Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens drei ausführliche Referenzen (max. 5 DIN A4 Seiten je Referenz) über früher ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge/Kundenprojekte der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen beizufügen.
Jede der eingereichten Referenzen muss jeweils folgende Kriterien erfüllen:
- mutlimediale Rundfunkanstalt bestehend aus TV-, Hörfunk- und Internetprogramm pro Referenz
- Mindestvolumen von je 150.000 EUR netto pro Referenz.
- Mindestumfang von je 150 Personentagen pro Referenz
- Vergleichbarkeit des Einsatzfeldes
Durch die eingereichten Referenzen müssen in Summe folgende Einsatzfelder abgedeckt sein:
Entwicklung oder Erweiterung von
-multimedialen Redaktionsplanungssystemen und
-multimedialen Archivsystemen und
-multimedialen Produktionssystemen und
-multimedialen Distributionssystemen.
"Multimedial" bedeutet hier, dass jedes IT-System, welches einer Referenz zugrunde liegt, sowohl Audio als auch Video umfassen muss. Getrennte Einzelsysteme für die vorstehenden Aspekte erfüllen nicht die Referenzanforderung.
Das Verarbeitungsvolumen für erfolgreich analysierte und erfolgreich abgeschlossener Video/Audio Daten in Stunden durch Machine Learnig/Mining Verfahren muss in mindestens einer der eingereichten Referenzen größer gleich 1.000 Stunden Verarbeitung pro Tag betragen.
Die Anzahl an Video-, Audio- oder Textdatensätzen, die mit einem Big Data System verwaltet werden muss in mindestens einer der eingereichten Referenzen größer gleich 100.000.000 Datensätze betragen.
In Summe der eingereichten Referenzen müssen mindestens 5 unterschiedliche Machine Learning Technologien/Mining-Verfahren eingesetzt sein.
- Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstandes
Durch die Referenzen muss in Summe nachgewiesen werden, dass alle zwingend vorausgesetzten aufgabenspezifischen Kenntnisse gemäß Ziffern 7.1 und 7.2 erfüllt werden.
- Vergleichbarkeit IT-Umfeld (eingesetzter Technologien), technische und organisatorische Rahmenbedingungen.
Alle unter 6.2 aufgeführten Technologien müssen bei den Referenzen in Summe zum Einsatz gekommen sein.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Leistungszeit
- Auftragswert/Umsatz in TEUR
- Auftragsumfang in Personentagen (PT)
- Beschreibung des Einsatzfeldes
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Kontaktdaten
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
- Auflistung zwingend vorausgesetzter aufgabenspezifischer Kentnisse in dem angegebenen Referenzprojekt/-auftrag
- Auflistung der eingesetzten Technologien in dem Referenzprojekt/-auftrag
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurück-greift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.