Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Leistungsverzeichnis
Eigenerklärung Referenzen
Eigenerklärung Insolvenz, Steuern, SV-Beiträge, Versicherungen Mindestentgelterklärung (Mustererklärung 3)
Datenschutzerklärung
sowie in Abhängigkeit des Angebotes:
Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Formlbatt 234 - Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschaft
Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
Folgende Erklärungen und Nachweise sind auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen: -
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der zuständigen Kommune - Nachweis über ordnungsgemäß gezahlte Sozialabgaben -
Nachweis über ordnungsgemäß entrichtete Unfallversicherung -
Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherungen
Leistungen sollen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bieter vergeben werden, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung befassen.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters hat dieser drei Referenzen vergleichbarer Art zu benennen.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden alle Bieter ausgeschlossen, bei denen nachweislich die im GWB genannten Ausschlusstatbestände vorliegen.
Dies trifft insbesondere auf Bieter zu, die
- schwerwiegende Straftaten bzw. Verfehlungen im Geschäftsverkehr begangen haben (z.B. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche, Subventionsbetrug)
- Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken, Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben (Bestechung oder Vorteilsgewährung) und/oder
- sich an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt bzw. in anderer Weise versucht haben, den Wettbewerb zu unterlaufen. Hierzu zählen insbesondere die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile (Preisabsprachen), verbotene Preisempfehlungen oder die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.
Die Abgabe unzutreffender Erklärungen kann rechtliche Konsequenzen oder Folgen bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben.