Der Aktionsraum „Wurzener Land“, der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal, Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) gestartet. Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden. Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u. a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: 2021-01-O-001
Kurze Beschreibung:
Der Aktionsraum „Wurzener Land“, der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal, Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) gestartet.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u. a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
Der Aktionsraum „Wurzener Land“, der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal, Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) gestartet.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u. a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Programmierung von Softwarepaketen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-12 📅
Datum des Beginns: 2021-04-12 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 007-011714
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziff. II.2.7): die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. Das unter II.2.7) angegebene Datum „Beginn“ stellt eine derzeitige Schätzung dar; je nach dem Verlauf des Vergabeverfahrens kann es hierbei zu zeitlichen Verschiebungen kommen.
Hinweis zu Ziff. II.2.7): die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. Das unter II.2.7) angegebene Datum „Beginn“ stellt eine derzeitige Schätzung dar; je nach dem Verlauf des Vergabeverfahrens kann es hierbei zu zeitlichen Verschiebungen kommen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Aktionsraum „Wurzener Land“, der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal, Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) gestartet.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u. a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u. a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
Das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) ist gestartet.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten(Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten(Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
— der Dienst soll mehrere Nutzungsszenarien umfassen (u. a. Containerstellung, Gerüststellung, Ablagerung, Stellung Maschinen, Baufahrzeuge – ohne Arbeiten, Grünschnitt/ Baumfällung). Dabei soll der Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine automatisierte Prüfungsunterstützung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen,
— der Dienst soll mehrere Nutzungsszenarien umfassen (u. a. Containerstellung, Gerüststellung, Ablagerung, Stellung Maschinen, Baufahrzeuge – ohne Arbeiten, Grünschnitt/ Baumfällung). Dabei soll der Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine automatisierte Prüfungsunterstützung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen,
— die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss mindestens die folgenden Funktionen aufweisen:
Registrieren, Beantragen, Bearbeiten I, Anhörung, Bearbeiten II, Genehmigen und Bescheiden, Übermittlung Bescheid, Abrechnen, Informieren, Kontrollieren, Verlängern
— nicht-funktionale Anforderungen: u. a. Einbindung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung: Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten. Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur Datenablage etc.
— nicht-funktionale Anforderungen: u. a. Einbindung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung: Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten. Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur Datenablage etc.
Anforderungen/Funktionen Fachanwendung Gewerbe:
— Der Dienst soll die 3 Nutzungsszenarien „Gewerbe anmelden“, „Gewerbe ummelden“ und „Gewerbe abmelden“ umfassen. Dabei soll der Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine automatisierte Prüfung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen, mindestens für die nicht-genehmigungspflichtigen Gewerbe,
— Der Dienst soll die 3 Nutzungsszenarien „Gewerbe anmelden“, „Gewerbe ummelden“ und „Gewerbe abmelden“ umfassen. Dabei soll der Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine automatisierte Prüfung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen, mindestens für die nicht-genehmigungspflichtigen Gewerbe,
— Die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss für „Gewerbe anmelden“ mindestens die folgenden Funktionen aufweisen: Registrieren, Beantragen, Automatisierte Prüfung (Version 1) und Bearbeiten (Version 2), Genehmigen und Bescheiden, Abrechnen, Übermittlung Bescheid, Informieren; für die beiden anderen Nutzungsszenarien „Gewerbe ummelden“ sowie „Gewerbe abmelden“ ist dies entsprechend anzupassen,
— Die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss für „Gewerbe anmelden“ mindestens die folgenden Funktionen aufweisen: Registrieren, Beantragen, Automatisierte Prüfung (Version 1) und Bearbeiten (Version 2), Genehmigen und Bescheiden, Abrechnen, Übermittlung Bescheid, Informieren; für die beiden anderen Nutzungsszenarien „Gewerbe ummelden“ sowie „Gewerbe abmelden“ ist dies entsprechend anzupassen,
Die Softwareentwicklung (beide Fachanwendungen) hat zwingend unter agilen Bedingungen zu erfolgen, bspw. Nutzung von Scrum, Kanban und skalierte Versionen von Scrum. Hierfür gelten u. a. folgende Vorgaben: agiler Release Plan soll zur Projektsteuerung genutzt werden. Inkremente des Produkts sollen der Auftraggeberin in kurzen Zyklen (maximal vier Wochen) präsentiert werden. Die Anforderungen an das Produkt können im Projektverlauf verändert und erweitert werden. Gemäß den agilen Prinzipen werden im Projektverlauf die Anforderungen von der Auftraggeberin in Abstimmung mit dem Auftragnehmer priorisiert. Maßgeblich hierfür ist die Maximierung des Mehrwerts für die Nutzer. Nutzung eines Tools zum Anforderungsmanagement etc.
Die Softwareentwicklung (beide Fachanwendungen) hat zwingend unter agilen Bedingungen zu erfolgen, bspw. Nutzung von Scrum, Kanban und skalierte Versionen von Scrum. Hierfür gelten u. a. folgende Vorgaben: agiler Release Plan soll zur Projektsteuerung genutzt werden. Inkremente des Produkts sollen der Auftraggeberin in kurzen Zyklen (maximal vier Wochen) präsentiert werden. Die Anforderungen an das Produkt können im Projektverlauf verändert und erweitert werden. Gemäß den agilen Prinzipen werden im Projektverlauf die Anforderungen von der Auftraggeberin in Abstimmung mit dem Auftragnehmer priorisiert. Maßgeblich hierfür ist die Maximierung des Mehrwerts für die Nutzer. Nutzung eines Tools zum Anforderungsmanagement etc.
Zusätzliche Informationen:
Hinweis zu Ziff. II.2.7): die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. Das unter II.2.7) angegebene Datum „Beginn“ stellt eine derzeitige Schätzung dar; je nach dem Verlauf des Vergabeverfahrens kann es hierbei zu zeitlichen Verschiebungen kommen.
Hinweis zu Ziff. II.2.7): die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. Das unter II.2.7) angegebene Datum „Beginn“ stellt eine derzeitige Schätzung dar; je nach dem Verlauf des Vergabeverfahrens kann es hierbei zu zeitlichen Verschiebungen kommen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 04808 Wurzen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angabe vergleichbar ist). Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein.
1) Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angabe vergleichbar ist). Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein.
2) Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Formblatt 2).
3) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Firmen der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtige Vertreter ergeben (Formblatt 4).
Anmerkung:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu Ziff. 1 und 2 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu Ziff. 1 und 2 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Zum Zeitpunkt des Schlusstermins darf der Nachweis max. 3 Monate alt sein. Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Zum Zeitpunkt des Schlusstermins darf der Nachweis max. 3 Monate alt sein. Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen im Auftragsfall.
2) Angabe des Jahresumsatzes mit Softwareentwicklungsleistungen; jeweils getrennt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Form: Eigenerklärung (Formblatt 2).
Anmerkung:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Nachweise und Erklärungen zu Ziff.1 und 2 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Nachweise und Erklärungen zu Ziff.1 und 2 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Mindeststandards:
1) Nachweis einer bestehenden Versicherung entsprechend den vorstehenden Vorgaben oder Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme oder den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen im Auftragsfall.
1) Nachweis einer bestehenden Versicherung entsprechend den vorstehenden Vorgaben oder Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme oder den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen im Auftragsfall.
2) Jahresumsatzes mit Softwareentwicklungsleistungen in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 500 000 EUR jährlich
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die gesetzten Mindestvoraussetzungen jeweils mindestens von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nennung des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters und jeweils Einreichung einer Kurzvita mit mindestens den folgenden Angaben: Name, berufliche Qualifikation (Ausbildungs-/Hochschulabschlüsse; Zertifikate); berufliche Stationen unter Angabe der jeweiligen Tätigkeitbereiche (zudem Angabe von Monat und Jahr), Angabe der Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung (Angabe in Jahren) Form: durch den Bewerber zu erstellende Eigenerklärung
1) Nennung des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters und jeweils Einreichung einer Kurzvita mit mindestens den folgenden Angaben: Name, berufliche Qualifikation (Ausbildungs-/Hochschulabschlüsse; Zertifikate); berufliche Stationen unter Angabe der jeweiligen Tätigkeitbereiche (zudem Angabe von Monat und Jahr), Angabe der Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung (Angabe in Jahren) Form: durch den Bewerber zu erstellende Eigenerklärung
2) Nennung der weiteren Mitglieder des Projektteams (mindestens 3 Projektmitarbeiter) und jeweils Einreichung einer Kurzvita mit mindestens den folgenden Angaben: Name, berufliche Qualifikation (Ausbildung-/Hochschulabschlüsse; Zertifikate); berufliche Stationen unter Angabe der jeweiligen Tätigkeitsbereiche (zudem Angabe von Monat und Jahr); Angabe der Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung (Angabe in Jahren).
2) Nennung der weiteren Mitglieder des Projektteams (mindestens 3 Projektmitarbeiter) und jeweils Einreichung einer Kurzvita mit mindestens den folgenden Angaben: Name, berufliche Qualifikation (Ausbildung-/Hochschulabschlüsse; Zertifikate); berufliche Stationen unter Angabe der jeweiligen Tätigkeitsbereiche (zudem Angabe von Monat und Jahr); Angabe der Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung (Angabe in Jahren).
Form: durch den Bewerber zu erstellende Eigenerklärung
3) Nachweis Zertifikat/e im Bereich der agilen Softwareentwicklung durch Vorlage des Zertifikats/der Zertifikate.
4) Angabe zu Referenzen über ausgeführte vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Kalenderjahren. Die Auftraggeberin berücksichtigt auch Referenzen, die älter als 3 Jahre sind, jedoch nach dem 1.1.2015 erbracht worden sind, wobei die Auftraggeberin auch noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte berücksichtigt, wenn die wesentlichen Leistungen bereits erbracht worden sind. Form: Eigenerklärung gemäß Formblatt 3 mit folgenden Angaben: Auftraggeber mit Kontaktdaten (Ansprechpartner, Adresse, Telefon, E-Mail), Name des Referenzprojekts, Funktion des Referenznehmers im Projekt, Leistungszeitraum und Anzahl der Personentage, Auftragswert, Beschreibung der erbrachten Leistung, Angabe Leistungsfeld(-er) (LF) gem. nachfolgender Auflistung, Angabe, ob Softwareentwicklung unter agilen Bedingungen erfolgte; Angabe, ob Referenzprojekt die Entwicklung einer Anwendungssoftware für eine institutionsübergreifenden digitalen Plattform(Zugriff durch mind. 2 verschiedene Institutionen) betrifft; Angabe, ob Referenzprojekt die Entwicklung einer interkommunal eingesetzten Software, d.h. einer Software, die durch mehr als eine Kommune genutzt wird, betrifft; Angabe, ob Referenzprojekt sich auf die Entwicklung grafisch anspruchsvoller Frontend-Ansichten bezieht; Angabe, ob Referenzprojekt die Entwicklung einer cloudbasierten Anwendersoftware betrifft, d.h. einer Software, die über eine Cloud- Computing-Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird; Projektstand. Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind die Referenzen, wenn der Leistungszeitraum mindestens 3 Monate betrug, Leistungen mindestens im Umfang von 30 Personentage (= 240 h) erbracht worden sind und sich der Leistungsinhalt auf mindestens eines der nachfolgenden Leistungsfelder (LF) bezog:
4) Angabe zu Referenzen über ausgeführte vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Kalenderjahren. Die Auftraggeberin berücksichtigt auch Referenzen, die älter als 3 Jahre sind, jedoch nach dem 1.1.2015 erbracht worden sind, wobei die Auftraggeberin auch noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte berücksichtigt, wenn die wesentlichen Leistungen bereits erbracht worden sind. Form: Eigenerklärung gemäß Formblatt 3 mit folgenden Angaben: Auftraggeber mit Kontaktdaten (Ansprechpartner, Adresse, Telefon, E-Mail), Name des Referenzprojekts, Funktion des Referenznehmers im Projekt, Leistungszeitraum und Anzahl der Personentage, Auftragswert, Beschreibung der erbrachten Leistung, Angabe Leistungsfeld(-er) (LF) gem. nachfolgender Auflistung, Angabe, ob Softwareentwicklung unter agilen Bedingungen erfolgte; Angabe, ob Referenzprojekt die Entwicklung einer Anwendungssoftware für eine institutionsübergreifenden digitalen Plattform(Zugriff durch mind. 2 verschiedene Institutionen) betrifft; Angabe, ob Referenzprojekt die Entwicklung einer interkommunal eingesetzten Software, d.h. einer Software, die durch mehr als eine Kommune genutzt wird, betrifft; Angabe, ob Referenzprojekt sich auf die Entwicklung grafisch anspruchsvoller Frontend-Ansichten bezieht; Angabe, ob Referenzprojekt die Entwicklung einer cloudbasierten Anwendersoftware betrifft, d.h. einer Software, die über eine Cloud- Computing-Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird; Projektstand. Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind die Referenzen, wenn der Leistungszeitraum mindestens 3 Monate betrug, Leistungen mindestens im Umfang von 30 Personentage (= 240 h) erbracht worden sind und sich der Leistungsinhalt auf mindestens eines der nachfolgenden Leistungsfelder (LF) bezog:
— Softwareentwicklung betreffend die Digitalisierung von Entscheidungsprozessen (LF 1),
— Softwareentwicklung für die öffentliche Verwaltung oder öffentliche Unternehmen (LF 2),
— Entwicklung einer Software zur Abbildung der Leistungserbringung in einer Kunden-Dienstleister-Beziehung (LF 3).
5) Erklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt 2).
6) Erklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der zum „festen Personalstamm“ gehörenden Software-Entwickler in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt 2). Als „fester Personalstamm“ werden Fachkräfte verstanden, wenn sie in mindestens einem Projekt für den Bewerber tätig waren und dem Bewerber auch weiterhin zur Verfügung stehen.
6) Erklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der zum „festen Personalstamm“ gehörenden Software-Entwickler in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt 2). Als „fester Personalstamm“ werden Fachkräfte verstanden, wenn sie in mindestens einem Projekt für den Bewerber tätig waren und dem Bewerber auch weiterhin zur Verfügung stehen.
7) Erklärung zur technischen Ausstattung, insbesondere zur EDV, Software und Hardware; Angabe zu den Kommunikationssystemen (insbesondere für Videokonferenzen mit der Auftraggeberin) (vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung).
Wichtig: Weitere Informationen sind aus Platzgründen bei Ziff. VI.3) Zusätzliche Angaben aufgeführt!
Mindeststandards:
1) Der Projektleiter verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung.
2) Der stellvertretende Projektleiter verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung.
3) Entweder der Projektleiter oder der stellvertretende Projektleiter verfügt über ein Zertifikat im Bereich der agilen Softwareentwicklung (Product-Owner Zertifikat oder vergleichbar).
4) Die Projektmitarbeiter (mindestens 3) verfügen jeweils mindestens über 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich der agilen Softwareentwicklung.
5) Das Projektteam muss aus mindestens 5 Personen bestehen: Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und 3 Projektmitarbeiter.
6) Vorlagen von mindestens 3 Referenzen, die die vorstehenden Anforderungen in III.1.3) Ziff. 4 erfüllen.
Zudem müssen die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllt werden:
— die vorgelegten Referenzen müssen alle 3 Leistungsfelder (LF) abdecken,
— bei mindestens 2 Referenzen muss die Software-Entwicklung unter agilen Bedingungen erfolgt sein,
— mindestens eine Referenz muss die Entwicklung einer Anwendungssoftware für eine institutionsübergreifende digitale Plattform (mit Zugriff durch mind. 2 verschiedene Institutionen) betreffen,
— mindestens eine Referenz muss sich auf die Entwicklung grafisch anspruchsvoller Frontend-Ansichten beziehen,
— mindestens eine Referenz muss die Entwicklung einer cloudbasierten Anwendersoftware betreffen, d. h. eine Software, die über eine Cloud- Computing-Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird.
Ein Referenzprojekt kann auch vorgelegt werden, um mehrere der vorstehenden Mindestbedingungen zu erfüllen. Die Abdeckung mehrerer der vorstehenden Mindestbedingungen durch ein Referenzprojekt setzt die kumulative Erfüllung der jeweiligen Anforderungen durch das Referenzprojekt voraus.
Ein Referenzprojekt kann auch vorgelegt werden, um mehrere der vorstehenden Mindestbedingungen zu erfüllen. Die Abdeckung mehrerer der vorstehenden Mindestbedingungen durch ein Referenzprojekt setzt die kumulative Erfüllung der jeweiligen Anforderungen durch das Referenzprojekt voraus.
7) Der Bewerber verfügt in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Mittel über einen „festen Personalstamm“ von mindestens 5 Software-Entwicklern
8) Beim Bewerber sind die technischen Voraussetzungen für die Durchführung von Videokonferenzen mit der Auftraggeberin gegeben.
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die gesetzten Mindestbedingungen jeweils mindestens von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertet werden die vom Bewerber vorgelegten Referenzen sowie die einschlägige Berufserfahrung des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters. Die Bewerber können maximal 20 Punkte erreichen.
Auf Grundlage der erreichten Punktzahl werden die Bewerber in eine Rangfolge gebracht, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den ersten Platz erhält.
1) Berufserfahrung des Projektleiters im Bereich der agilen Softwareentwicklung:
15 Jahre oder mehr: 2 BP
10 Jahre bis < 15 Jahre: 1 BP
2) Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Bereich der agilen Softwareentwicklung:
3) Anzahl der Referenzen, bei denen die Software-Entwicklung unter agile Bedingungen erfolgte:
5 oder mehr Referenzen = 3 BP
4 Referenzen = 2 BP
3 Referenzen = 1 BP
4) Anzahl der Referenzen, die die Entwicklung einer Anwendungssoftware für eine institutionsübergreifende digitale Plattform (mit Zugriff durch mind. 2 verschiedene Institutionen) betreffen:
4 oder mehr Referenzen = 3 BP
3 Referenzen = 2 BP
2 Referenzen = 1 BP
5) Anzahl der Referenzen, die sich auf die Entwicklung einer interkommunal eingesetzten Software, d.h. einer Software, die durch mehr als eine Kommune genutzt wird, beziehen:
5 oder mehr Referenzen = 5 BP
4 Referenzen = 4 BP
3 Referenzen = 3 BP
2 Referenzen = 2 BP
1 Referenzen = 1 BP
6) Person des Auftraggebers bei den Referenzen des LF 1 (Softwareentwicklung betreffend die Digitalisierung von Entscheidungsprozessen) und des LF 3 (Entwicklung einer Software zur Abbildung der Leistungserbringung in einer Kunden-Dienstleister-Beziehung): Anzahl der Referenzen zu den Leistungsfeldern 1 und/oder 3, bei denen der Bewerber für die öffentliche Verwaltung oder ein öffentliches Unternehmen tätig geworden ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
6) Person des Auftraggebers bei den Referenzen des LF 1 (Softwareentwicklung betreffend die Digitalisierung von Entscheidungsprozessen) und des LF 3 (Entwicklung einer Software zur Abbildung der Leistungserbringung in einer Kunden-Dienstleister-Beziehung): Anzahl der Referenzen zu den Leistungsfeldern 1 und/oder 3, bei denen der Bewerber für die öffentliche Verwaltung oder ein öffentliches Unternehmen tätig geworden ist.
7) Führt die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß den vorstehenden Ziffern dazu, dass mehr als die angegebene Anzahl an Bewerbern zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, so erfolgt die Auswahl der Bewerber, die aufgefordert werden, danach, welcher Bewerber im Hinblick auf die Zahl, Qualität und insbesondere die Vergleichbarkeit der von ihm benannten Referenzen zu den zu erbringenden Leistungen die beste Leistungserbringung erwarten lässt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
7) Führt die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß den vorstehenden Ziffern dazu, dass mehr als die angegebene Anzahl an Bewerbern zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, so erfolgt die Auswahl der Bewerber, die aufgefordert werden, danach, welcher Bewerber im Hinblick auf die Zahl, Qualität und insbesondere die Vergleichbarkeit der von ihm benannten Referenzen zu den zu erbringenden Leistungen die beste Leistungserbringung erwarten lässt.
Hinweis: Eine Referenz kann in Hinblick auf mehrere der vorgenannten Kriterien nach Ziff. 3 bis 6 berücksichtigt werden, d.h. BP in mehreren Kategorien erhalten; dies setzt die kumulative Erfüllung der Kriterien der verschiedenen Kategorien voraus.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Fortführung zu Ziff. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Nachweise für sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Nachweise zu Ziff.1 bis Ziff. 7 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Nachweise für sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Nachweise zu Ziff.1 bis Ziff. 7 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge im Hinblick auf die Eigenerklärungen eines Bewerbers die entsprechenden Bescheinigungen oder Nachweise von dem Bewerber vorlegen zu lassen. Hierfür wird die Auftraggeberin dem Bewerber eine angemessene Frist setzen.
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge im Hinblick auf die Eigenerklärungen eines Bewerbers die entsprechenden Bescheinigungen oder Nachweise von dem Bewerber vorlegen zu lassen. Hierfür wird die Auftraggeberin dem Bewerber eine angemessene Frist setzen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCKD8ED
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341-9773800📞
Fax: +49 341-9771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 007-011714 (2021-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021-01-O-004
Kurze Beschreibung:
Der Aktionsraum „Wurzener Land“, der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal, Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) gestartet.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u.a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
Der Aktionsraum „Wurzener Land“, der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal, Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt „IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum“ (IKDZ) gestartet.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u.a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
Gesamtwert des Auftrags: 259 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u.a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
Vorliegend werden die Softwareentwicklungsleistungen betreffend die Fachwendung verkehrsrechtliche Anordnung und die Fachanwendung Gewerbeverfahren ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat insoweit unter agilen Bedingungen die vorgenannte Anwendersoftware zu entwickeln und zu programmieren. Hierbei sind die Rahmenbedingungen des IKDZ (u.a. Cloud-basiert) zu berücksichtigen.
— der Dienst soll mehrere Nutzungsszenarien umfassen (u.a. Containerstellung, Gerüststellung, Ablagerung, Stellung Maschinen, Baufahrzeuge - ohne Arbeiten, Grünschnitt/ Baumfällung). Dabei soll der Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine automatisierte Prüfungsunterstützung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen,
— der Dienst soll mehrere Nutzungsszenarien umfassen (u.a. Containerstellung, Gerüststellung, Ablagerung, Stellung Maschinen, Baufahrzeuge - ohne Arbeiten, Grünschnitt/ Baumfällung). Dabei soll der Gesamtprozess von der Antragstellung bis zur Abrechnung abgebildet werden. Eine automatisierte Prüfungsunterstützung ist für eine größtmögliche Zahl der Fälle umzusetzen,
— nicht-funktionale Anforderungen: u.a. Einbindung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung: Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten. Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur Datenablage etc.
— nicht-funktionale Anforderungen: u.a. Einbindung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen: Prüfung der Eignung für die Umsetzung des Projekts; für den Fall der Eignung: Softentwicklung aufbauend auf die E-Government-Basiskomponenten. Andernfalls ist eigenständige Lösung zu entwickeln, die sämtliche Anforderungen und Funktionen erfüllt; webbasiert, Cloud-Lösung zur Datenablage etc.
— Die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss für „Gewerbe anmelden“ mindestens die folgenden Funktionen aufweisen: Registrieren, Beantragen, Automatisierte Prüfung (Version 1) und Bearbeiten (Version 2), Genehmigen und Bescheiden, Abrechnen, Übermittlung Bescheid, Informieren; für die beiden anderen Nutzungsszenarien „Gewerbe ummelden“ sowie „Gewerbe abmelden“ ist dies entsprechend anzupassen
— Die vom Auftragnehmer zu entwickelnde Software muss für „Gewerbe anmelden“ mindestens die folgenden Funktionen aufweisen: Registrieren, Beantragen, Automatisierte Prüfung (Version 1) und Bearbeiten (Version 2), Genehmigen und Bescheiden, Abrechnen, Übermittlung Bescheid, Informieren; für die beiden anderen Nutzungsszenarien „Gewerbe ummelden“ sowie „Gewerbe abmelden“ ist dies entsprechend anzupassen
Die Softwareentwicklung (beide Fachanwendungen) hat zwingend unter agilen Bedingungen zu erfolgen, bspw. Nutzung von Scrum, Kanban und skalierte Versionen von Scrum. Hierfür gelten u.a. folgende Vorgaben: agiler Release Plan soll zur Projektsteuerung genutzt werden. Inkremente des Produkts sollen der Auftraggeberin in kurzen Zyklen (maximal 4 Wochen) präsentiert werden. Die Anforderungen an das Produkt können im Projektverlauf verändert und erweitert werden. Gemäß den agilen Prinzipen werden im Projektverlauf die Anforderungen von der Auftraggeberin in Abstimmung mit dem Auftragnehmer priorisiert. Maßgeblich hierfür ist die Maximierung des Mehrwerts für die Nutzer. Nutzung eines Tools zum Anforderungsmanagement etc.
Die Softwareentwicklung (beide Fachanwendungen) hat zwingend unter agilen Bedingungen zu erfolgen, bspw. Nutzung von Scrum, Kanban und skalierte Versionen von Scrum. Hierfür gelten u.a. folgende Vorgaben: agiler Release Plan soll zur Projektsteuerung genutzt werden. Inkremente des Produkts sollen der Auftraggeberin in kurzen Zyklen (maximal 4 Wochen) präsentiert werden. Die Anforderungen an das Produkt können im Projektverlauf verändert und erweitert werden. Gemäß den agilen Prinzipen werden im Projektverlauf die Anforderungen von der Auftraggeberin in Abstimmung mit dem Auftragnehmer priorisiert. Maßgeblich hierfür ist die Maximierung des Mehrwerts für die Nutzer. Nutzung eines Tools zum Anforderungsmanagement etc.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des fachlich-inhaltlichen Umsetzungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts zur Projektorganisation und zum Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des fachlich-inhaltliches Umsetzungskonzepts sowie des Konzepts zur Projektorganisation und zum Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-17 📅
Name: Exxeta ag
Postanschrift: Föpplstraße 3
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 34149635-279📞
E-Mail: daniel.muttschall@exxeta.com📧
Land: Leipzig🏙️
Internetadresse: www.exxeta.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 259 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Nachweise für sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Nachweise zu Ziff. 1 bis Ziff. 7 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Nachweise für sämtliche Bewerber vorzulegen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Nachweise zu Ziff. 1 bis Ziff. 7 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bewerbers über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).