Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2017) verfügen.
Mindestens ein Referenzobjekt bei einem Auftraggeber, welches auch mehrere Liegenschaften umfassen darf. Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
— Das bzw. die Referenzobjekt/-e sind der Branche Bank- Verwaltungs-, Bürogebäude zuordenbar,
— Instandhaltung von Warn- und Schaltanlagen in Bürogebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von 100 000 m oder mehr,
— Es werden/wurden Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an mindestens 40 (vierzig) Schaltschränken mit hoher Störpriorität ausgeführt,
— Es werden / wurden Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an mindestens 120 (einhundertzwanzig) Schaltschränken mit normaler Störpriorität ausgeführt,
— Bestandteil der betreuten technischen Anlagen sind / waren mindestens je eine Schaltanlage mit hoher Störpriorität der Hersteller Hörburger und Zander,
— Bestandteil der betreuten technischen Anlagen sind / waren mindestens eine Schaltanlage für Rauchschutzdruck (RDA) Anlagen des Herstellers KoTec,
— Es werden/wurden Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an mindestens 10 (zehn) Feuchteüberwachungszentralen ausgeführt,
— Bestandteil der betreuten technischen Anlagen sind / waren mindestens je eine Warnanlage zur Feuchteüberwachung der Hersteller Hygrosens, TTK und B + B Sensors,
— Es werden / wurden Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an mindestens 10 (zehn) CO-Warnanlagen-Zentralen ausgeführt,
— Bestandteil der betreuten technischen Anlagen sind / waren mindestens je eine CO-Warnanlage der Hersteller Dräger, ADOS und Oppermann,
— Es werden / wurden Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an mindestens 10 (zehn) Öl-Wasser Warnanlagen-Zentralen ausgeführt,
— Bestandteil der betreuten technischen Anlagen sind / waren mindestens je eine Öl-Wasser Warnanlage der Hersteller Afriso und Fafnir,
— Es werden / wurden Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an mindestens jeweils einer CO-Warnanlage der Herstellers Kundo x T, GfG und Analox ausgeführt,
— Es werden / wurden Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an mindestens einer Ozon-Warnanlage-Zentrale des Herstellers ADOS ausgeführt.
Hinweise:
1. Zur Überprüfung der Referenzen sind die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner(n)/innen dieser Referenzgeber zu benennen, in den dafür vorgesehenen Textfeldern. Des Weiteren sind Angaben zur Beschreibung der Referenzleistung (s. o.), das Referenzleistende Unternehmen, Auftragswert sowie Leistungszeitraum zu tätigen. Alternativ können Sie Bestätigungsschreiben der Referenzgeber vorlegen, die den Inhalt der von Ihnen eingereichten Referenzen vollumfänglich bestätigen (Upload als separate Anlage). Sollten Ihnen beide Varianten nicht möglich sein, beispielsweise wegen Bindung an Vertraulichkeitserklärungen ggü. Ihren Referenzgebern, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der KfW in Verbindung, damit wir im Einzelfall entscheiden können, auf welche Weise die KfW die Referenzen verifizieren kann. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die KfW vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss des betroffenen Bewerbers / Bieters führen kann.
2. Wenn Sie mehr Referenzen als vorgegeben einreichen wollen, fügen Sie diese bitte als externes PDF bei. Achten Sie dabei bitte darauf, dass alle geforderten Angaben enthalten sind.
Beauftragte Person Gefahrstoff:
Erklärung des Bewerbers bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, dass er über (mindestens) eine im Unternehmen festangestellte Person verfügt, die als „Beauftragte Person Gefahrstoff“ qualifiziert ist. Der Begriff „Beauftragte Person Gefahrstoff“ bzw. „Gefahrstoffbeauftragter“ ist gesetzlich nicht geschützt. Durch geeignete Nachweise ist zu belegen, dass im Unternehmen eine Person beschäftigt ist, die die Geschäftsleitung und alle Personen, die im Unternehmen für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich sind, bei Auswahl und Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten. Die Grundlagen basieren auf Inhalten der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Das Vorhandensein einer „Beauftragten Person Gefahrstoff“ ist zwingend (Mindestanforderung).
Objektleiter / Stellvertreter für vorgesehenes Kernteam:
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung wird ein Kernteam aufgestellt, das für die gesamte Vertragslaufzeit der KfW zur Verfügung steht. Zu diesem Kernteam zählen ein(e) Objektleiter(in) und ein(e) stellvertretende(r) Objektleiter(in) (die hier vorgesehenen Qualifikationsanforderungen sind zwingend zu erfüllen) sowie der sogenannte „Ansprechpartner“. Unter Objektleiter versteht die KfW einen Mitarbeiter, der als vertretungsbefugter Ansprechpartner des Auftragnehmers zu allen vertraglichen, fachlichen und operativen Themen zur Verfügung steht sowie für die Steuerung aller operativen Leistungen, wie z. B. die Organisation, Koordinierung und Disposition des Personals des für Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsaufträgen in den Vertragsobjekten der KfW verantwortlich ist. Er berät die KfW bei fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen, entwickelt praxisnahe und realisierbare Lösungsansätze auch unter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte. Der Objektleiter ist gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmer(n) weisungsbefugt. Der (Die) Objektleiter(in) bzw. die Stellvertretung stehen im Auftragsfall bei Bedarf als Ansprechpartner des AG, werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 17.30 Uhr
Telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Eine werktägliche Anwesenheitspflicht des Objektleiters oder dessen Stellvertreter in den Objekten der Liegenschaft des AG besteht nicht.
Ein weiterer Ansprechpartner für die KfW muss ebenfalls Mitglied des Kernteams sein. Unter diesem Ansprechpartner versteht die KfW eine Eskalationsinstanz, die bei Differenzen zwischen der Objektleitung und der KfW hinzugezogen werden kann. Das Kernteam muss in der zweiten Verfahrensstufe im Präsentationstermin anwesend sein und die Qualität des Angebotes belegen. Das Kernteam besteht aus folgenden Personen (einschließlich der Ressourcen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmen):
1. Objektleiter(in),
2. stellvertretende(r) Objektleiter(in),
3. weiter(e) Ansprechpartner(in) / Eskalationsinstanz.
Mindestanforderungen:
Die Vorgaben an die Qualifikation des / der Objektleiters / -leiterin sowie dessen / deren Stellvertretung sind Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führen.
Können die erforderlichen Personen bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht benannt werden, so muss der Bewerber / bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft zumindest alternativ erklären, dass entsprechend qualifizierte Personen spätestens bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden und diese Vorgaben zur Qualifizierung als besondere Ausführungsbedingungen und damit als Vertragsbestandteil akzeptiert werden.
Diese Erklärung muss dann im Textfeld („Alternativerklärung“) erfolgen.
Die nachfolgenden Anforderungen hat der / die Objektleiter/-in und der / die Stellvertretender / stellvertretende Objektleiter/in mindestens zu erfüllen:
— Diplom-Ingenieur oder Master der Fachrichtung Elektrotechnik als Objektleiter,
— Meister der Elektrotechnik als stellvertretender Objektleiter,
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb von Warn- und Schaltanlagen als Objektleiter,
— mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb von Warn- und Schaltanlagen als stellvertretender Objektleiter.
Keine Mindestkriterien, jedoch Anforderungen an die fachliche und soziale Kompetenz (Soft Skills) über die der stellvertretenden Objektleiter, sowie der Objektleiter gleichermaßen verfügen muss:
— Erfahrung in der Mitarbeiterführung,
— betriebstechnische und kaufmännische Erfahrung sowie Kenntnisse in der Arbeitsvorbereitung,
— Fähigkeit, betriebliche Abläufe kontrolliert aktiv zu steuern,
— umfassendes Wissen zum Thema Gesundheit und Umweltschutz,
— sehr gute Kenntnisse der gesetzlichen und technischen Regelwerke sowie der Unfallverhütungsvorschriften,
— Fähigkeit, betriebliche Abläufe kontrolliert aktiv zu steuern,
— gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
— sicherer Umgang mit EDV-Einrichtungen,
— ausgeprägte Dienstleistermentalität,
— sicheres und verbindliches Auftreten,
— sehr gute Kenntnisse der gesetzlichen und technischen Regelwerke sowie der Unfallverhütungsvorschriften.