Beschreibung der Beschaffung
1. Aufreinigung und Untersuchung der Hauptkanalschächte (ca. 1 039 Stück),
2. Aufreinigung und Untersuchung der Hauptkanalhaltungen (ca. 27 694 km),
3. Aufreinigung, Untersuchung und Einmessung der Anschlusskanäle (ca. 1 000 Stück).
Anforderungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag bei einer der folgenden Präqualifikationsstellen:
— PQ VOB.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese bei einer der zugelassenen Präqualifikationsstellen geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt –Eigenerklärung zur Eignung – genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt – Eigenerklärungen zur Eignung – ist erhältlich: Liegt den Vergabeunterlagen bei Nachweis zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach §6a Abs.3 VOB/A):
a) Die Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) – Beurteilungsgruppe*) „R“ und „I“ sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen/Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung/Angaben zu den in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten/Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.