Rahmenvertrag über Netzsicherheitskomponenten Check Point - Wartung und Ersatzbeschaffung von bestehenden Check Point- Komponenten, Service (Pflege der Software, Instandhaltung der Hardware)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ITDZ: Rahmenvertrag Netzwerksicherheitsprodukte Check Point
07_2021
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über Netzsicherheitskomponenten Check Point - Wartung und Ersatzbeschaffung von bestehenden Check Point- Komponenten, Service (Pflege der...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über Netzsicherheitskomponenten Check Point - Wartung und Ersatzbeschaffung von bestehenden Check Point- Komponenten, Service (Pflege der Software, Instandhaltung der Hardware)
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 042 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Bestands- und Ersatzkomponenten Check Point inckl. Service:
Sicherstellung des Betriebes, Service, Softwarepflege, inklusive Störungsbeseitigung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Bestands- und Ersatzkomponenten Check Point inckl. Service:
Sicherstellung des Betriebes, Service, Softwarepflege, inklusive Störungsbeseitigung, Hardwarersatz bei Störungen für die im Bestand des AG befindlichen Netzwerksicherheitsprodukte der Fa. Check Point für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. seine Kunden
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 042 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Rahmenvertrag enthält Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert...”
Beschreibung der Optionen
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Legende für III.1.1), III.1.2), III.1.3), III.2.2) (u. a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Legende für III.1.1), III.1.2), III.1.3), III.2.2) (u. a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz/Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
III.1.1.1 (A): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A, *U;
III.1.1.2 (A): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U;
III.1.1.3 (A): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU; *A, *U
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(Legende siehe III.1.1)
III.1.2.1 (A): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – und der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(Legende siehe III.1.1)
III.1.2.1 (A): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U;
III.1.2.2 (A): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1 000 000 EUR für den Vertrag (Rahmenvertrag und Einzelabrufe). Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einzureichen. *E
III.1.2.3 (A) Nettoumsatz des Unternehmens im Geschäftsbereich - Lieferung, Service und Instandhaltung von Produkten des Herstellers Check Point - der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E I; *A, *U
“(Legende siehe III.1.1)
Zu III.1.2.2 (A) Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis und insgesamt...”
(Legende siehe III.1.1)
Zu III.1.2.2 (A) Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1 000 000 EUR für den Vertrag bzw. entsprechende Eigenerklärung über die Erhöhung der geforderten Deckungssummen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A) Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A;
III.1.3.2 (A)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A) Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A;
III.1.3.2 (A) Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236; *U;
III.1.3.3 (A) Nachweis einer bestehenden Check Point Elite- oder 5-Sterne-Partnerschaft ,Nachweis mindestens als Certified Collaborative Support Provider (CCSP); *L, *S
III.1.3.4 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit (formlos), welches die IT-Risiken innerhalb der gesamten Organisation berücksichtigt, oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats – elektronische Kopie) eines beim Bewerber/Bieter etablierten Informations-Sicherheits-Managementsystems (ISMS); *L
III.1.3.5 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; *A, *U
III 1.3.6 (A) Angabe von mindestens 2 Unternehmensreferenzen zu Lieferung, Service und Instandhaltung von Produkten des Hersteller Check Point, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E IV
Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- eindeutige und detaillierte Beschreibung der Referenz, aus der die Art der Leistung, bspw. Anzahl der gelieferten und installierten Produkte, hervorgeht
- Angabe zum Auftragsumfang und Realisierungszeitpunkt der Referenz bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages,
- Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds,
- Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*- Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann. *L, *S.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.3 (A) Nachweis einer bestehenden Check Point Elite- oder 5-Sterne-Partnerschaft Nachweis mindestens als Certified...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.3 (A) Nachweis einer bestehenden Check Point Elite- oder 5-Sterne-Partnerschaft Nachweis mindestens als Certified Collaborative Support Provider (CCSP); *L, *S
III.1.3.4 (A) mindestens hinreichend beschriebenes Informations-Sicherheits-Managementsystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung eines eingerichteten Informations-Sicherheits‐Managementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig). Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit erwarten lassen, dass die Informationssicherheit innerhalb der Organisation dauerhaft definiert, gesteuert und aufrechterhalten wird. *L
III.1.3.5 (A) mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z. B. nach ISO 9000 ff.). Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z. B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird.*A, *U
III.1.3.6 (A) mindestens 2 Unternehmensreferenzen zu Lieferung, Service und Instandhaltung von Produkten des Hersteller Check Point, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab Angebotsabgabe) ist; *L, *S
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.1 (A): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.1 (A): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U;
III.2.2.2 (A): Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.; *A
III.2.2.3 (A): Eigen- und Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen, Geheimschutzbetreuung, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E III für die Mitarbeitenden des Bieters und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen; *A, *U
III 2.2.4 und geforderte Mindeststandards: zu III.2.2.4 (A) unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-29
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-29
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hinweis zu IV.2.7) Es handelt sich um einen geplanten Termin.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“VI.3.1 Fortsetzung zu III.2.2:
III.2.2.4 (A) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden (MA) für...”
VI.3.1 Fortsetzung zu III.2.2:
III.2.2.4 (A) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden (MA) für folgende Positionen/Rollen unter Verwendung der Formulare E I - EVII:
a) Berater (B) ; mind. 1 MA
b) Systemingenieur (SI); mind. 3 MA
c) Systemtechniker (ST); mind. 5 MA
Ein geeigneter Mitarbeitender kann in mehreren Positionen/Rollen benannt werden. Die Nutzung der ggf. vorgegebenen rollenspezifischen Formblätter bleibt weiterhin erforderlich.
Hinsichtlich der gestellten Mindestanzahl geeigneter Mitarbeitender je Position/Rolle ist eine Mehrfachzählung eines Mitarbeitenden ausgeschlossen!
Mindestanforderungen zu III.2.2.4 (A)
- mind. 5 in der Rolle Servicetechniker vom Hersteller zertifizierten (Check Point Certified Security Expert (CCSE) R80 oder höher) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Netzwerksicherheitsbereich, die bei der Fehlersuche und -beseitigung voraussichtlich zum Einsatz kommen werden.
- mind. 1 in der Rolle Berater vom Hersteller zertifiziert (Check Point Certified Security Master (CCSM) R80 oder höher) und
- mind. 3 in der Rolle Systemingenieure vom Hersteller zertifiziert (Check Point Certified Security Expert (CCSE) R80 oder höher) für komplexe Konfigurationsarbeiten, Erstellung von Konfigurationsplänen und ausführungsreifer Netzplanung, Fehlersuche und Beseitigung komplexer Fehler mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Netzwerksicherheitsbereich für die angebotenen Sicherheitsgateways und Managementsysteme des Herstellers Check Point und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen unter Verwendung des Formulars E V - VII; Kopien der Zertifikate sind beizufügen.
VI.3.2 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten gem. § 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen Als Nachweis hat der von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung von der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle auf Anforderung beizubringen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 191-496303
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2021-10-29 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-11-18 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wurde auf den 18.11.2021; 12:00 Uhr verlängert
Quelle: OJS 2021/S 212-559956 (2021-10-28)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Netzwerksicherheitsprodukte Check Point
07_2021
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Netzwerksicherheitsprodukten der Fa. Check Point inkl. Service, Instandhaltung und Softwarepflege für das ITDZ Berlin.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4 042 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Netzwerksicherheitsprodukten der Fa. Check Point inkl. Service, Instandhaltung und Softwarepflege für das ITDZ Berlin.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 191-496303
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 50670/A
Titel: Netzwerksicherheitsprodukte Checkpoint
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Computacenter AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 042 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.