Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern (JuBB). Ziel des Berichtswesens ist die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SGB VIII. Dazu erstellt ein sozialwissenschaftliches Institut jährlich auf Basis der Daten des Vorjahres der teilnehmenden Jugendämter Geschäftsberichte. Das BLJA gibt diese Berichte in Auftrag und erhält von den Jugendämtern einen Beitrag für die Teilnahme an „JuBB“, der kostendeckend ist. Hierbei gibt es 2 Ausprägungen, JuBBbasic für die breite Masse und JuBBprofessional für detailliertere Berichte und Auswertungen der Region. Vergeben wird hier konkret die Leistung für das sozialwissenschaftliche Institut, das als Dienstleister und Ansprechpartner für die Jugendämter und das Landesjugendamt in Bayern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung fungiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sozialforschung
Referenznummer: 2021000022
Kurze Beschreibung:
Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern (JuBB). Ziel des Berichtswesens ist die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SGB VIII. Dazu erstellt ein sozialwissenschaftliches Institut jährlich auf Basis der Daten des Vorjahres der teilnehmenden Jugendämter Geschäftsberichte. Das BLJA gibt diese Berichte in Auftrag und erhält von den Jugendämtern einen Beitrag für die Teilnahme an „JuBB“, der kostendeckend ist. Hierbei gibt es 2 Ausprägungen, JuBBbasic für die breite Masse und JuBBprofessional für detailliertere Berichte und Auswertungen der Region. Vergeben wird hier konkret die Leistung für das sozialwissenschaftliche Institut, das als Dienstleister und Ansprechpartner für die Jugendämter und das Landesjugendamt in Bayern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung fungiert.
Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern (JuBB). Ziel des Berichtswesens ist die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SGB VIII. Dazu erstellt ein sozialwissenschaftliches Institut jährlich auf Basis der Daten des Vorjahres der teilnehmenden Jugendämter Geschäftsberichte. Das BLJA gibt diese Berichte in Auftrag und erhält von den Jugendämtern einen Beitrag für die Teilnahme an „JuBB“, der kostendeckend ist. Hierbei gibt es 2 Ausprägungen, JuBBbasic für die breite Masse und JuBBprofessional für detailliertere Berichte und Auswertungen der Region. Vergeben wird hier konkret die Leistung für das sozialwissenschaftliche Institut, das als Dienstleister und Ansprechpartner für die Jugendämter und das Landesjugendamt in Bayern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung fungiert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sozialforschung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Statistische Dienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-17 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 033-082372
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 072-137330
ABl. S-Ausgabe: 33
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 80335 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bestehen einer Haftpflichtversicherung,
Erklärung zur finanziellen Situation
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen und berufliche Qualifikation der Mitarbeitenden des Bewerbers
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 033-082372 (2021-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern (JuBB). Ziel des Berichtswesens ist die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SGB VIII. Dazu erstellt ein sozialwissenschaftliches Institut jährlich auf Basis der Daten des Vorjahres der teilnehmenden Jugendämter Geschäftsberichte. Das BLJA gibt diese Berichte in Auftrag und erhält von den Jugendämtern einen Beitrag für die Teilnahme an „JuBB“, der kostendeckend ist. Hierbei gibt es zwei Ausprägungen, JuBBbasic für die breite Masse und JuBBprofessional für detailliertere Berichte und Auswertungen der Region. Vergeben wird hier konkret die Leistung für das sozialwissenschaftliche Institut, das als Dienstleister und Ansprechpartner für die Jugendämter und das Landesjugendamt in Bayern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung fungiert.
Das ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) arbeitet seit 2005 mit einem Jugendhilfeberichtswesen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Bayern (JuBB). Ziel des Berichtswesens ist die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SGB VIII. Dazu erstellt ein sozialwissenschaftliches Institut jährlich auf Basis der Daten des Vorjahres der teilnehmenden Jugendämter Geschäftsberichte. Das BLJA gibt diese Berichte in Auftrag und erhält von den Jugendämtern einen Beitrag für die Teilnahme an „JuBB“, der kostendeckend ist. Hierbei gibt es zwei Ausprägungen, JuBBbasic für die breite Masse und JuBBprofessional für detailliertere Berichte und Auswertungen der Region. Vergeben wird hier konkret die Leistung für das sozialwissenschaftliche Institut, das als Dienstleister und Ansprechpartner für die Jugendämter und das Landesjugendamt in Bayern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung fungiert.
Gesamtwert des Auftrags: 476 928 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Name: GEBIT Münster GmbH & Co. KG
Postanschrift: Corrensstrasse 80
Postort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland 🇩🇪 Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 476 928 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1