Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kanalreinigungsarbeiten im Stadtgebiet Schwerte
10-71-0109-44
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Abwässerkanälen📦
Kurze Beschreibung: Kanalreinigungsarbeiten
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kanalisationsarbeiten📦
Ort der Leistung: Unna🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Schwerte 58239 Schwerte
Beschreibung der Beschaffung: Kanalreinigungsarbeiten im Stadtgebiet Schwerte vom 01.01.2022 bis 31.12.2024
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-24
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-24
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Auftraggeber:
Stadtentwässerung Schwerte
Liethstr. 32-36
58239 Schwerte
(Kontakt: Herr Hessam, Tel. 02304/203-206)
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5LYYBT” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514112735📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen ( § 160 Abs.3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 166-434904 (2021-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zentrale Vergabestelle für Stadtentwaesserung Schwerte
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1233237.50 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 166-434904
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Lobbe Kanaltechnik GmbH & Co KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lobbe Kanaltechnik GmbH & Co KG
Postanschrift: Teutoburger Straße 13
Postort: Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Paderborn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1233237.50 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und TV-Inspektion der Kanalanlagen auf dem Stadtgebiet Schwerte
Reference number: 2025-01-21
Kurze Beschreibung:
“Reinigung und TV-Inspektion der Kanalanlagen auf dem Stadtgebiet Schwerte”
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Reinigung und TV-Inspektion der öffentlichen Entwässerungskanäle der Stadt Schwerte nach digitalem Spülplan entsprechend der DIN...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Reinigung und TV-Inspektion der öffentlichen Entwässerungskanäle der Stadt Schwerte nach digitalem Spülplan entsprechend der DIN EN 14654-1 und DWA Regelwerken (DWA-A 147, DWA-M 174 und DWA-M 197) zur Aufrechterhaltung der einwandfreien Funktion der Kanalisation gemäß den Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO-Abw NRW).
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Zusätzliche Informationen:
“Die vorliegende Vergabebekanntmachung betrifft den Abschluss eines Nachtrages zu der am 19.11.2021 bezuschlagten Rahmenvereinbarung "Reinigung und...”
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Vergabebekanntmachung betrifft den Abschluss eines Nachtrages zu der am 19.11.2021 bezuschlagten Rahmenvereinbarung "Reinigung und TV-Inspektion der Kanalanlagen auf dem Stadtgebiet Schwerte". Eine Bekanntmachung des Nachtrages im Projektraum des ursprünglichen Vergabeverfahrens ist aus technischen Gründen nicht möglich, da seit der eForms-Umstellung die erforderliche Schnittstelle nicht mehr zur Verfügung steht. Diese Stichtagslösung wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Mit dem Nachtrag soll die Laufzeit des Ursprungsvertrages bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden. Hauptgrund hierfür bildet die Aufhebung des Verfahrens zur Neuvergabe der Reinigung und TV-Inspektion der Kanalanlagen (Bekanntmachung Nr. 568435-2024, ABl. S - Nummer der Ausgabe: 185/2024) nach 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV. Darüber hinaus soll eine Anpassung der Einheitspreise für die einzelnen Abrufleistungen ab dem 01.01.2025 erfolgen. Bei der Fortsetzung der Erbringung der Reinigung und TV-Inspektion der Kanalanlagen über den 31. Dezember 2024 hinaus handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten für die Stadtentwässerung Schwerte verbunden (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB). Der Wert der Auftragsänderung beläuft sich auf 753.528,89 EUR netto.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Vertrag Nr. 93000.01.22
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-12-23 📅
Titel: 1. Nachtrag zur Rahmenvereinbarung Reinigung und TV-Inspektion der Kanalanlagen auf dem Stadtgebiet Schwerte
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lobbe Kanaltechnik GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: HRB 1658
Postleitzahl: 58093
Postort: Hagen
Region: Hagen, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: info@lobbe-holding.de📧
Telefon: +492371 888-0📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtentwässerung Schwerte GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 4985
Postanschrift: Liethstraße 32-36
E-Mail: info@stadtentwaesserung-schwerte.de📧
Telefon: 02304 203-200📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
Economic and financial affairs
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y225MTK” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Telefon: +49 251 411-2165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 031-099043 (2025-02-11)