Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kabelbeistellung für Berliner Tor
21FEI55370
Produkte/Dienstleistungen: Kabel📦
Kurze Beschreibung:
“Kabelbeistellung für Berliner Tor: GGSG 1x300/95 mm2 und (N)Gb11Y 1x500 (Alternativen möglich, s. Vergabeunterlagen!)”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 705 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kabel GGSG 1x300/95 mm2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kabel📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung des Kabels GGSG 1x300/95 mm2 nach DB-Lastenheft
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-18 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Schätzmenge beträgt 9.000 Meter. Die Höchstmenge beträgt 10.800 Meter.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kabel (N)Gb11Y 1x500 RMV + ÜL
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung des Kabels (N)Gb11Y 1x500 RMV + ÜL
Zusätzliche Informationen: Die Schätzmenge beträgt 3.500 Meter. Die Höchstmenge beträgt 4.200 Meter.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— ausgefüllte Bietereigenerklärung
— ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft
Falls Sie als Bieter noch nicht als DB Lieferant gelistet sind, bitten wir...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— ausgefüllte Bietereigenerklärung
— ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft
Falls Sie als Bieter noch nicht als DB Lieferant gelistet sind, bitten wir zusätzlich um Einreichung folgender Unterlagen:
— Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die
Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (z.B. als Teil der Lieferantenselbstauskunft)
— Darstellung von Referenzen (z.B....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (z.B. als Teil der Lieferantenselbstauskunft)
— Darstellung von Referenzen (z.B. als Teil der Lieferantenselbstauskunft)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Los 1: Einreichung der erforderlichen DB-Freigaben / Zulassungen vom technischen Lastenheft (s. auch Anhang "A_Bewerbungsbedingungen" der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Los 1: Einreichung der erforderlichen DB-Freigaben / Zulassungen vom technischen Lastenheft (s. auch Anhang "A_Bewerbungsbedingungen" der Vergabeunterlagen)
— Nachweis über den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
— Nachweis über den Einsatz eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gilt für Los 1: Es dürfen ausschließlich nach DB Lastenheft freigegebene Produkte angeboten werden.
Für den Bieter bestehen die folgenden Möglichkeiten die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gilt für Los 1: Es dürfen ausschließlich nach DB Lastenheft freigegebene Produkte angeboten werden.
Für den Bieter bestehen die folgenden Möglichkeiten die technischen Anforderungen nachzuweisen:
1. Vorlegen der erforderlichen DB Netz-Freigaben für die Produkte. Die DB-Netz Freigabe ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
2. Ist (noch) keine DB Netz-Freigabe vorhanden, ist der Bewerbung die Auftragsbestätigung des akkreditierten Prüfinstituts oder eine schriftliche und unterschriebene Zusicherung beizufügen, dass alle geforderten Nachweise bis spätestens zur finalen Angebotsfrist eingereicht werden. Andernfalls droht der Ausschluss vom Verfahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-02
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-12-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-17 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 211-556768 (2021-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-17) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 - GGSG
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: GGSG 1x300/95 mm2
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 - (N)Gb11Y
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: (N)Gb11Y 1x500 RMV + ÜL
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 211-556768
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 - GGSG
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-17 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Prysmian Kabel und Systeme GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 - (N)Gb11Y
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 015-036358 (2022-01-17)