Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft sowie an den zentral verwalteten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur (Site Survey und Realisierung) sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 811 Schulstandorten in insgesamt 13 Losen durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ITDZ Berlin: Rahmenvertrag WLAN Schulen
66_2021
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft sowie an den...”
Kurze Beschreibung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft sowie an den zentral verwalteten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur (Site Survey und Realisierung) sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 811 Schulstandorten in insgesamt 13 Losen durchgeführt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 58 000 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Mitte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Funknetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzbetriebssystem📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 59 Schulstandorten im Los 1 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 1 – Bezirk Mitte beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 4.000.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“leistungsbezogene Kriterien siehe Vergabebedingungen, Kriterienkataloge, Rollout-Konzept”
Qualitätskriterium (Gewichtung): erweiterte Richtwertmethode
Preis (Gewichtung): erweiterte Richtwertmethode
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 000 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Friedrichshain-Kreuzberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 63 Schulstandorten im Los 2 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 2 – Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 4.400.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 400 000 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Pankow
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 87 Schulstandorten im Los 3 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 3 – Bezirk Pankow beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 6.000.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 000 000 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Charlottenburg-Wilmersdorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 52 Schulstandorten im Los 4 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 4 – Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 4.100.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 100 000 💰
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Spandau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 49 Schulstandorten im Los 5 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 5 – Bezirk Spandau beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 3.400.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 400 000 💰
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Steglitz-Zehlendorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 62 Schulstandorten im Los 6 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 6 – Bezirk Steglitz-Zehlendorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 6.000.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 400 000 💰
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tempelhof-Schöneberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 64 Schulstandorten im Los 7 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 7 – Bezirk Tempelhof-Schöneberg beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 4.500.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 500 000 💰
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Neukölln
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 65 Schulstandorten im Los 8 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 8 – Bezirk Neukölln beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 4.500.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 500 000 💰
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Treptow-Köpenick
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 58 Schulstandorten im Los 9 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 9 – Bezirk Treptow-Köpenick beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 4.000.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 000 000 💰
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Marzahn-Hellersdorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 54 Schulstandorten im Los 10 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 10 – Bezirk Marzahn-Hellersdorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 3.800.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 800 000 💰
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lichtenberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 65 Schulstandorten im Los 11 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 11 – Bezirk Lichtenberg beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 4.500.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 500 000 💰
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Reinickendorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 63 Schulstandorten im Los 12 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 12 – Bezirk Reinickendorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 4.400.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 400 000 💰
1️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: zentral verwaltete Schulen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den zentral verwalteten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufgebaut und betrieben werden. Zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den zentral verwalteten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 70 Schulstandorten im Los 13 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 13 – zentral verwaltete Schulen beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 6.000.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 000 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3, III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3, III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
III.1.1.1 (A) (losunabhängig): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A, *U;
III.1.1.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U;
III.1.1.3 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124; *A, *U
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Legende siehe III.1.1)
III.1.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Legende siehe III.1.1)
III.1.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U;
III.1.2.2 (A) (losunabhängig): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000 Euro je Schadensereignis und für Sachschäden sowie Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1.000.000 Euro je Schadensereignis. Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einzureichen.; *E
“(Legende siehe III.1.1)
zu III.1.2.2 (A): Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000 Euro je Schadensereignis und für Sachschäden sowie...”
(Legende siehe III.1.1)
zu III.1.2.2 (A): Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000 Euro je Schadensereignis und für Sachschäden sowie Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1.000.000 Euro je Schadensereignis
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235;...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A;
III.1.3.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236; *U;
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U;
III.2.2.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit unter Verwendung des Formulars E III; *A, *U;
III.2.2.3 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.; *A
III.2.2.4 (A) (losunabhängig): Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden für die Rolle (a) Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie (b) Serviceleitung, stellvertretende Serviceleitung unter Verwendung der Formulare E IV bis E VII
Mindestanforderungen unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-20
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-12-20
13:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Mindestanforderungen zu III.2.2.4:
Mindestanforderungen an die Referenzen:
zu a): mind. 1 persönliche Referenz zur Projektleitung eines Vorhabens...”
Mindestanforderungen zu III.2.2.4:
Mindestanforderungen an die Referenzen:
zu a): mind. 1 persönliche Referenz zur Projektleitung eines Vorhabens gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
zu b): mind. 2 persönliche Referenzen zur Serviceleitung eines Vorhabens gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand; *L
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 220-576978
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2021-12-20 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2022-01-21 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Alter Wert
Datum: 2021-12-20 📅
Zeit: 13:01
Neuer Wert
Datum: 2022-01-21 📅
Zeit: 10:01
Quelle: OJS 2021/S 248-656469 (2021-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ITDZ Berlin: Rahmenvertrag WLAN für die Schulen im Land Berlin
66_2021
Kurze Beschreibung:
“Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft sowie an den...”
Kurze Beschreibung
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft sowie an den zentral verwalteten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 811 Schulstandorten in insgesamt 13 Losen durchgeführt.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 58 000 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 220-576978
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 61446/A
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Mitte
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: The Cloud Networks Germany GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 000 000 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 61446/B
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 400 000 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 61446/C
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Pankow
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 000 000 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 61446/D
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 100 000 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 61446/E
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Spandau
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 400 000 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 61446/F
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 400 000 💰
7️⃣
Vertragsnummer: 61446/G
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 500 000 💰
8️⃣
Vertragsnummer: 61446/H
Los-Identifikationsnummer: 8
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Neukölln
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 500 000 💰
9️⃣
Vertragsnummer: 61446/I
Los-Identifikationsnummer: 9
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 000 000 💰
1️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 61446/J
Los-Identifikationsnummer: 10
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 800 000 💰
1️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 61446/K
Los-Identifikationsnummer: 11
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Lichtenberg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 500 000 💰
1️⃣2️⃣
Vertragsnummer: 61446/L
Los-Identifikationsnummer: 12
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Reinickendorf
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 400 000 💰
1️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 61446/M
Los-Identifikationsnummer: 13
Titel: RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, zentral verwaltete Schulen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 000 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 070-184424 (2022-04-05)