Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“IT-System (Hard- und Software) zur Erneuerung der technischen Leitwarte der Charité
DL 56/20”
Produkte/Dienstleistungen: Diverses Netzsoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“IT-System (Hard- und Software) zur Erneuerung der technischen Leitwarte der Charité.”
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung, Installation (Anschließen, Konfigurieren, Einrichten) einschließlich der Einweisung in die technische Ausstattung (Hard- und Software) inklusiver Möbel sowie Schulung und der Pflege der Software im Rahmen der Erneuerung der Technischen Leitwarte/ bzw. des Kontrollraums für die Charité – CFM Facility Management GmbH.
Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin die gebrauchsfertige technische Ausstattung (u. a. KVM-Switche) inklusiver Möbel betriebsfertig bereitzustellen und die Auftraggeberin in die Lage zu versetzen, diese Anlage eigenständig zu betreiben.
Innerhalb des Gesamtprojektes wird die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren notwendig. Vom Auftragnehmer wird eine ziel- und lösungsorientierte Zusammenarbeit innerhalb des Projektes erwartet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Erneuerung im laufenden Betrieb, ohne Störung des Betriebsflusses und der Überwachungsfunktion der Leitwarte, in das durch die Erneuerung hervorgehende System zu integrieren sowie die dafür nötigen Tätigkeiten durchzuführen. Dabei sollen alle bestehenden Meldungen, Signale, Überwachungs-, Kontroll-, Steuer-, und Erweiterungsfunktionen erhalten bleiben und in das neue System integriert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Ausfallsicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Ausgestaltung und Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-15 📅
Datum des Endes: 2021-10-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung zur Registereintragung: Die Bieter haben ihre Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises (nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung zur Registereintragung: Die Bieter haben ihre Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises (nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist), nachzuweisen (Formblatt „Erklärung zur Registereintragung“ – Dokument 9).
2. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG: Es ist eine Erklärung beizufügen, aus der die Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KRG zur Abfrage nach § 6 KRG ersichtlich sind.
Hierfür ist das Formblatt „Erklärung über Informationen zur Abfrage nach § 6 und Auskunft nach § 7 Korruptionsregistergesetz („KRG“)“ – Dokument 10 zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3. Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung gemäß Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ (Dokument 11) vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen.
4. Erklärung zum Mindestjahresumsatz: Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss in dem Tätigkeitsbereich des hier in Rede stehenden Auftrags einen Mindestjahresumsatz erreicht haben.
Zum Nachweis des geforderten Mindestjahresumsatzes hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung nach dem Formblatt „Erklärung zum Umsatz“ (Dokument 12) vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied eine entsprechende Erklärung vorlegen. Bei Prüfung der Erfüllung der Mindestvorgabe werden die Summen aus den Eigenerklärungen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft berücksichtigt.
“Zu Eignungskriterium 3: eine Deckung von mindestens 2 500 000 EUR (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je...”
Zu Eignungskriterium 3: eine Deckung von mindestens 2 500 000 EUR (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Zu Eignungskriterium 4: Mindestjahresumsatz in Höhe von jeweils 1 000 000 EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge: Nachweis über mindestens 3 geeignete, d. h. vergleichbare, Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge: Nachweis über mindestens 3 geeignete, d. h. vergleichbare, Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Dokument 13).
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
6. Angabe zur Anzahl der Beschäftigten: Die Bieter haben Angaben zu machen, über die Zahl der Fachkräfte (IT-Fachleute) oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Hierfür ist das Formblatt „Erklärung zu Beschäftigtenzahl“ (Dokument 14) zu verwenden.
7. Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bieter/das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV“ (Dokument 06) eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 5: Es sind mind. 3 Referenzen aus den letzten höchstens 3 Jahren vorzulegen.
Es gelten insoweit folgende Mindeststandards:
1) Es muss...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium 5: Es sind mind. 3 Referenzen aus den letzten höchstens 3 Jahren vorzulegen.
Es gelten insoweit folgende Mindeststandards:
1) Es muss sich bei jeder Referenz um die Einrichtung einer Leitwarte oder eines Kontrollraums mit überwachungspflichtigen Anlagen gehandelt haben,
2) Jede Referenz muss die Einrichtung/Installation sowohl von Hard- als auch von Software umfassen,
3) Mindestens eine der 3 geforderten Referenzen muss die Ausstattung von mindestens 3 Arbeitsplätzen beinhalten,
4) Mindestens eine der 3 geforderten Referenzen muss die Implementierung von mind. 3 verschiedenen Systemen (bspw. Honeywell, Andover, Desigo CC) umfassen.
Zu Eignungskriterium 6: Mindeststandard: 3 IT-Fachleute.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-11
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Personen sind zum Submissionstermin zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Quelle: OJS 2021/S 070-177801 (2021-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung, Installation (Anschließen, Konfigurieren, Einrichten) einschließlich der Einweisung in die technische...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung, Installation (Anschließen, Konfigurieren, Einrichten) einschließlich der Einweisung in die technische Ausstattung (Hard- und Software) inklusiver Möbel sowie Schulung und der Pflege der Software im Rahmen der Erneuerung der Technischen Leitwarte/ bzw. des Kontrollraums für die Charité - CFM Facility Management GmbH.
Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin die gebrauchsfertige technische Ausstattung (u. a. KVM-Switche) inklusiver Möbel betriebsfertig bereitzustellen und die Auftraggeberin in die Lage zu versetzen, diese Anlage eigenständig zu betreiben.
Innerhalb des Gesamtprojektes wird die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren notwendig. Vom Auftragnehmer wird eine ziel- und lösungsorientierte Zusammenarbeit innerhalb des Projektes erwartet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Erneuerung im laufenden Betrieb, ohne Störung des Betriebsflusses und der Überwachungsfunktion der Leitwarte, in das durch die Erneuerung hervorgehende System zu integrieren sowie die dafür nötigen Tätigkeiten durchzuführen. Dabei sollen alle bestehenden Meldungen, Signale, Überwachungs-, Kontroll-, Steuer-, und Erweiterungsfunktionen erhalten bleiben und in das neue System integriert werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 070-177801
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: DL 56/20
Titel:
“IT-System (Hard- und Software) zur Erneuerung der technischen Leitwarte der Charité”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Systemtechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bahnhofstraße 48-50
Postort: Buxtehude
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stade🏙️
URL: www.jungmann.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 115-301863 (2021-06-11)