Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern (JuBB). Ziel des Berichtswesens ist die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SGB VIII. Dazu erstellt ein sozialwissenschaftliches Institut jährlich auf Basis der Daten des Vorjahres der teilnehmenden Jugendämter Geschäftsberichte. Das BLJA gibt diese Berichte in Auftrag und erhält von den Jugendämtern einen Beitrag für die Teilnahme an „JuBB“, der kostendeckend ist. Hierbei gibt es 2 Ausprägungen, JuBBbasic für die breite Masse und JuBBprofessional für detailliertere Berichte und Auswertungen der Region. Vergeben wird hier konkret die Leistung für das sozialwissenschaftliche Institut, das als Dienstleister und Ansprechpartner für die Jugendämter und das Landesjugendamt in Bayern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung fungiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: JuBB-Jugendhilfeberichterstattung Bayern
2021000022
Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦
Kurze Beschreibung:
“Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern...”
Kurze Beschreibung
Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern (JuBB). Ziel des Berichtswesens ist die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SGB VIII. Dazu erstellt ein sozialwissenschaftliches Institut jährlich auf Basis der Daten des Vorjahres der teilnehmenden Jugendämter Geschäftsberichte. Das BLJA gibt diese Berichte in Auftrag und erhält von den Jugendämtern einen Beitrag für die Teilnahme an „JuBB“, der kostendeckend ist. Hierbei gibt es 2 Ausprägungen, JuBBbasic für die breite Masse und JuBBprofessional für detailliertere Berichte und Auswertungen der Region. Vergeben wird hier konkret die Leistung für das sozialwissenschaftliche Institut, das als Dienstleister und Ansprechpartner für die Jugendämter und das Landesjugendamt in Bayern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung fungiert.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern (JuBB). Ziel des Berichtswesens ist die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SGB VIII. Dazu erstellt ein sozialwissenschaftliches Institut jährlich auf Basis der Daten des Vorjahres der teilnehmenden Jugendämter Geschäftsberichte. Das BLJA gibt diese Berichte in Auftrag und erhält von den Jugendämtern einen Beitrag für die Teilnahme an „JuBB“, der kostendeckend ist. Hierbei gibt es 2 Ausprägungen, JuBBbasic für die breite Masse und JuBBprofessional für detailliertere Berichte und Auswertungen der Region. Vergeben wird hier konkret die Leistung für das sozialwissenschaftliche Institut, das als Dienstleister und Ansprechpartner für die Jugendämter und das Landesjugendamt in Bayern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung fungiert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bestehen einer Haftpflichtversicherung,
Erklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bestehen einer Haftpflichtversicherung,
Erklärung zur finanziellen Situation
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Referenzen und berufliche Qualifikation der Mitarbeitenden des Bewerbers
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 072-137330
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-17
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-04-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 033-082372 (2021-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern...”
Kurze Beschreibung
Das ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern (JuBB). Ziel des Berichtswesens ist die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SGB VIII. Dazu erstellt ein sozialwissenschaftliches Institut jährlich auf Basis der Daten des Vorjahres der teilnehmenden Jugendämter Geschäftsberichte. Das BLJA gibt diese Berichte in Auftrag und erhält von den Jugendämtern einen Beitrag für die Teilnahme an „JuBB“, der kostendeckend ist. Hierbei gibt es zwei Ausprägungen, JuBBbasic für die breite Masse und JuBBprofessional für detailliertere Berichte und Auswertungen der Region. Vergeben wird hier konkret die Leistung für das sozialwissenschaftliche Institut, das als Dienstleister und Ansprechpartner für die Jugendämter und das Landesjugendamt in Bayern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung fungiert.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 476 928 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern...”
Beschreibung der Beschaffung
Das ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern (JuBB). Ziel des Berichtswesens ist die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SGB VIII. Dazu erstellt ein sozialwissenschaftliches Institut jährlich auf Basis der Daten des Vorjahres der teilnehmenden Jugendämter Geschäftsberichte. Das BLJA gibt diese Berichte in Auftrag und erhält von den Jugendämtern einen Beitrag für die Teilnahme an „JuBB“, der kostendeckend ist. Hierbei gibt es zwei Ausprägungen, JuBBbasic für die breite Masse und JuBBprofessional für detailliertere Berichte und Auswertungen der Region. Vergeben wird hier konkret die Leistung für das sozialwissenschaftliche Institut, das als Dienstleister und Ansprechpartner für die Jugendämter und das Landesjugendamt in Bayern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung fungiert.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 033-082372
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: JuBB-Jugendhilfeberichterstattung Bayern
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GEBIT Münster GmbH & Co. KG
Postanschrift: Corrensstrasse 80
Postort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 476 928 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 171-446992 (2021-08-31)