Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Interaktive System BBZ Mölln
Produkte/Dienstleistungen: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten📦
Kurze Beschreibung: Digitalisierung: Interaktive Systeme BBZ Mölln (Interaktive Tafelsysteme).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tafeln📦
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23879 Mölln
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Digitalpakts werden insgesamt 132 interaktive Tafelsysteme beschafft.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-16 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-16
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-16
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Kreis Herzogtum Lauenburg, Submissionsstelle, Barlachsstraße 2, 23909 Ratzeburg, Raum 130”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431/988-614-4702 📠
URL: https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreis Herzogtum Lauenburg/Fachdienst Recht/Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Barlachsstraße 2
Postort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4541 / 888-268📞
E-Mail: vergabestelle@kreis-rz.de📧
Fax: +49 4541 / 888-543 📠
URL: www.kreis-rz.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 027-066138 (2021-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Kreis Herzogtum Lauenburg — Der Landrat — Fachdienst Recht Zentrale Vergabestelle”
Postanschrift: Barlachstraße 2
Kontaktperson: Kreis Herzogtum Lauenburg-Fachdienst Recht- Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 4541888268📞
Fax: +49 4541888543 📠
URL: www.kreis-rz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Interaktive Systeme BBZ Mölln
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 802 594 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 027-066138
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1/170-V-19/2021
Titel: Digitalisierung: Interaktive Systeme BBZ Mölln
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinrich Hünecke GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hinter den Kirschkaten 21
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 802 594 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreis Herzogtum Lauenburg Fachdienst Recht / Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Barlachstraße 2
Telefon: +49 4541888-268📞
E-Mail: vergabestelle@kreis-rz.de📧
Fax: +49 4541888-543 📠
Quelle: OJS 2021/S 100-263652 (2021-05-21)