Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Der Auftraggeber begrenzt gem. § 3 b EU Abs. 2 Nr. 3, 3 EU Nr. 3 VOB / A die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf maximal fünf Bewerber. Die Mindestbewerberzahl beträgt drei Bewerber.
Die Begrenzung der Bewerberzahl erfolgt anhand der Rangfolge nach der Bewertung der nachgewiesenen Eignungskriterien. Jedes Eignungskriterium erhält Einzelpunkte (Punkte oder EP). Jedes Eignungskriterium ist gewichtet. Die Einzelpunkte werden unter Berücksichtigung der Gewichtung in Gesamtwertungspunkte (GWP) umgerechnet.
Die Bewertung erfolgt hierbei wie nachfolgend beschrieben.
2. Die Eignungskriterien werden wie folgt bewertet.
2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. II.3.3 in den Vergabeunterlagen)
— Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gewichtung 12,5 % = max. 62,5 GWP)
a) bis 5 Mio. EUR: 0 Punkte,
b) ab 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR: 3 Punkte,
c) ab 10 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR: 4Punkte,
d) ab 20 Mio. EUR: 5 Punkte.
2.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. II.3.4 in den Vergabeunterlagen)
— Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl (Gewichtung 12,5 % = max. 62,5 GWP)
a) bis einschließlich 5 Mitarbeiter: 0 Punkte,
b) über 5 bis einschließlich 10 Mitarbeitern: 3 Punkte,
c) über 10 bis einschließlich 15 Mitarbeitern: 4 Punkte,
d) über 15 Mitarbeitern: 5 Punkte.
— Referenzen (Gewichtung 75 % = max. 375 GWP insgesamt bzw. max. 125 GWP / Referenz)
Die Bewertung erfolgt für jede Referenz
— Bauvolumen (KG 200 — KG 500 nach DIN 276:2018-12) (50 % = max. 187,5 GWP bzw. 62,5 GWP / Referenz).
a) ab 10 Mio. EUR bis 15 Mio. EUR: 1 Punkt,
b) über 15 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR: 2 Punkte,
c) über 20 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR: 3 Punkte,
d) über 25 Mio. EUR bis 30 Mio. EUR: 4 Punkte,
e) über 30 Mio. EUR: 5 Punkte.
— Projektfertigstellung / Inbetriebnahme 8 (50 % = max. 187,5 GWP bzw. 62,5 GWP / Referenz)
a) ab 1/2011 bis 12/2012: 1 Punkt,
b) ab 1/2013 bis 12/2014: 2 Punkte,
c) ab 1/2015 bis 12/2016: 3 Punkte,
d) ab 1/2017 bis 12/2018: 4 Punkte,
e) ab 1/2019 bis 04/2021: 5 Punkte.
2.3 Ermittlung der Gesamtwertungspunkte, Bildung der Reihenfolge
Es werden maximal 500 Gesamtwertungspunkte vergeben. Endpunkte werden bis zur 2. Nachkommastelle berechnet und ausgewiesen.
Die erreichten Einzelpunkte für das jeweilige Eignungskriterium werden wie folgt in Gesamtwertungspunkte umgerechnet:
— GWP (Eignungskriterium),
— GWP max (Eignungskriterium) x EP (Eignungskriterium) / EP max. (Eignungskriterium),
— GWP (Eignungskriterium) = Erreichte Gesamtwertungspunkte für das Kriterium,
— GWP max. (Eignungskriterium)= max. erreichbare Gesamtwertungspunkte für das Kriterium,
— EP (Eignungskriterium) = Erreichte Einzelpunkte für das Kriterium,
— EP max. (Eignungskriterium) = maximal erreichbare Einzelpunkte für das Kriterium.
Die erreichten Gesamtwertungspunkte werden addiert.
Die Reihenfolge wird nach absteigender Gesamtwertungspunktzahl gebildet.
3. Der Auftraggeber fordert die 3 bis 5 bestplatzierten Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf.
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl gilt folgendes:
Je nach Platz und Anzahl der Mehrfachbelegung erfolgt die Auffüllung der nachfolgenden Plätze durch die punktgleichen Bewerber. Sind danach mehr als 5 Bewerber zu berücksichtigen, werden diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren auch dann durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber unter der Mindestzahl liegt. Ein Anspruch auf Durchführung des Verfahrens besteht jedoch dann nicht.