Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Qualitätssicherung und Gewährleistung der Qualität (§ 46 (3) Nr. 3 VgV).
Hinweis:
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt der Nachweis durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Erwartet wird:
— Nachweis eines Qualitätsmanagement-Zertifikats gemäß ISO 9001 oder gleichwertig,
— Darstellung, Beschreibung und Übersicht der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Dieses Kriterium wird zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von 10 in die Gesamtbewertung hinein.
Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:
2 Punkte: Kriterium übertroffen
1 Punkte: Mindeststandard erfüllt/ Kriterium vollumfänglich erfüllt
0 Punkte: Kriterium/ Mindeststandard nicht erfüllt — Ausschluss der Bewerbung
2) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten und Führungskraft in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 46 (3) Nr. 8 VgV).
Hinweis:
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigen kumuliert dargestellt werden.
3) Unternehmensbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind ausgewählte Referenzprojekte anzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung in Art und Komplexität vergleichbar sind.
Folgende Sachverhalte sind dabei anzugeben:
— Auftraggeber (mit Ansprechpartner des AG),
— Projektauftrag (inhaltl. Kurzbeschreibung und nachvollziehbare Darlegung zum Bezug zur ausgeschriebenen Leistung),
— Leistungszeitraum.
Die Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Mindeststandard:
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre (2011 ff.) durchgeführt wurden. Es sind Referenzprojekte zu benennen, in welchen die Leistungsphasen 3 bis 6 im Zeitraum ab 2011 entweder einzeln oder kombiniert mindestens einmal erbracht und abgeschlossen wurden. Die Bearbeitung der Leistungsphasen 3 bis 6 kann alternativ anhand eines einzigen Referenzprojektes nachgewiesen werden.
Dieses Kriterium wird zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von 25 in die Gesamtbewertung hinein.
Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:
2 Punkte: Kriterium übertroffen
1 Punkte: Mindeststandard erfüllt/ Kriterium vollumfänglich erfüllt
0 Punkte: Kriterium/ Mindeststandard nicht erfüllt — Ausschluss der Bewerbung
4) Personenbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1, 2, 6 VgV)
4.1) Projektleiter/in
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind für den geplanten Projektleiter/in eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in Koordinierungs- und Leitungsfunktionen in ausgewählten Referenzprojekten in der Verkehrsinfrastrukturplanung, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen.
Des weiteren muss der Mitarbeiter Kenntnisse und Erfahrungen in nachstehenden Bereichen aufweisen:
— Fundierte Kenntnisse im Bereich Projektstrukturierung, Kostensteuerung, Terminsteuerung, Berichtswesen,
— Erfahrung in der Leitung des Personals für die Leistungsphasen 3-6 der HOAI.
Wertungsvoraussetzungen:
Es werden nur Referenzprojekte des Mitarbeiters gewertet, die innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre (2011 ff.) durchgeführt wurden und die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung zum Inhalt hatten. Es sind Referenzprojekte zu benennen, in welchen die Leistungsphasen 3 bis 6 im Zeitraum ab 2011 entweder einzeln oder kombiniert mindestens einmal erbracht und abgeschlossen wurden. Die Bearbeitung der Leistungsphasen 3 bis 6 kann alternativ anhand eines einzigen Referenzprojektes nachgewiesen werden.
Erwartet wird:
— Kurzdarstellung (Lebenslauf/beruflicher Werdegang),
— Darstellung der Referenzprojekte, die die Wertungsvoraussetzungen erfüllen.
Mindeststandard:
Die Wertungsvorraussetzungen müssen erfüllt sein. Die benannte Person muss eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in Koordinierungs- und Leitungsfunktionen nachweisen.
Dieses Kriterium wird zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von 35 in die Gesamtbewertung hinein.
Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:
2 Punkte: Kriterium übertroffen
1 Punkte: Mindeststandard erfüllt/ Kriterium vollumfänglich erfüllt
0 Punkte: Kriterium/ Mindeststandard nicht erfüllt — Ausschluss der Bewerbung
4.2) Leitende Fachplaner/-in
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind für die geplanten Fachplaner/-in für die nachfolgend aufgeführten Gewerke jeweils mindestens ein Mitarbeiter zu benennen, der jeweils über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in ausgewählten Referenzprojekten, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, verfügt:
— Verkehrsanlagenplanung,
— konstruktiver Ingenieurbau.
Wertungsvoraussetzungen:
Es werden nur Referenzprojekte der Mitarbeiter gewertet, die innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre (2011 ff.) durchgeführt wurden und die leitende Fachplanung zum Inhalt hatten. Es sind Referenzprojekte zu benennen, in welchen die Leistungsphasen 3 bis 6 einzeln oder kombiniert mindestens einmal im Zeitraum ab 2011 erbracht und abgeschlossen wurden. Die Bearbeitung der Leistungsphasen 3 bis 6 kann alternativ anhand eines einzigen Referenzprojektes nachgewiesen werden.
Erwartet wird:
— Kurzdarstellung (Lebenslauf/ beruflicher Werdegang),
— Darstellung der Referenzprojekte, die die Wertungsvoraussetzungen erfüllen.
Mindeststandard:
Die Wertungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Die benannten Personen müssen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung nachweisen.
Dieses Kriterium wird je abgefragtem Gewerk (MA 1 Verkehrsanlagenplanung und MA 2 konstruktiver Ingenieurbau) zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von jeweils 15 in die Gesamtbewertung hinein.
Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:
2 Punkte: Kriterium übertroffen
1 Punkte: Mindeststandard erfüllt/ Kriterium vollumfänglich erfüllt
0 Punkte: Kriterium/ Mindeststandard nicht erfüllt — Ausschluss der Bewerbung
5) Angaben der Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.