeweils mit vollständig schlüssigen Angaben

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Be-grenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichs-te Angebot haben (Prognose).
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-11-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgaben- stellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6,00
Preis (Gewichtung): 36,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c35a7748a-42b353aab61abda 🌏
Postleitzahl: 09599
Land: Mittelsachsen 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Diese Frist aus § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist eine Rechtsbehelfsfrist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 193-502726 (2021-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021/34
Gesamtwert des Auftrags: 243 856 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: 09599
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de 🌏
E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 252-671027
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 193-502726
ABl. S-Ausgabe: 252

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung und Ziel der Sanierung Ziel der Erkundungs- und Sanierungsarbeiten ist die Beseitigung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Bereich dieser alten Grubenbaue.
In der Planung sind mindestens die in der Auftragsbekanntmachung genannten Schwerpunkte zu betrachten. Aufgrund der unbekannten altbergbaulichen Verhältnisse im Bereich des Martin-Römer-Stollns sind für die Planungen die vorhandenen Unterlagen als Grundlage zu nehmen und infolge der gegebenen Dringlichkeit auf ein verkürztes Planungsverfahren abzustellen. Für die spätere Ausführung der Erkundungs- und Sanierungsarbeiten ist deshalb besonderer Wert auf eine baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung zu legen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für ein Angebot und die vertragliche Umsetzung
Der Auftraggeber ordnet den im Schwerpunkt zu bearbeitenden Stollen als ein Objekt nach Anlage 12.2 zur HOAI ein.In der Folge geht er zu den erwarteten Leistungen vom Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI 2021 aus und erwartet er ein Angebot/vertragliche Leistungen wie folgt:
Mehr anzeigen
Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen (Lph) 1 bis 3 und 5 bis 8 HOAI. Der Auftraggeber geht aufgrund der erwarteten Leistungen zunächst davon aus, dass Grundleistungen zur Lph 4 HOAI nicht notwendig sind. Die Grundleistungen zu den Lph 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen. Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Lph im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Lph 1 bis 8 HOAI zu übertragen. Zu den Lph 3 und 7 erbringt der Auftraggeber einzelne Grundleistungen selbst. Zur Lph 8 schließt die Übertragung der Besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Zur Erfüllung der Lph 1 und 2 erwartet der Auftraggeber insbesondere die Zusammenstellung der Grundlagen, Eigentümerermittlungen, (Eigentümer-) Zustimmungen, notwendige Abstimmungen mit der Gemeinde/Stadt, dem Verein, dem Landesamt für Archäologie, Abstimmungen zum Rohwasserüberleitungsstollen (Fernwasser Südsachsen), ergänzende Recherchen, Klärung der Zuwegungen etc. sowie notwendige Abstimmungen mit dem Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Besondere Leistungen:
(Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen, Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße, Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Mitwirkung bei Abnahmen, Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis, Örtliche Bauüberwachung)
Mehr anzeigen
Die Leistungen werden für die voraussichtliche Bauzeit von 78 Wochen notwendig. Der Auftraggeber hält er etwa 50 Vor-Ort-Einsätze für die voraussichtliche Bauzeit notwendig.
(Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen (angenommener Umfang: 10 Einsatzfälle inkl. der Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung)
Mehr anzeigen
C – Vermessungsleistungen (Unter und übertägige Vermessungsleistungen vor und während der Bauausführung, mit Planungsrisswerk, Arbeitsrisswerk während der Sanierungsarbeiten und Abschlussrisswerk nach Ende der bergtechnischen Arbeiten)
D – Abschlussdokumentation (Vollständige Dokumentation der Arbeiten zum Abschluss der bergtechnischen Arbeiten; Verwahrungsdokumentation)
E - Ergänzende ingenieurtechnische Leistungen (Leistungen zur Kontrolle und Dokumentation der geotechnischen und hydraulischen Verhältnisse einschließlich der Funktionalität der Wasserableitung sowie zum Nachweis der Standsicherheit im gesamten Verlauf des Wasserlösestollens)
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagtement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
8
6
Preis (Gewichtung): 36

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-21 📅
Name: TABERG-OST GmbH
Postanschrift: Limbacher Strasse 63
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09113
Land: Deutschland 🇩🇪
Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 243 856 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sächsisches Oberbergamt
Internetadresse: www.oba.sachsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Internetadresse: www.oba.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 252-671027 (2021-12-23)