Für die Berliner Verwaltung wird eine SaaS Videokonferenzlösung, basierend auf Open Source, für einen beschränkten Nutzerkreis von 2.000 gleichzeitigen Nutzern, mit einer Option für Aufwuchs in Schritten von 500 Nutzern, beschafft. Außerdem sind Anpassungsleistungen und Schulungen von Mitarbeitern in einem gewissen Umfang vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ITDZ Berlin: ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Videokonferenzlösung
44_2021
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationssoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Berliner Verwaltung wird eine SaaS Videokonferenzlösung, basierend auf Open Source, für einen beschränkten Nutzerkreis von 2.000 gleichzeitigen...”
Kurze Beschreibung
Für die Berliner Verwaltung wird eine SaaS Videokonferenzlösung, basierend auf Open Source, für einen beschränkten Nutzerkreis von 2.000 gleichzeitigen Nutzern, mit einer Option für Aufwuchs in Schritten von 500 Nutzern, beschafft. Außerdem sind Anpassungsleistungen und Schulungen von Mitarbeitern in einem gewissen Umfang vorgesehen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Videokonferenzsoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Berliner Verwaltung wird eine SaaS Videokonferenzlösung, basierend auf Open Source, für einen beschränkten Nutzerkreis von 2.000 gleichzeitigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Berliner Verwaltung wird eine SaaS Videokonferenzlösung, basierend auf Open Source, für einen beschränkten Nutzerkreis von 2.000 gleichzeitigen Nutzern, mit einer Option für Aufwuchs in Schritten von 500 Nutzern, beschafft. Außerdem sind Anpassungsleistungen und Schulungen von Mitarbeitern in einem gewissen Umfang vorgesehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 48 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag enthalt Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag enthalt Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1.1 Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats ihrer Herkunft oder der Niederlassung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1.1 Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats ihrer Herkunft oder der Niederlassung des Bewerbers Voraussetzung für die Berufsausübung ist (z.B. Handelsregisterauszug). Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Handelsregisterauszug" und reichen Sie diesen mit dem Angebot ein.;einzureichen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Eignungsleihegeber
III.1.1.2 Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen. Für die Erklärung ist das Formular E II (Datei:44_2021 OV RV ViKo Eignung Formulare_V100.docx) zu verwenden.; einzureichen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Eignungsleihegeber
III.1.1.3 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Für die Erklärung ist das Formular Wirt-124 EU zu verwenden.; einzureichen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Eignungsleihegeber
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2.1 Bestätigung des Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr von mindestens 400.000,- EUR. Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.2.1 Bestätigung des Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr von mindestens 400.000,- EUR. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert. Für die Erklärung ist das Formular E I (Datei:44_2021 OV RV ViKo Eignung Formulare_V100.docx) zu verwenden.; jedem/dem Unternehmen, welches die entsprechende Eignung nachweisen kann (Bietergemeinschaft und/oder Eignungsleihegeber)
III.1.2.2 Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1.000.000 Euro für den Vertrag. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als ""Anlage Versicherungsnachweis"" und reichen Sie diesen mit dem Angebot ein. Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird (siehe Auswahlfeld). Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung.; Einem (1) Mitglied einer Bietergemeinschaft
“Alle Eignungskriterien sind Ausschlusskriterien. Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Bewerber- und...”
Alle Eignungskriterien sind Ausschlusskriterien. Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Bewerber- und Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt. Außerdem ist es möglich sich bei Unterauftragnehmern einer Eignungsleihe zu bedienen. Bitte beachten Sie bei den aufgeführten Eignungskriterien die Hinweise, wer die entsprechende Eignung nachzuweisen hat.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.3.1 Nachweis von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Videokonferenzlösungen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1 Nachweis von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Videokonferenzlösungen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien je Referenz:
1) Leistungszeitraum: - Ausführung in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der EU-weiten Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens)
- Das Referenzprojekt muss nicht abgeschlossen sein, aber eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten aufweisen
2) Anzahl der Lizenzen: - mindestens 40.000 Einzellizenzen
- oder 5.000 Concurrent User-Lizenzen (gleichzeitige Nutzer)
Für die Erklärung ist das Formular E III (Datei:44_2021 OV RV ViKo Eignung Formulare_V100.docx) zu verwenden.; jedem/dem Unternehmen, welches die entsprechende Eignung nachweisen kann (Bietergemeinschaft und/oder Eignungsleihegeber)
III.1.3.2 "Bestätigung des Vorhandenseins eines elektronischen Ticketing-Systems beim Bieter zur Absetzung von Störungsmeldungen durch den Auftraggeber über eine über das Internet erreichbare elektronische Schnittstelle.
Hinweis: Soweit aktuell noch kein Ticket-System vorhanden ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass ein elektronisches Ticket-System vor Erteilung des Zuschlags aufgebaut wird und spätestens mit Leistungsbeginn zur Verfügung steht (siehe Auswahlfeld). Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung.; dem Unternehmen, welches während der Auftragsausführung Störungsmeldungen entgegennimmt
III.1.3.3 Der Bieter bestätigt, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, der für die fachliche und umfassende Bewältigung der mit der Erbringung der Leistungen verbundenen fachlichen Aufgaben erforderlich ist.; jedem Unternehmen, welches während der Auftragsausführung im direkten Kontakt zum Auftraggeber stehen wird
III.1.3.4 Der Bieter bestätigt, dass er über einen offiziell bestellten IT-Sicherheitsbeauftragten verfügt.; dem Unternehmen, welches die Videokonferenzlösung betreibt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Alle Eignungskriterien sind Ausschlusskriterien. Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Bewerber- und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Alle Eignungskriterien sind Ausschlusskriterien. Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Bewerber- und Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt. Außerdem ist es möglich sich bei Unterauftragnehmern einer Eignungsleihe zu bedienen. Bitte beachten Sie bei den aufgeführten Eignungskriterien die Hinweise, wer die entsprechende Eignung nachzuweisen hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141
Eigenerklärung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141
Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-08
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-08
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertragesgemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Fax: +49 30/9028-3055 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Videokonferenzlösung
Produkte/Dienstleistungen: Videokonferenzsoftwarepaket📦 Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.”
Qualitätskriterium (Gewichtung): erw. Richtwertmethode
Preis (Gewichtung): erw. Richtwertmethode
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag enthält Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag enthält Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 199-518479
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 250-661457 (2021-12-21)