Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 122ff GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: s. Auflistung Katalog Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung (sowie Gesetzestext §§ 122 und 123 GWB)
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass (s. Ausführungen § 123 GWB)
a) mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist,
c) über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
d) sich mein/unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
e) kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
f) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
g) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
h) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt hat,
i) mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Ich/Wir erkläre(n) außerdem, dass weitere Ausschlussgründe gem. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht
Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
Gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
Gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse*
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes* (Bescheinigung in Steuersachen)
Gültige Gewerbeanmeldung
Gültiger Berufs-/Handelsregisterauszug
Gültige Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
*)die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein
Die in diesem Abschnitt lll.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.