Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link
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1. Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme:
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen. Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist durch die Vergabestelle
Nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, Originale der eingereichten Kopien sowie Erläuterungen und Konkretisierungen zu den eingereichten Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren führen!
Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe im Sinne des § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV). Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter.
Die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht werden.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Eignungsprüfung geforderten Unterlagen, Nachweise und Informationen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizubringen sind!
2.Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a)Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht.
b)Eigenerklärung bzgl. §§ 123 – 125 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Geforderte Eignungsnachweise,(gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualitfikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.