Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gewobag wird auf Basis der in Ziffer 4 Teilnahmeantrag geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber / Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber / Bewerbergemeinschaften max. 150 Punkte (Ziffer 4.2.3 dieses Formblattes „Teilnahmeantrag“) erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
4.2.3 Teilnahmeantrag — Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand 1-deutig hinweisen und dies in Textform begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen in Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
— Entwicklung von Anwendungen in der deutschen Immobilienwirtschaft,
— Projektarbeit mit Aufwand von > 50 beauftragten Manntage,
— Abschluss der Leistung nicht vor 2016.
Unter vergleichbaren Leistungen versteht die Gewobag insb. folgende Leistungen:
— Betriebskosten,
— Facility Management,
— Kaufmännische Lösungen im Übrigen.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 30 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
Max. 25 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Leistung in der Wohnungswirtschaft erbracht (5 Punkte),
— Leistung entweder im Umfeld SAP EHP8, SAP Hana oder SAP RE / FX (5 Punkte),
— Erstellung von SAP-Cloud Anwendungen (3 Punkte),
— Vernetzung von komplexen Systemen und verteilten Strukturen (3 Punkte),
— Zugriffssteuerung, Datensicherheit, Datenschutz in Entwicklung und Betrieb (3 Punkte),
— Tool zu anpassbaren Auswertungen für verschiedene ERP-Systeme entwickelt/eingesetzt (2 Punkte),
— Tool zur Erstellung von Cockpits auf Basis der Auswertungen entwickelt / eingesetzt (2 Punkte),
— Projekt mit agiler Entwicklungsmethodik durchgeführt (z. B. SCRUM) (2 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet (zu Ausnahmen vgl. Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag).