Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt, die Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung im Einzugsgebiet des Gruppenklärwerks Leverkusen gemäß SüwVO Abwasser auszuschreiben (Kanalreinigung und -Inspektion).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kanalreinigung und -inspektion
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt, die Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung im Einzugsgebiet des Gruppenklärwerks...”
Kurze Beschreibung
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt, die Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung im Einzugsgebiet des Gruppenklärwerks Leverkusen gemäß SüwVO Abwasser auszuschreiben (Kanalreinigung und -Inspektion).
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt die Zustandserfassung gemäß SüwVO Abw im Einzugsgebiet des Gruppenklärwerks Leverkusen und schreibt hiermit die Kanalreinigung und -inspektion aus.
Ein Teil des öffentlichen Abwassernetzes in Wermelskirchen soll optisch inspiziert werden. Die dazu zu erbringenden Leistungen sind:
— Arbeitsvorbereitung der gesamten Leistungen,
— Kanalreinigung und Wasser/Abwasserhaltung,
— Vorbereitende Arbeiten zur Erreichbarkeit einzelner Haltungen/Schächte,
— ggf. Hindernisbeseitigungsarbeiten in den Kanälen,
— Optische Inspektion der Kanäle und Schächte,
— Datenaufbereitung zum Datenaustausch in digitaler Form.
Die Arbeiten sind so durchzuführen und zu organisieren, dass sie am 30.11.2021 abgeschlossen werden.
Das zu untersuchende Kanalnetz besitzt eine Gesamtlänge von 46,79 km und besteht zu ca. 57 % aus Mischwasserkanälen (Länge ca. 26,68 Km), zu ca. 11,8 % aus Regenwasserkanälen (Länge ca. 5,53 km) und ca. 31,1 % aus Schmutzwasserkanälen (Länge ca. 14,58 km).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-10 📅
Datum des Endes: 2022-01-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD (siehe Vergabeunterlagen unter „2_Auszufüllende Dokumente“) einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD (siehe Vergabeunterlagen unter „2_Auszufüllende Dokumente“) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben/Erklärungen:
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen,
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Entsprechende Erklärungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben /...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW),
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen,
— Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme.
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben /...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
— Erklärung über vergleichbare Leistungen,
— Angabe von 3 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc,
— Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl.
Entsprechende Erklärungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen, die zusätzlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der SAW und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Optische Inspektion finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-31
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/ Zentrale Vergabestelle (Raum 1.22), Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers. Die Angebotsöffnung ist gem. VgV nicht öffentlich.”
“Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform „Subreport ELViS“ über den Link...”
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform „Subreport ELViS“ über den Link „https://www.subreport.de/E43156672“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 24.3.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der SAW.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Postanschrift: Zeughaustraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-3045📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
URL: http://bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Postort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2202 / 13-0📞
Quelle: OJS 2021/S 043-107676 (2021-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 282543.30 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt die Zustandserfassung gemäß SüwVO Abw im Einzugsgebiet des Gruppenklärwerks Leverkusen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt die Zustandserfassung gemäß SüwVO Abw im Einzugsgebiet des Gruppenklärwerks Leverkusen und schreibt hiermit die Kanalreinigung und -inspektion aus.
Ein Teil des öffentlichen Abwassernetzes in Wermelskirchen soll optisch inspiziert werden. Die dazu zu erbringenden Leistungen sind:
— Arbeitsvorbereitung der gesamten Leistungen,
— Kanalreinigung und Wasser/Abwasserhaltung,
— Vorbereitende Arbeiten zur Erreichbarkeit einzelner Haltungen/Schächte,
— ggf. Hindernisbeseitigungsarbeiten in den Kanälen,
— Optische Inspektion der Kanäle und Schächte,
— Datenaufbereitung zum Datenaustausch in digitaler Form.
Die Arbeiten sind so durchzuführen und zu organisieren, dass sie am 30.11.2021 abgeschlossen werden.
Das zu untersuchende Kanalnetz besitzt eine Gesamtlänge von 46,79 km und besteht zu ca. 57 % aus Mischwasserkanälen (Länge ca. 26,68 Km), zu ca. 11,8 % aus Regenwasserkanälen (Länge ca. 5,53 km) und ca. 31,1 % aus Schmutzwasserkanälen (Länge ca. 14,58 km).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 043-107676
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Zustandserfassung EZG KA Dabringhausen und Leverkusen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Börsch GmbH Kanaltechnik
Postanschrift: Stahlschmidtsbrücke 33
Postort: Hückeswagen
Postleitzahl: 42499
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 282543.30 💰
“Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link...”
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E43156672“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien — also anonymen — Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 24.3.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der SAW.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 090-233694 (2021-05-05)