Beschreibung der Beschaffung
Eine vorangegangene Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass sich eine Modernisierung und Umstrukturierung der Bestandsgebäude aus den 1970-90er Jahren nicht mehr wirtschaftlich durchführen lässt. Ein Umzug des Ausbildungsbetriebes für die Dauer der Bauzeit lässt sich realisieren, so dass eine optimierte Bauabwicklung außerhalb des laufenden Betriebes ermöglicht werden kann.
Der zu planende Neubau für das Berufsbildungszentrum II (BBZ II) und die Hauptverwaltung der Handwerkskammer Rheinhessen hat ein abgestimmtes Raumprogramm, Datei "Raumprogramm". Dieses besteht aus anteilig rd. 4.230 m² Nutzungsfläche (NUF) für Räumlichkeiten des BBZ für die handwerklichen Ausbildungsberufe "Holz, Bau (Maurer und Fliesenleger), Maler" und für einen Seminar- und Verwaltungsbereich sowie aus anteilig rd. 850 m² NUF für Verwaltungsräume des Hauptgeschäftssitzes. Im Zuge der integrierten Objektplanung Gebäude nebst Freianlagenplanung ist zu prüfen, in welcher Form die erforderlichen mind.150 Kfz-Stellplätze optimiert realisiert werden können: ebenerdig, als Parkpalette oder ggfs. als Tiefgarage.
Die Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Freianlagen nebst einzelner Beratungsleistungen Bauphysik werden als integrierte Gesamtplanung mit der Ausschreibung in den Wettbewerb gestellt. Der Grund ist nicht zuletzt die aus dem Bebauungsplan resultierende enge Verzahnung der Objektplanung Gebäude mit der Freianlagenplanung in Form von Fassaden- bzw. Dachbegrünungen, Versickerungsflächen sowie die funktional erforderliche integrierte Anordnung und Gestaltung von Freiflächen aufgrund der Projektanforderungen und Projektziele des Auftraggebers.
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht. Zu den Planungsleistungen und Auftragsstufen gehören insbesondere:
1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI:
1.1 Grundleistungen
Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4
Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9.
1.2 Einzelne Besondere Leistungen.
2. Grundleistungen Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI:
2.1 Grundleistungen
Auftragsstufe 1: LPH 1 bis 4.
Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9.
2.2 Einzelne Besondere Leistungen.
3. Beratungsleistung Bauphysik mit den Fachdisziplinen gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021:
3.1 Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
3.2 Bauakustik (Schallschutz) und
3.3 Raumakustik
Jeweils:
Grundleistungen
Auftragsstufe 1: LPH 1 bis 4.
Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 7.
Jeweils: einzelne Besondere Leistungen.
4. Besondere Leistung: "Planung und Überwachung Abbruch", unter Einbeziehung der Fachplaner für Tragwerksplanung und für Technische Ausrüstung:
Auftragsstufe 1: Planung der Abbruchmaßnahmen (vergleichbar LPH 1- 4).
Auftragsstufe 2: Planung der Abbruchmaßnahmen (vergleichbar LPH 5 - 8).
Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem in Abschnitt I. 3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Leistungskatalog" verwiesen.
Bei der Leistungserbringung nach Zuschlagserteilung sind die vom Auftraggeber bereits ermittelten wesentlichen Projektziele ("Vertragsziele") als Beschaffenheitsvorgaben zu beachten. Wegen der wesentlichen Vertragsziele wird auf die unter dem in Abschnitt I. 3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Anmerkungen zu den Funktionseinheiten" sowie die Datei "Planervertrag" verwiesen.