Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
AE.21 Verlässlichkeit (EU-DSGVO und BDSG: Auftragsverarbeitung-Vereinbarung)
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie im Rahmen der Leistungserbringung in Kontakt mit personenbezogen Echtdaten der Fachverfahren kommen.
AE.22: Referenzprojekte (Fachkunde)
Bitte weisen Sie Ihre Fachkunde für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand durch die Erfahrung in möglichst vergleichbaren Referenzprojekten nach.
Stellen Sie diese Erfahrungen in der Anlage "Projektreferenzen" dar. Für jedes Referenzprojekt ist eine Mappe der Excel-Datei zu befüllen.
Aus der standardisierten Eingabe zum Projekt wird in dieser Anlage zu jedem Projekt ein Punktwert ermittelt, der die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zum Ausschreibungsgegenstand widerspiegelt und damit den Umfang der Erfahrung für die erfolgreiche Dienstleistung für dieses Projekt reflektiert.
Ein Bieter ist geeignet, wenn eine Kombination von drei Referenzen aus der Gesamtmenge der eingereichten Referenzen, die unter den Punkten Nr. 1-7 genannten Mindestanforderungen erfüllt.
Mit drei der eingereichten Referenzen müssen insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
1. Vergleichbarkeit der Referenzen bezüglich "Allgemeines zum Projekt" (Fragen 6 bis 13):
Die o.g. Kombination muss in Summe 50% der in Summe erreichbaren Punkte für diesen Themenbereich erreichen, d.h. die Summe der mit Markierung A versehenen Punktwerte der 3 Referenzen muss mindestens 68 betragen.
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten mit einem Auftraggeber aus der Öffentlichen Verwaltung (Frage 6); d.h. 8 Punkte bei Frage 6.
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten mit Bezug zur Verarbeitung von Personendaten (Frage 11); d.h. 6 Punkte bei Frage 11.
In der o.g. Kombination sind 2 Referenzprojekte enthalten, bei denen Softwarerealisierung maßgeblich im Rahmen einer Individualentwicklung erfolgte (Frage 12), d.h. die Summe der Punkte dieser Referenzen bei Frage 12 muss mindestens 16 betragen.
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten, bei dem agile Vorgehensweisen zum Einsatz kamen (Frage 13); d.h. 6 Punkte bei Frage 13.
2. Vergleichbarkeit der Referenzen bezüglich "Leistungsgegenstände im Projekt" (Fragen 14 bis 19):
In der o.g. Kombination sind 2 Referenzprojekte enthalten, die im Schnitt mindestens 60% der möglichen Punkte erreichen, d.h. die Summe der mit Markierung B versehenen Punktwerte der 2 Referenzen muss mindestens 142 betragen.
In der o.g. Kombination werden in Summen alle angefragten Testarten abgedeckt (Frage 16); d.h. zu jeder Testart von Frage 16 ist bei mindestens einem der Referenzprojekte ein "JA" gesetzt. Bei jeder der 3 Referenzen muss mindestens eine Testart (Frage 16) mit "JA" besetzt sein, d.h. jede der 3 Referenzen erhält bei Frage 16 mehr als 0 Punkte.
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten, bei dem auch die Software-Architektur zum Leistungsgegenstand gehörte (Frage 17); d.h. 10 Punkte bei Frage 17.
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten, bei dem die Build- und Deploymentprozesse automatisiert wurden (Frage 19); d.h. 10 Punkte bei dieser Teilfrage von Frage 19.
3. Vergleichbarkeit der Referenzen bezüglich "Architekturaspekte" (Fragen 20 bis 25):
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten, das mindestens 60% der möglichen Punkte erreicht, d.h. der mit Markierung C versehenen Punktwert dieser Referenz muss mindestens 30 betragen.
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten, bei dem Betriebliche Vorgaben zu berücksichtigen waren (Frage 20); d.h. 6 Punkte bei Frage 20.
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten, in dem eine Mehrschichtarchitektur realisiert wurde (Frage 21); d.h. 10 Punkte bei Frage 21.
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten, bei dem eine Service-orientierte Architektur realisiert wurde (Frage 22); d.h. 10 Punkte bei Frage 22.
4. Vergleichbarkeit der Referenzen bezüglich "Projektumfang" (Fragen 26 bis 27):
In der o.g. Kombination sind 2 Referenzprojekte enthalten, die für diesen Themenbereich die maximale Punktzahl erreichen, d.h. die Summe der mit Markierung D versehenen Punktwerte dieser Referenzen muss 40 betragen."
5. Vergleichbarkeit der Referenzen bezüglich "Fachliche Komplexität" (Fragen 28 bis 36):
In der o.g. Kombination sind 2 Referenzprojekte enthalten, die im Schnitt mindestens mindestens 60% der möglichen Punkte erreichen, d.h. die Summe der mit Markierung E versehenen Punktwerte der 2 Referenzen muss mindestens 89 betragen.
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten, bei dem Statistik oder Reporting oder Datenanalyse enthalten ist (Frage 35), d.h. 5 Punkte bei Frage 35.
6. Vergleichbarkeit der Referenzen bezüglich "Technische Komplexität" (Fragen 37 bis 38):
In der o.g. Kombination ist ein Referenzprojekt enthalten, bei dem mindestens 10.000 fachliche Transaktionen pro Tag bearbeitet werden und eine Verfügbarkeitsanforderung von mindestens 95% besteht; d.h. das Projekt errreicht bei den Fragen 37 bis 38 jeweils mehr als 0 Punkte.
7. Vergleichbarkeit der Referenzen bezüglich "Techniklandschaft" (Fragen 39 bis 65):
Die o.g. Kombination muss gemeinsam ohne Mehrfachbewertung von Fragen(*) mindestens 50% der möglichen Punkte, d.h. die Summe der Maximalwerte pro Frage der 3 Referenzen muss mindestens 38 betragen.
(*) d.h. zu jeder Frage wird nur die Referenz mit dem besten Wert bei der Frage bewertet.
AE.23: Mitarbeiter
Die zukünftig zu unterstützenden fachlichen Themen können Sicherheitsrelevanz haben. Hierbei dürfen ausschließlich Mitarbeiter eingesetzt werden, die erfolgreich einer vorherigen Prüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterzogen wurden. Notwendig ist die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2).
Dies gilt bereits für die Einarbeitung in die einzelnen Verfahren.
Sofern einzelne dieser Mitarbeiter sich nicht dauerhaft in der Bundesrepublik aufhalten und daher eine Überprüfung hier nicht möglich ist, müssen diese in deren Herkunftsländer überprüft worden sein und die Prüfung im Bundesbereich als äquivalent anerkannt sein. In diesem Fall ist das Herkunftsland und die Sicherheitsüberprüfung zu benennen und darzustellen, in welcher Form die Äquivalenz der Überprüfung nachgewiesen wird (z.B. Anerkennung durch BMWi).
Bitte bestätigen Sie die Bereitschaft zur Einhaltung dieser Anforderung.
Diese Fragen sind auch für Subunternehmer zu beantworten.
AE.24: Mitarbeiter
Benennen Sie die Gesamtzahl der Mitarbeiter im relevanten Geschäftsbereich Ihres Unternehmens jeweils für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können die Mitarbeiterzahl addiert angeben, sofern dadurch die Mitarbeiter nicht mehrfach gezählt werden.
AE.25: Mitarbeiter
Geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter an, die zur Leistungserbringung grundsätzlich eingesetzt werden können (z.B. zur Abdeckung von hohem Aufgabenaufkommen, Fehlzeiten, Wechselmöglichkeiten etc.).
AE.26: Unteraufträge
Geben Sie an für welche Teilaufgaben Sie Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben möchten. Die Angabe soll fachliche Aspekte und Mengenangaben beinhalten.