Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (
www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt — Meine Vergaben — unter dem B_I code D443755203 im Bereich — Mitteilungen — bzw. — Bewerbung — .
1. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
3. Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
4. Interessenten können bis zum 16.7.2020 Fragen zum Teilnahmewettbewerb stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine „Holschuld“, da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
5. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehendinnerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) einzureichen.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Stadt im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
7. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabeaufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
8. Soweit Teile der Vergabeunterlagen Urheberrechten Dritter unterliegen oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
9. Nebenangebote oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
10. Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung KW 48 angesetzt.