Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklä-rungen und Unterlagen verlangt:
>> Mitarbeiterqualifikationen/Fachkunde <<
> Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher fachspezifischer Qualifikation und Anzahl Mit-arbeiter gesamt. Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, wird die entsprechende Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich be-schäftigten Mitarbeiter gefordert.
Die aktuelle Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2021) muss mindestens 8 betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzule-gen und die Angaben zusammengefügt darzustellen.
>Eigenerklärung zu Angaben zu Mitarbeitern (verantwortlicher Projektbearbeiter und stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung im Projektspektrum
> Eigenerklärung über die Anzahl der für die Projektumsetzung einsetzbaren Projektmitarbeiter im Kampagnenzeitraum insgesamt (einschließlich verantwortlicher Projektbearbeiter und stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter), aufgegliedert nach fachlicher Qualifikation.
>> Referenzen <<
> Benennung von mindestens 3 (drei) Referenzen,
Die Referenzen müssen die Erstellung einer Werbekampagne zum Gegenstand haben. Gegenstand der Leistungen müssen die Werbevorbereitung, die Werbeberatung, die Kreativleistung, die Finalisierung und die Produktion (inkl. Medienauftritte) beinhalten.
Die Referenzen müssen durch eine kurze Darstellung (max. 2 DIN A4 Seiten pro Referenz) erläutert werden, die Erläuterung muss die Entwicklung der Idee, deren Umset-zung und die Koordination der Werbemittelproduktion beinhalten.
Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die nach dem 01. Januar 2017 vollständig abgeschlossen wurden. Auf den Beginn der jeweiligen Maßnahme kommt es nicht an.
Die Referenzen können auch Projekte betreffen, die die Projektleitung oder der Inhaber des Bewerbers im Rahmen einer früheren Tätigkeit in anderen Unternehmensein-heiten oder anderen Unternehmen oder als Selbstständiger erbracht hat. Dabei muss die mit der Referenz zu belegenden Leistungen im Wesentlichen durch die Projektlei-tung oder den Inhaber des Bewerbers erbracht worden sein. Die Leistung und der Leistungsumfang bzw. Leistungsanteil ist im Rahmen einer Eigenerklärung entsprechend darzustellen
Werden mehr als die geforderten Referenzen benannt, werden nur die Referenzen in die Bewertung einbezogen, die vom Bewerber in die Formblätter bis zur geforderten Anzahl eingetragen worden sind.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für die Bewerbergemeinschaft zu erbrin-gen. Von einer Bewerbergemeinschaft müssen insgesamt nur so viel Referenzen vorgelegt werden, wie ein Einzelbewerber vorzulegen hat. Die Eignung einer Bewerbergemeinschaft kann mit insgesamt der geforderten Anzahl an Referenzen/Unterlagen zu Referenzen nachgewiesen werden.