Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2017) verfügen.
Mindestens ein Referenzobjekt. Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
— Die Referenzobjekte sind der Branche Bank- Verwaltungs-, Bürogebäude zuordenbar.
— Es wurde/werden mindestens ein Projekt mit mehr als 25 000 physikalischen Datenpunkten per Definition der DIN EN ISO 16484-3 realisiert.
— Es werden/wurden Liegenschaften betreut welche eine Größe von 20 000 qm Nettogeschoßfläche übersteigt.
1. Zur Überprüfung der Referenzen sind die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner(n)*innen dieser Referenzgeber zu benennen, in den dafür vorgesehenen Textfeldern. Des Weiteren sind Angaben zur Beschreibung der Referenzleistung (s.o.), das Referenzleistende Unternehmen, Auftragswert sowie Leistungszeitraum zu tätigen. Alternativ können Sie Bestätigungsschreiben der Referenzgeber vorlegen, die den Inhalt der von Ihnen eingereichten Referenzen vollumfänglich bestätigen (Upload als separate Anlage). Sollten Ihnen beide Varianten nicht möglich sein, beispielsweise wegen Bindung an Vertraulichkeitserklärungen ggü. Ihren Referenzgebern, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der KfW in Verbindung, damit wir im Einzelfall entscheiden können, auf welche Weise die KfW die Referenzen verifizieren kann. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die KfW vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss des betroffenen Bewerbers/ Bieters führen kann.
2. Wenn Sie mehr Referenzen als vorgegeben einreichen wollen, fügen Sie diese bitte als externes PDF bei. Achten Sie dabei bitte darauf, dass alle geforderten Angaben enthalten sind.
Beauftragte Person Gefahrstoff:
Erklärung des Bewerbers bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, dass er über (mindestens) eine im Unternehmen festangestellte Person verfügt, die als „Beauftragte Person Gefahrstoff“ qualifiziert ist. Der Begriff „Beauftragte Person Gefahrstoff“ bzw. „Gefahrstoffbeauftragter“ ist gesetzlich nicht geschützt. Durch geeignete Nachweise ist zu belegen, dass im Unternehmen eine Person beschäftigt ist, die die Geschäftsleitung und alle Personen, die im Unternehmen für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich sind, bei Auswahl und Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten. Die Grundlagen basieren auf Inhalten der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Gefahrstoffverordnung – GefStoffV.
Das Vorhandensein einer „Beauftragten Person Gefahrstoff“ ist zwingend (Mindestanforderung).
Objektleiter/Stellvertreter für vorgesehenes Kernteam:
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung wird ein Kernteam aufgestellt, das für die gesamte Vertragslaufzeit der KfW zur Verfügung steht.
Zu diesem Kernteam zählen ein(e) Objektleiter(in), ein(e) stellvertretende(r) Objektleiter(in) (die hier vorgesehenen Qualifikationsanforderung en sind zwingend zu erfüllen) sowie der sogenannte „Ansprechpartner“.
Unter Objektleiter versteht die KfW einen Mitarbeiter, der als vertretungsbefugter Ansprechpartner des Auftragnehmers zu allen vertraglichen, fachlichen und operativen Themen zur Verfügung steht sowie für die Steuerung aller operativen Leistungen, wie z. B. die Organisation, Koordinierung und Disposition des Personals des für Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsaufträgen in den Vertragsobjekten der KfW verantwortlich ist. Er berät die KfW bei fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen, entwickelt praxisnahe und realisierbare Lösungsansätze auch unter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte. Der Objektleiter ist gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmer(n) weisungsbefugt. Der (Die) Objektleiter(in) bzw. die Stellvertretung sind im Auftragsfall dauerhaft telefonisch erreichbar von 7.30 bis 17.30. Ein weiterer Ansprechpartner für die KfW muss ebenfalls Mitglied des Kernteams sein. Unter diesem Ansprechpartner versteht die KfW eine Eskalationsinstanz, die bei Differenzen zwischen der Objektleitung und der KfW hinzugezogen werden kann. Das Kernteam muss in der zweiten Verfahrensstufe im Präsentationstermin anwesend sein und die Qualität des Angebotes belegen. Das Kernteam besteht aus folgenden Personen (einschließlich der Ressourcen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmen):
1. Objektleiter(in):
2. stellvertretende(r) Objektleiter(in):
3. weiter(e) Ansprechpartner(in)/Eskalationsinstanz:
Mindestanforderungen:
Die Vorgaben an die Qualifikation des/der Objektleiters/-leiterin sowie dessen/ deren Stellvertretung sind Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führen. Können die erforderlichen Personen bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht benannt werden, so muss der Bewerber/bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft zumindest alternativ erklären, dass entsprechend qualifizierte Personen spätestens bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden und diese Vorgaben zur Qualifizierung als besondere Ausführungsbedingungen und damit als Vertragsbestandteil akzeptiert werden. Diese Erklärung muss dann im Textfeld („Alternativerklärung“) erfolgen.
Die nachfolgenden Anforderungen hat der/die Objektleiter/-in und der/die stellvertretender / stellvertretende Objektleiter/in mindestens zu erfüllen:
— Meister der Elektrotechnik oder entsprechend gleichwertige Qualifikationaus anderen EU-Mitgliedstaaten,
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb technischer Anlagen,
— mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb technischer Anlagen als Objektleiter bzw. stellvertretender Objektleiter.
Keine Mindestkriterien, jedoch Anforderungen an die fachliche und soziale Kompetenz (Soft Skills) über die der stellvertretenden Objektleiter, sowie der Objektleiter gleichermaßen verfügen muss:
— Erfahrung in den Bereichen Instandhaltung von, HKLS-Technik, ELTAnlagen, MSR-Technik,
— Erfahrung in der Mitarbeiterführung,
— betriebstechnische und kaufmännische Erfahrung sowie Kenntnisse in der Arbeitsvorbereitung,
— umfassendes Wissen zum Thema Gesundheit und Umweltschutz,
— Fähigkeit, betriebliche Abläufe kontrolliert aktiv zu steuern,
— gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
— sicherer Umgang mit EDV-Einrichtungen,
— ausgeprägte Dienstleistermentalität,
— sicheres und verbindliches Auftreten,
— sehr gute Kenntnisse der gesetzlichen und technischen Regelwerke sowie der Unfallverhütungsvorschriften.