Anzubieten ist ein kompletter Intensiv-Mischer, der reproduzierbar Kleinst- und Labormengen an Pulvern, pastösen Massen sowie Flüssigkeiten innerhalb kürzester Zeit kontaminationsarm und homogen vermischt. Das Mischverfahren muss es auch ermöglichen Pulver oder Granulate zu beschichten (Passivierung von reaktiven Materialien bzw. Herstellung von Core-Shell-Strukturen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Intensiv-Mischer für Kleinst- und Labormengen
EFRE-2021-06
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Anzubieten ist ein kompletter Intensiv-Mischer, der reproduzierbar Kleinst- und Labormengen an Pulvern, pastösen Massen sowie Flüssigkeiten innerhalb...”
Kurze Beschreibung
Anzubieten ist ein kompletter Intensiv-Mischer, der reproduzierbar Kleinst- und Labormengen an Pulvern, pastösen Massen sowie Flüssigkeiten innerhalb kürzester Zeit kontaminationsarm und homogen vermischt. Das Mischverfahren muss es auch ermöglichen Pulver oder Granulate zu beschichten (Passivierung von reaktiven Materialien bzw. Herstellung von Core-Shell-Strukturen).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 85 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Westerwaldkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe – Glas/Keramik – GmbH
Heinrich-Meister-Strasse 2
56203 Höhr-Grenzhausen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten ist ein kompletter Intensiv-Mischer, der reproduzierbar Kleinst- und Labormengen an Pulvern, pastösen Massen sowie Flüssigkeiten innherhalb...”
Beschreibung der Beschaffung
Anzubieten ist ein kompletter Intensiv-Mischer, der reproduzierbar Kleinst- und Labormengen an Pulvern, pastösen Massen sowie Flüssigkeiten innherhalb kürzester Zeit kontaminationsarm und homogen vermischt. Das Mischverfahren muss es auch ermöglichen Pulver oder Granulate zu beschichten (Passivierung von reaktiven Materialien bzw. Herstellung von Core-Shell-Strukturen). Die Mischkammer darf demnach nur wenige Gramm (~1g – ~1 000 g) bzw. Milliliter (~1 – ~1 000 ml) fassen, da eine effiziente, kontaminationsarme Aufbereitung, gerade im Bereich der Leuchtstoff- und Optokeramiken, unabdingbar ist. In diesem Bereich kommen kostenintensive und wertvolle mit Selten Erden angereichterte Rohstoffe zum Einsatz, die einen ressourcenschonenden Materialverbrauch bedingen. Der Mischprozess soll bei Raumtemperatur als auch bei Temperaturbeaufschlagung sowie Kühlung erfolgen können und bei Bedarf soll das Mischgut während des Prozesses evakuiert werden können. Zur Herstellung von Heißgießmassen mit hohem Feststoffgehalt muss das Mischgut beheizt werden können. Genauso wichtig ist die Kühlung temperaturempfindlicher Rohstoffmischungen während des Verarbeitungsprozesses. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Entwicklungsarbeiten, ist die Überwachung, die Speicherung und der Export der Mischprozessparameter, welche manuell als auch programmierbar einstellbar sein müssen, erforderlich. In dem Angebot sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-16
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den Vergabemarktplatz RLP zu führen.
Alle geforderten Unterlagen sind...”
Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den Vergabemarktplatz RLP zu führen.
Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download hinterlegten ausfüllbaren Anlagen sind zur Abgabe erwünscht.
Die FGK GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen derDSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseiteunter https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Die ggf. auf der Rückseite abgedruckten AGB des Bieters gelten als nicht abgegeben, es sei denn der Bieter weist ausdrücklich auf die Anwendbarkeit hin.
Elektronische Kommunikation:
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRMYME3
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613119-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 115-301666 (2021-06-11)
Ergänzende Angaben (2021-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe -Glas/Keramik- GmbH
Postanschrift: Heinrich-Meister-Strasse 2
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 115-301666
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-07-16 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-07-30 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2021/S 136-360823 (2021-07-13)