Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer geeigneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die FMS-WM und FMS-SG sowie im Zusammenhang damit stehender Neben- und weiterer Bestätigungsleistungen mit einer geeigneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Bezugsberechtigte sind die FMS-WM und FMS-SG sowie ggfs. weitere verbundene Unternehmen der FMS-WM. Weitere Details sind dem Dokument B.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jahresabschlussprüfung 2023-2026 für FMS-WM und FMS-SG
2021-04-JM_JAP_2023-2026
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer geeigneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die FMS-WM und...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer geeigneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die FMS-WM und FMS-SG sowie im Zusammenhang damit stehender Neben- und weiterer Bestätigungsleistungen mit einer geeigneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Bezugsberechtigte sind die FMS-WM und FMS-SG sowie ggfs. weitere verbundene Unternehmen der FMS-WM. Weitere Details sind dem Dokument B.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der abzuschließende Rahmenvertrag wird zwischen der FMS-WM und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossen. Die FMS-SG sowie weitere verbundene...”
Beschreibung der Beschaffung
Der abzuschließende Rahmenvertrag wird zwischen der FMS-WM und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossen. Die FMS-SG sowie weitere verbundene Unternehmen der FMS-WM sind aus diesem Rahmenvertrag bezugsberechtigt. Während der Rahmenvertrag die allgemeinen Verpflichtungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abdeckt, erfolgt jährlich eine gesonderte Beauftragung durch die für die jeweiligen Gesellschaften zuständigen Organe. Die Beauftragung liegt im alleinigen Ermessen der entsprechenden Gesellschaft. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 4 Jahre, d. h. für die Jahresabschlussprüfungsleistungen 2023 bis einschließlich 2026.
Details zur Leistungsbeschreibung sind dem Dokument B.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HREGruppe) Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche. Zielsetzung der FMS-WM ist die gewinnorientierte Verwertung und Abwicklung des übernommenen Vermögens zum Zwecke der Stabilisierung des Finanzmarktes und der HRE-Gruppe sowie die Abwicklung nach wirtschaftlichen Grundsätzen.
Die FMS Wertmanagement Service GmbH (FMS-SG), eine 100 % Tochter der FMS-WM, agiert als Servicedienstleister für die FMS-WM für deren Portfolio sowie die zugehörigen Refinanzierungsmittel; der Service umfasst die 3 Segmente Asset Management, Finance & Risk sowie Operations & IT. Die FMS-SG verfügt derzeit über Zweigniederlassungen in New York und Dublin. Es ist geplant, die Zweigniederlassung New York in 2023 zu schließen. Die FMS-SG ist lizenziert als Finanzdienstleistungsinstitut und ist befugt die Anlageberatung, die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Finanzportfolioverwaltung zu erbringen. Zur Zeit erbringt sie die Anlageberatung und die Abschlussvermittlung ausschließlich gegenüber der FMS-WM. Die Anlagevermittlung und Finanzportfolioverwaltung werden aktuell nicht erbracht. Die FMS-SG wird zukünftig als Wertpapierinstitut behandelt.
Weitere Informationen zur FMS-WM und FMS-SG sind unter www.fms-wm.de sowie unter www.fms-sg.de abrufbar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Details entnehmen Sie bitte dem Dokument A.0 Bewerbungsbedingungen, Ziffer 12 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge.”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche die Anforderungen des HGB und des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer bzw. vergleichbarer nationaler Vorschriften erfüllen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-10
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-06-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt die Auftraggeberin mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Zuständig sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, siehe Eintrag unter Ziffer VI.4.1).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 069-175777 (2021-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer geeigneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die FMS-WM und...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer geeigneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die FMS-WM und FMS-SG sowie im Zusammenhang damit stehender Neben- und weiterer Bestätigungsleistungen mit einer geeigneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Bezugsberechtigte sind die FMS-WM und FMS-SG sowie ggfs. weitere verbundene Unternehmen der FMS-WM. Weitere Details sind dem Dokument B.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der abzuschließende Rahmenvertrag wird zwischen der FMS-WM und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossen. Die FMS-SG sowie weitere verbundene...”
Beschreibung der Beschaffung
Der abzuschließende Rahmenvertrag wird zwischen der FMS-WM und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossen. Die FMS-SG sowie weitere verbundene Unternehmen der FMS-WM sind aus diesem Rahmenvertrag bezugsberechtigt. Während der Rahmenvertrag die allgemeinen Verpflichtungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abdeckt, erfolgt jährlich eine gesonderte Beauftragung durch die für die jeweiligen Gesellschaften zuständigen Organe. Die Beauftragung liegt im alleinigen Ermessen der entsprechenden Gesellschaft. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt vier Jahre, d.h. für die Jahresabschlussprüfungsleistungen 2023 bis einschließlich 2026.
Details zur Leistungsbeschreibung sind dem Dokument B.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Die FMS-WM übernahm zum 01.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HREGruppe) Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche. Zielsetzung der FMS-WM ist die gewinnorientierte Verwertung und Abwicklung des übernommenen Vermögens zum Zwecke der Stabilisierung des Finanzmarktes und der HRE-Gruppe sowie die Abwicklung nach wirtschaftlichen Grundsätzen.
Die FMS Wertmanagement Service GmbH (FMS-SG), eine 100% Tochter der FMS-WM, agiert als Servicedienstleister für die FMS-WM für deren Portfolio sowie die zugehörigen Refinanzierungsmittel; der Service umfasst die drei Segmente Asset Management, Finance & Risk sowie Operations & IT. Die FMS-SG verfügt derzeit über Zweigniederlassungen in New York und Dublin. Es ist geplant, die Zweigniederlassung New York in 2023 zu schließen. Die FMS-SG ist lizenziert als Finanzdienstleistungsinstitut und ist befugt die Anlageberatung, die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Finanzportfolioverwaltung zu erbringen. Zur Zeit erbringt sie die Anlageberatung und die Abschlussvermittlung ausschließlich gegenüber der FMS-WM. Die Anlagevermittlung und Finanzportfolioverwaltung werden aktuell nicht erbracht. Die FMS-SG wird zukünftig als Wertpapierinstitut behandelt.
Weitere Informationen zur FMS-WM und FMS-SG sind unter www.fms-wm.de sowie unter www.fms-sg.de abrufbar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung zum Verständnis der FMS-WM sowie FMS-SG und ihrer Aktivitäten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung der Prüfungsplanung und Prüfungsstrategie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung der Prüfberichte und des Kommunikationsprozesses
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lebensläufe Prüfer und Erläuterungen zum angebotenen Prüfungsteam
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation von Vorgehen und Team
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 069-175777
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021-04-JM_JAP_2023-2026
Titel: Jahresabschlussprüfung 2023-2026 für FMS-WM und FMS-SG
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Bernhard-Wicki-Straße 8
Postort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt die Auftraggeberin mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Zuständig sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, siehe Eintrag unter Ziffer VI.4.1).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Quelle: OJS 2021/S 201-524866 (2021-10-12)