Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Verbesserung der beruflichen Eingliederungsaussichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch den Einsatz von Elementen zur:
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III) und
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III).
Nach der Zielsetzung des SGB II soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter durch den Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie ihrer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Im Besonderen sollen mit dieser Maßnahme, da bisherige Eingliederungserfolge mit den Basisinstrumenten des SGB II in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erzielt werden konnten, individuelle und multiple arbeitsmarktrelevante, persönliche und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch ressourcenorientiertes Arbeiten deutlich verringert bzw. beseitigt und die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Unter Zuhilfenahme eines niedrigschwelligen Arbeitsansatzes sollen gemeinsam mit den Teilnehmern neue und realistische Perspektiven für die Integration in den Arbeitsmarkt erarbeitet, Schnittstellen zu sozialen und kommunalen Netzwerken unterstützend einbezogen und Ziele konkretisiert werden, um erforderliche Handlungsabläufe vornehmen und umsetzen zu können. Hierzu gehört die gezielte Aktivierung für die berufliche (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Verbesserung beruflicher Kenntnisse über praktische Arbeitserprobungen.
Zielgruppe sind erwerbsfähige hilfebedürftige Frauen und Männer aller Altersgruppen im SGB II - Leistungsbezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen sowie Menschen mit einer vermuteten oder bestehenden Suchtmittelgefährdung.
Die Maßnahme hat grundsätzlich eine Laufzeit von 12 Monaten. (Optionszeiträume: 1.11.2022 – 31.10.2023 und 1.11.2023 bis 31.10.2024)
Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt durch den Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn sowie im Verlauf der Maßnahme.
Die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers wird vom Auftraggeber individuell festgelegt und sollte mindestens 4 Wochen betragen. Bei Bedarf kann die Höchstzuweisungsdauer bis zu 12 Monate betragen. Dabei darf die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers nicht über das Ende der Maßnahme bzw. die Vertragslaufzeit hinausgehen. Ein flexibler Einstieg ist zu gewährleisten.
Die Teilnehmerzahl beträgt 10 – 12.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der regionalen Suchtberatungs- und -behandlungsstelle und dazu, diese in das Hilfeplanverfahren einzubeziehen.
Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Eine Ablehnung eines benannten Teilnehmers ist durch den Auftragnehmer nicht möglich.
Über die vorzeitige Beendigung der Förderung entscheidet der Auftraggeber. Dies gilt auch für Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Ablauf bzw. den Erfolg der Beauftragung gefährden. Eine Nachbesetzung eines freigewordenen Platzes soll jederzeit möglich sein.
Der Auftragnehmer muss die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung zur Verfügung stellen (z. B. Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang).
Anforderungen an das Konzept:
Die Gliederung des Konzeptes ist anhand der Wertungsbereiche und der näher differenzierten Wertungskriterien in der Bewertungsmatrix vorzunehmen.
Um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu ermöglichen, ist für das Konzept die Gliederung entsprechend der Bewertungsmatrix zwingend vorzunehmen und einzuhalten:
1. Inhalt, Methode, Strategie,
2. Personelle und sächliche Ressourcen,
3. Trägerkriterien.
Der Umfang des Konzeptes darf 10 DIN A 4 Seiten (Schriftgröße 12, Arial, einzeilig) nicht überschreiten.
Die Gesamtkonzeption (Ziel, Inhalt, Methode) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters und muss schlüssig die ergebnisorientierte Arbeit widerspiegeln sowie Aussagen über:
— Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit,
— mögliche Teilqualifikationen sowie,
— Kenntnisvermittlung und,
— Berufsfelderprobung/betriebliche Arbeitserprobung,
— Förderplanung,
— Integrationsbemühungen beinhalten.
Eine Konzeptberatung durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Dem Konzept beizufügen ist ein Ablaufplan in Form eines Phasenverlaufs bzw. Kalendariums und der Kooperationsvertrag mit der Suchtberatungs- und -behandlungsstelle.
Gegenstand der Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur:
— Aktivierung und Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt und
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Diese Maßnahme soll alle Aktivitäten umfassen, die eine dauerhafte Integration ins Erwerbsleben zum Ziel haben. Im Vordergrund der Leistungserbringung steht der individuelle Ansatz.
Die bestehende Langzeitarbeitslosigkeit der Teilnehmer hinterlässt und verfestigt nicht selten Auswirkungen auf die Persönlichkeit und soziale Identität der Teilnehmer. Diese Auswirkungen haben wiederum in der Regel negative Folgen bezüglich der Motivationslage der Teilnehmer, einer Beschäftigung nachzugehen. Als Maßnahmebestandteil wird daher die Integration des verhaltensorientierten psychosozialen Programms für Arbeitslose „Aktiv A“ erwartet, welches an der Professur für Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Dresden entwickelt wurde.
Die Auseinandersetzung mit den vier Modulen:
— Aktivitätenplanung,
— konstruktives Denken,
— soziale Kompetenz/soziale Unterstützung,
— systemisches Problemlösen soll als Grundlage für eine gezielte nachhaltige Arbeit des Maßnahmeträgers mit der Zielgruppe dienen und zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration beitragen.
Mit den Teilnehmern ist ein Hilfeplan abzuschließen. Dem Hilfeplan ist die Aktivierungs- und Eingliederungsplanung zu entnehmen und es sind Ziele und Rahmenbedingungen festzulegen. Der Hilfeplan und das Erreichte sind fortlaufend zu dokumentieren, regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und Veränderungen festzuschreiben.
Für die Zielgruppe, bei denen eine Suchtmittelgefährdung vorliegt oder vermutet wird, wird eine enge Zusammenarbeit mit der regional zuständigen Suchtberatungsstelle sowie der Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dieser gefordert (wie bereits unter Punkt B-4. benannt). Um eine professionelle Begleitung der Zielgruppe durch die Maßnahmemitarbeiter während des Maßnahmeverlaufes zu gewährleisten ist im Kooperationsvertrag die Fallbesprechung und Supervision der Maßnahmeleiter durch den/die PsychologIn der Suchtberatungsstelle festzuschreiben. Die Durchführung dieser Aufgabe durch die Suchtberatungsstelle im Verlauf dieser Maßnahme stellt ein wesentliches Qualitätsmerkmal dar und trägt zu einer wesentlich differenzierteren Integrationsstrategie ins Erwerbsleben bei.
Die Maßnahme umfasst mehrere Abschnitte. Diese nachfolgend dargestellten Abschnitte sind durch den Auftragnehmer so vorzuhalten, dass jeder Teilnehmer diese innerhalb seiner Zuweisungsdauer auch individuell durchlaufen kann.
Aktivierung und Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt.
1. Kompetenzfeststellung,
2. Auffrischung von allgemeinbildenden/berufstheoretischen Kenntnissen und IT/PC-Kompetenzen,
3. fachpraktische Qualifizierung in Übungswerkstätten, ggf. bei einem Kooperationspartner,
4. Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Vermittlung in verschiedene Praktika und Training sozialer Kompetenzen.
Die Durchführung von Praktika oder einer Arbeitserprobung soll in mehreren geeigneten Unternehmen stattfinden. Nach Möglichkeit sollten die Teilnehmer bis zu 2 Praktika von je max. 6 Wochen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen, möglichst in Betrieben mit Einstellungsoptionen absolvieren. Sollte es dem Teilnehmer nicht gelingen, selber einen entsprechenden Praktikumsplatz zu finden, ist der Träger verpflichtet, ihm einen solchen in einem geeigneten Unternehmen zu stellen.
Um die Person des Teilnehmers in seiner Ganzheitlichkeit zu erfassen, ist dem multifaktoriellen Ursachenzusammenhang von Langzeitarbeitslosigkeit und multiplen persönlichen Zugangsbarrieren wie z. B. der Suchtproblematik durch entsprechende methodische und inhaltliche Module Rechnung zu tragen.
Der Auftragnehmer organisiert im notwendigen Bedarfsfall für Teilnehmer aus dem ländlichen Raum, für die, insbesondere bei Maßnahmeantritt, die Herausforderung eigenständig die Maßnahme mittels öffentlichen Verkehrsmitteln aufzusuchen, eine zu große Barriere darstellt, eine Transportmöglichkeit. Der Auftragnehmer gewährleistet bei Bedarf eine entsprechende Unterstützung dieser Teilnehmer mit dem Ziel, die Teilnehmer an eine stetige und langfristig selbstständigere Teilnahme an der Maßnahme heranzuführen. Die Umsetzung der Transportmöglichkeit liegt in der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers und ist im Konzept entsprechend darzustellen.
Vergütung/Zahlung:
Minimal werden Maßnahmekosten für 10 Teilnehmer zugesichert (unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl), maximal können Maßnahmekosten für 12 Teilnehmer übernommen werden.
Für die zugesicherten 10 Teilnehmer erfolgt die Zahlung der Maßnahmekosten durch den Auftraggeber in monatlich gleichbleibenden Raten jeweils zum 15. des Folgemonats. Die Abrechnung weiterer max. 2 Teilnehmerplätze erfolgt zum Maßnahmeende. Ausschlaggebend dafür ist die tatsächliche Anwesenheit aller Teilnehmer.