Beschreibung der Beschaffung
Die Umgestaltung des Nordring-Parks ist Teil
der Gesamtbaumaßnahme Kanalkante 2030 - Hamm ans Wasser.
Das Objekt B - Nording-Park ist der 2. Bauabschnitt und soll in 2021
realisiert werden.
Lage / Zufahrten
Der Nordring-Park und das Bearbeitungsgebiet ist durch den Altarm der Lippe getrennt. Fußläufig sind beide Abschnitte über eine Brücke zu erreichen. Den südlichen Bearbeitungs-Abschnitt ist über den abzubrechenden DGB-Parkplatz zu erreichen, dieser grenzt an der Straße Nordenwall an.
Den nördlichen Bereich ist über die Adenauerallee zu erreichen. In den Park gelangt man über einen ca. 2,5 m breiten Rad- und Fußweg.
Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist bei der Stadt Hamm - Herrn Pohl
pohlj@stadt.hamm.de, Tel.: 02381 17-4665 zu beantragen.
Besonderheit bei der Ausführung:
Eine mögliche Gefährdung von Passanten/Nutzern ist unbedingt
auszuschließen! Hierfür sind die notwendigen
Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie Vorkehrungen zur Sicherung
der Baustelle zu treffen. Zudem sind
temporäre Hinweisschilder sowie Parkverbotsschilder
aufzustellen. Die oben genannten Vorkehrungen sind in den
Angebotspreisen zu Berücksichtigen.
Für Arbeiten im Nahbereich von Straßen und Fußgängerwegen ist für die Dauer der dort stattfindenden Arbeiten ein Sicherungsposten abzustellen. Die für Sicherungsposten entstehenden Kosten werden gesondert vergütet.
Die Ausführung erfolgt in diversen Einzelflächen.
Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist bei der Stadt Hamm - Herrn Pohl
pohlj@stadt.hamm.de, Tel.: 02381 17-4665 zu beantragen.
Bestehende Baumarten sind z.B.
Platanen, Kirsche, Ahorn
und weitere.
Die ZTV Landschaftsbauarbeiten ist Vertragsbestandteil.
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich gemäß Lageplan auf
Maßnahmen in nicht zusammenhängenden Bereichen im
Baufeld.
Es besteht kein Anspruch auf komplette Ausführung der im
Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und der damit
verbundenen Vergütung des Gesamtpreises.
Die Aufwertung der Uferbereiche mittels Natursteinmauer wird
vorbehaltlich einer wasserechtlichen Genehmigung durchgeführt.
Diese Flächen dürfen wegen der Gefahr der Bodenverdichtung
in keinem Fall mit schweren oder gummibereiften Fahrzeugen
befahren werden.
Dies gilt ebenso für die Krontraufbereiche der Bäume + 1,50 m über Kronentraufkante hinaus.
Der Geräteeinsatz ist entsprechend zu wählen. Andernfalls sind
Bodenschutzmaßnahmen (Stahlplatten, o.ä.) einzukalkulieren.
Die beabsichtigten Fahrwege sind vor Maßnahmenbeginn
einvernehmlich abzustimmen.
Querfahrten über Oberbodenflächen sind ausgeschlossen.
Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen
von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser werden
durch den AG nicht zur Verfügung gestellt.
Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder
Mitbenutzung überlassenen Flächen:
Flächen für Baustelleneinrichtung und als
Lagerfläche stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Baustelleneinrichtungsflächen sind der Baustellenorganisation
des Auftragnehmers in Abstimmung mit der Bauleitung überlassen.
Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen,
Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen,
Bauwerken im Bereich der Baustelle:
Auf dem Baugelände befindet sich schützenswerter
Baum- und Pflanzbestand diese sind gem. DIN 18920 sowie der RAS -Teil Landschaftspflege Abs. 4 vor Beschädigung zu schützen. Die zu bearbeiteten Flächen grenzen an wertvollen/schützenswerten Gehölzbestand an, hier ist mit Vorsicht zu arbeiten.
Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Auskünfte über die Lage von Leitungen und die zu beachtenden Arbeitsbedingungen
sind vom AN in eigener Verantwortung beim Unterhaltungsträger der Leitungen einzuholen.
Art und Beschaffentheit der zu reinigenden Verkehrsflächen:
Während der Baumaßnahme ist sicherzustellen, dass keine Öl- und Treibstoffverluste von eingesetzten Maschinen und Fahrzeugen den Untergrund verunreinigen, insbesondere im Bereich des Gewässers. Fahrzeuge sind auf befestigten Flächen abzustellen. Unbedingt vor Ort benötigte Öl- und Treibstoffmengen sind überdacht und in Auffangwannen zu lagern. Ölbindemittel ist aus Vorsorgegründen bereitzuhalten. Bautoiletten müssen mit einem dichten Fäkalienbehälter ausgestattet sein. Verschmutzte Verkehrswege sind arbeitstäglich zu reinigen.
Die Ausführung erfolgt in Einzelflächen.
Wegeflächen / Einfassungen
Der Großteil der Wegeflächen bzw. der Hauptweg wird in Betonsteinpflaster in ungebundener Bauweise ausgeführt. Dazu zählen auch großzügige Treppen- und Rampenanlagen. Das sog. Kanalband wird im Querschnitt von 90 cm mit Klinkerriegel ausgebildet. Teilflächen erhalten z.T. eine neue wassergebunden Wegedecke bzw. Deckschicht. Die Übergänge zwischen wassergebunder Wegedecke und Pflasterfläche werden als reaktionsharzgebunde Asphaltflächen ausgebildet.
Grünflächen / Pflanzungen
Neben der Neuanlage von Baumpflanzungen werden Rasenflächen neu hergestellt bzw. ertüchtigt. Eine Uferbepflanzung ist ebenfalss vorgesehen.
Topographie
Das Grundstück weist aktuell aufgrund der Vornutzung als Park nur geringe topographische Sprünge auf. Diese liegen vermehrt im Übergang zwischen Parkanlage und den Straßen Nordenwall sowie der Adenauerallee.
Entsorgung
Grundsätzlich sind für alle Materialien in der Entsorgung der Bauleitung des AG Entsorgungsnachweise (Liefer- / Wiegescheine) vorzulegen, auch wenn das in Einzelpositionen nicht explizit gefordert wurde.
Pflanzung
Sämtliche Pflanzarbeiten sind gem. DIN 18916, DIN 18917 sowie gem. FLL-Richtlinien durchzuführen und dürfen nur bei frostfreier Witterung vorgenommen werden.
Pflanzabstand der einzelnen Pflanzen zueinander sowie Entfernungen zu Wegen/Straßen, Nachbargrundstücken sind nach Pflanzplan bzw. den örtlichen Angaben des AG und den behördlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Die Pflanztermine sind abhängig von der Pflanzenart, dem Baufortschritt, der Witterung und d