Ingenieurleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 ff HOAI. Beauftragung für den Neubau einer Einfeldsporthalle und den Schul-Erweiterungsbau der Karl-Kreuter-Grundschule und der Georgensschule, Am Brückelgraben 91/Rheinhorststr. 32-36 67071 Ludwigshafen am Rhein, LPH 2-3 und 5-8. Die Grundschule Karl-Kreuter-Schule besteht aus mehreren 1-3 geschossigen Gebäudeteilen mit einer BGF von ca. 4 650 m. Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 700 m zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Mehrzweckraum, Lehrerzimmer, Speiseraum, Verteilerküche (ca. 50 m). Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig. Die Förderschule Georgens-Schule besteht aus einem 1-geschossigen sowie einem 3-geschossigen Gebäude mit einer BGF von ca. 5 050 m. Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 1 200 m zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Lehrküchen, Lehrerzimmer, Erweiterung Speiseraum, Erweiterung Wärme- und Spülküche. Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig Der zusätzliche Bedarf beider Schulen ist dauerhaft durch einen Neubau und durch Umnutzungs- bzw. Umbaumaßnahmen zu decken. Die Mensa der Karl-Kreuter-Schule muss erweitert, bzw. je nach Konzept im Neubau abgebildet werden. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzung von ca. 250 m erforderlich. Die Erweiterungsplanung soll zukünftige Erweiterungen optional ermöglichen (z. B. weiteres Geschoss auf Neubau). Alle Maßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb durchzuführen. Im zu planenden Neubau auf dem Grundstück der Karl-Kreuter-Schule sollen in einem Baukörper beide Schulen mit baulicher Trennung abgebildet werden. Diese sollen über einen Flur mit abschließbaren Türen verbunden sein. Jede Schule erhält ihre eigenen Treppen und Toilettenanlagen. Es soll ein Aufzug zur Nutzung beider Schulen zentral angeordnet werden. Die Förderschule Georgens-Schule hat zusätzlich Bedarf an einer Turn-/Gymnastikhalle (1 Übungseinheit) inkl. Nebenräume und Technik mit einer BGF von ca. 750 m. Auf dem Gelände der Karl-Kreuter-Schule wird derzeit ein temporärer Pavillon für die Nutzung durch die Karl-Kreuter-Schule ab März 2021 bis zum Abschluss der Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die gesamten Räumlichkeiten in der Außenstelle der Grundschule Karl-Kreuter-Schule sollen während der provisorischen Erweiterung (temp. Pavillon) komplett, bis zur Fertigstellung des Neubaus der beiden Schulen der Förderschule (Georgens-Schule) zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung des Neubaus muss berücksichtigt werden, dass die Räumlichkeiten der kompletten Außenstelle nach Abschluss der Erweiterung wieder der Karl-Kreuter-Schule zur Verfügung gestellt werden. Vorläufige Kostenberechnung: Neubau Einfeldsporthalle: — Kostengruppe 440 ca. 130 000,00 EUR netto, — Kostengruppe 450 ca. 150 000,00 EUR netto. Erweiterungsbau: — Kostengruppe 440 ca. 540 000,00 EUR netto, — Kostengruppe 450 ca. 620 000,00 EUR netto, — Kostengruppe 460 ca. 120 000,00 EUR netto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2021-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 0136.20_Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 ff HOAI.
Beauftragung für den Neubau einer Einfeldsporthalle und den Schul-Erweiterungsbau der Karl-Kreuter-Grundschule und der Georgensschule, Am Brückelgraben 91/Rheinhorststr. 32-36
67071 Ludwigshafen am Rhein, LPH 2-3 und 5-8.
Die Grundschule Karl-Kreuter-Schule besteht aus mehreren
1-3 geschossigen Gebäudeteilen mit einer BGF von ca. 4 650 m
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 700 m
Die Förderschule Georgens-Schule besteht aus einem
1-geschossigen sowie einem 3-geschossigen Gebäude mit einer BGF von ca. 5 050 m
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 1 200 m
Der zusätzliche Bedarf beider Schulen ist dauerhaft durch einen Neubau und durch Umnutzungs- bzw. Umbaumaßnahmen zu decken. Die Mensa der Karl-Kreuter-Schule muss erweitert, bzw. je nach Konzept im Neubau abgebildet werden. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzung von ca. 250 m
Im zu planenden Neubau auf dem Grundstück der Karl-Kreuter-Schule sollen in einem Baukörper beide Schulen mit baulicher Trennung abgebildet werden. Diese sollen über einen Flur mit abschließbaren Türen verbunden sein. Jede Schule erhält ihre eigenen Treppen und Toilettenanlagen. Es soll ein Aufzug zur Nutzung beider Schulen zentral angeordnet werden.
Die Förderschule Georgens-Schule hat zusätzlich Bedarf an einer Turn-/Gymnastikhalle (1 Übungseinheit) inkl. Nebenräume und Technik mit einer BGF von ca. 750 m
Auf dem Gelände der Karl-Kreuter-Schule wird derzeit ein temporärer Pavillon für die Nutzung durch die Karl-Kreuter-Schule ab März 2021 bis zum Abschluss der Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Die gesamten Räumlichkeiten in der Außenstelle der Grundschule Karl-Kreuter-Schule sollen während der provisorischen Erweiterung (temp. Pavillon) komplett, bis zur Fertigstellung des Neubaus der beiden Schulen der Förderschule (Georgens-Schule) zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung des Neubaus muss berücksichtigt werden, dass die Räumlichkeiten der kompletten Außenstelle nach Abschluss der Erweiterung wieder der Karl-Kreuter-Schule zur Verfügung gestellt werden.
Vorläufige Kostenberechnung:
Neubau Einfeldsporthalle:
— Kostengruppe 440 ca. 130 000,00 EUR netto,
— Kostengruppe 450 ca. 150 000,00 EUR netto.
Erweiterungsbau:
— Kostengruppe 440 ca. 540 000,00 EUR netto,
— Kostengruppe 450 ca. 620 000,00 EUR netto,
— Kostengruppe 460 ca. 120 000,00 EUR netto.
Beauftragung für den Neubau einer Einfeldsporthalle und den Schul-Erweiterungsbau der Karl-Kreuter-Grundschule und der Georgensschule, Am Brückelgraben 91/Rheinhorststr. 32-36
67071 Ludwigshafen am Rhein, LPH 2-3 und 5-8.
Die Grundschule Karl-Kreuter-Schule besteht aus mehreren
1-3 geschossigen Gebäudeteilen mit einer BGF von ca. 4 650 m
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 700 m
Die Förderschule Georgens-Schule besteht aus einem
1-geschossigen sowie einem 3-geschossigen Gebäude mit einer BGF von ca. 5 050 m
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 1 200 m
Der zusätzliche Bedarf beider Schulen ist dauerhaft durch einen Neubau und durch Umnutzungs- bzw. Umbaumaßnahmen zu decken. Die Mensa der Karl-Kreuter-Schule muss erweitert, bzw. je nach Konzept im Neubau abgebildet werden. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzung von ca. 250 m
Im zu planenden Neubau auf dem Grundstück der Karl-Kreuter-Schule sollen in einem Baukörper beide Schulen mit baulicher Trennung abgebildet werden. Diese sollen über einen Flur mit abschließbaren Türen verbunden sein. Jede Schule erhält ihre eigenen Treppen und Toilettenanlagen. Es soll ein Aufzug zur Nutzung beider Schulen zentral angeordnet werden.
Die Förderschule Georgens-Schule hat zusätzlich Bedarf an einer Turn-/Gymnastikhalle (1 Übungseinheit) inkl. Nebenräume und Technik mit einer BGF von ca. 750 m
Auf dem Gelände der Karl-Kreuter-Schule wird derzeit ein temporärer Pavillon für die Nutzung durch die Karl-Kreuter-Schule ab März 2021 bis zum Abschluss der Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Die gesamten Räumlichkeiten in der Außenstelle der Grundschule Karl-Kreuter-Schule sollen während der provisorischen Erweiterung (temp. Pavillon) komplett, bis zur Fertigstellung des Neubaus der beiden Schulen der Förderschule (Georgens-Schule) zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung des Neubaus muss berücksichtigt werden, dass die Räumlichkeiten der kompletten Außenstelle nach Abschluss der Erweiterung wieder der Karl-Kreuter-Schule zur Verfügung gestellt werden.
Vorläufige Kostenberechnung:
Neubau Einfeldsporthalle:
— Kostengruppe 440 ca. 130 000,00 EUR netto,
— Kostengruppe 450 ca. 150 000,00 EUR netto.
Erweiterungsbau:
— Kostengruppe 440 ca. 540 000,00 EUR netto,
— Kostengruppe 450 ca. 620 000,00 EUR netto,
— Kostengruppe 460 ca. 120 000,00 EUR netto.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 5 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare und Referenzdatenblätter durch den Auftraggeber ausgegeben, die zwingend auszufüllen sind. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal über die genannte Bekanntmachungs-ID erhältlich.
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular (incl. der vorgegebenen Referenzdatenblätter) eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzüglich Referenzschreiben und Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i. S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Gewertet werden 2 Referenzen, es sollten nicht mehr als 3 Referenzen eingereicht werden.
Den höchstens 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Ein Wechsel der Projektleitung bzw. der Bauleitung, die im Teilnahmewettbewerb genannt werden, führt zum Ausschluss, wenn für den Wechsel kein triftiger Grund vorliegt!
Hinweis zum Verhandlungsverfahren 2. Stufe:
Bewertungsmethode:
Die Teilnehmer des Bewertungsteams bewerten voneinander unabhängig die vorgegebenen Kriterien. Danach wird aus der Summe der Bewertungen ein Mittelwert gebildet. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Das günstigste Honorarangebot wird zur besten Präsentation in das angegebene Wichtungsverhältnis gesetzt. Ein Berechnungsbeispiel ist der bereitgestellten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Das Verhandlungsverfahren wird ggf. per Videokonferenz durchgeführt. Mit der Abgabe der Bewerbung werden die Vor- und Nachteile einer Videokonferenz auch im Hinblick auf Datenschutz vom Bewerber anerkannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54DTL5
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 5 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare und Referenzdatenblätter durch den Auftraggeber ausgegeben, die zwingend auszufüllen sind. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal über die genannte Bekanntmachungs-ID erhältlich.
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular (incl. der vorgegebenen Referenzdatenblätter) eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzüglich Referenzschreiben und Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i. S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Gewertet werden 2 Referenzen, es sollten nicht mehr als 3 Referenzen eingereicht werden.
Den höchstens 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Ein Wechsel der Projektleitung bzw. der Bauleitung, die im Teilnahmewettbewerb genannt werden, führt zum Ausschluss, wenn für den Wechsel kein triftiger Grund vorliegt!
Hinweis zum Verhandlungsverfahren 2. Stufe:
Bewertungsmethode:
Die Teilnehmer des Bewertungsteams bewerten voneinander unabhängig die vorgegebenen Kriterien. Danach wird aus der Summe der Bewertungen ein Mittelwert gebildet. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Das günstigste Honorarangebot wird zur besten Präsentation in das angegebene Wichtungsverhältnis gesetzt. Ein Berechnungsbeispiel ist der bereitgestellten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Das Verhandlungsverfahren wird ggf. per Videokonferenz durchgeführt. Mit der Abgabe der Bewerbung werden die Vor- und Nachteile einer Videokonferenz auch im Hinblick auf Datenschutz vom Bewerber anerkannt.
Beauftragung für den Neubau einer Einfeldsporthalle und den Schul-Erweiterungsbau der Karl-Kreuter-Grundschule und der Georgensschule, Am Brückelgraben 91/Rheinhorststr. 32-36
67071 Ludwigshafen am Rhein, LPH 2-3 und 5-8.
Die Grundschule Karl-Kreuter-Schule besteht aus mehreren
1-3 geschossigen Gebäudeteilen mit einer BGF von ca. 4 650 m
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 700 m
Die Förderschule Georgens-Schule besteht aus einem
1-geschossigen sowie einem 3-geschossigen Gebäude mit einer BGF von ca. 5 050 m
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 1 200 m
Der zusätzliche Bedarf beider Schulen ist dauerhaft durch einen Neubau und durch Umnutzungs- bzw. Umbaumaßnahmen zu decken. Die Mensa der Karl-Kreuter-Schule muss erweitert, bzw. je nach Konzept im Neubau abgebildet werden. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzung von ca. 250 m
Der zusätzliche Bedarf beider Schulen ist dauerhaft durch einen Neubau und durch Umnutzungs- bzw. Umbaumaßnahmen zu decken. Die Mensa der Karl-Kreuter-Schule muss erweitert, bzw. je nach Konzept im Neubau abgebildet werden. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzung von ca. 250 m
Im zu planenden Neubau auf dem Grundstück der Karl-Kreuter-Schule sollen in einem Baukörper beide Schulen mit baulicher Trennung abgebildet werden. Diese sollen über einen Flur mit abschließbaren Türen verbunden sein. Jede Schule erhält ihre eigenen Treppen und Toilettenanlagen. Es soll ein Aufzug zur Nutzung beider Schulen zentral angeordnet werden.
Im zu planenden Neubau auf dem Grundstück der Karl-Kreuter-Schule sollen in einem Baukörper beide Schulen mit baulicher Trennung abgebildet werden. Diese sollen über einen Flur mit abschließbaren Türen verbunden sein. Jede Schule erhält ihre eigenen Treppen und Toilettenanlagen. Es soll ein Aufzug zur Nutzung beider Schulen zentral angeordnet werden.
Die Förderschule Georgens-Schule hat zusätzlich Bedarf an einer Turn-/Gymnastikhalle (1 Übungseinheit) inkl. Nebenräume und Technik mit einer BGF von ca. 750 m
Auf dem Gelände der Karl-Kreuter-Schule wird derzeit ein temporärer Pavillon für die Nutzung durch die Karl-Kreuter-Schule ab März 2021 bis zum Abschluss der Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Die gesamten Räumlichkeiten in der Außenstelle der Grundschule Karl-Kreuter-Schule sollen während der provisorischen Erweiterung (temp. Pavillon) komplett, bis zur Fertigstellung des Neubaus der beiden Schulen der Förderschule (Georgens-Schule) zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung des Neubaus muss berücksichtigt werden, dass die Räumlichkeiten der kompletten Außenstelle nach Abschluss der Erweiterung wieder der Karl-Kreuter-Schule zur Verfügung gestellt werden.
Die gesamten Räumlichkeiten in der Außenstelle der Grundschule Karl-Kreuter-Schule sollen während der provisorischen Erweiterung (temp. Pavillon) komplett, bis zur Fertigstellung des Neubaus der beiden Schulen der Förderschule (Georgens-Schule) zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung des Neubaus muss berücksichtigt werden, dass die Räumlichkeiten der kompletten Außenstelle nach Abschluss der Erweiterung wieder der Karl-Kreuter-Schule zur Verfügung gestellt werden.
Vorläufige Kostenberechnung:
Neubau Einfeldsporthalle:
— Kostengruppe 440 ca. 130 000,00 EUR netto,
— Kostengruppe 450 ca. 150 000,00 EUR netto.
Erweiterungsbau:
— Kostengruppe 440 ca. 540 000,00 EUR netto,
— Kostengruppe 450 ca. 620 000,00 EUR netto,
— Kostengruppe 460 ca. 120 000,00 EUR netto.
Ingenieurleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 ff HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-8 (stufenweise Beauftragung).
Projektbeschrieb ELT: Allgemeine Angaben zu vorhandenen elektr. Anlagen siehe Bewerbungsunterlagen!
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Bildung von Bauabschnitten und die stufenweise Beauftragung können ggf. zu einer längeren Bearbeitungszeit führen.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 HOAI.
Nach Prüfung und Freigabe soll die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 erfolgen.
Ein Rechtsanspruch auf alle Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Brückelgraben 91/Rheinhorststr. 32-36
67071 Ludwigshafen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB sowie
— Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung,
— Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist,
— Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG)
Mustererklärung 1/Mustererklärung 3
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen.
— Nachweis oder Bestätigungsschreiben einer Berufshaftpflichtversicherung, dass diese im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung über mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, abzuschließen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
Es ist jeweils ein entsprechendes Referenzschreiben des Auftraggebers, aus dem die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen, auch wenn das Referenzobjekt für die ausschreibende Bauherrschaft ausgeführt wurde. Das Referenzschreiben soll außerdem die Einhaltung der Termin- und Kostenziele bestätigen.
Es ist jeweils ein entsprechendes Referenzschreiben des Auftraggebers, aus dem die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen, auch wenn das Referenzobjekt für die ausschreibende Bauherrschaft ausgeführt wurde. Das Referenzschreiben soll außerdem die Einhaltung der Termin- und Kostenziele bestätigen.
Sofern kein Referenzschreiben vorgelegt werden kann, ist der jeweilige Ansprechpartner mit Telefonnummer des betreffenden Objektes zu benennen.
Für den Bereich des NGRS soll Planungserfahrung bestehen. Hierfür reicht eine Eigenerklärung aus, die der Bewerbung beizufügen ist.
Mindeststandards:
Das Unternehmen muss für die Projektierung der BMA nach DIN 14675 zertifiziert sein! Der Nachweis ist mit der Bewerbung einzureichen. Die Nichterfüllung der Anforderung führt zum Ausschluss der Bewerbung!
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur und/oder "Beratender Ingenieur" berechtigt sind.
Nachweise durch Diplom/Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise sind mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Dies gilt für den Projektleiter und den Bauleiter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung innerhalb einer Frist von 6 Tagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung innerhalb einer Frist von 6 Tagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen, insbesondere der festgelegten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Bewertungsmatrix. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (gem. Teilnahmebedingungen max. 5 Bewerber), wird die Auswahl unter mehreren gleich platzierten Bewerbern durch Los getroffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen, insbesondere der festgelegten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Bewertungsmatrix. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (gem. Teilnahmebedingungen max. 5 Bewerber), wird die Auswahl unter mehreren gleich platzierten Bewerbern durch Los getroffen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-06-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Team/Vertretungsregelung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektabwicklung/Termine/Kosten/Qualitäten
Kapazität/Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 5 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare und Referenzdatenblätter durch den Auftraggeber ausgegeben, die zwingend auszufüllen sind. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal über die genannte Bekanntmachungs-ID erhältlich.
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular (incl. der vorgegebenen Referenzdatenblätter) eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzüglich Referenzschreiben und Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i. S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular (incl. der vorgegebenen Referenzdatenblätter) eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzüglich Referenzschreiben und Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i. S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Gewertet werden 2 Referenzen, es sollten nicht mehr als 3 Referenzen eingereicht werden.
Den höchstens 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Ein Wechsel der Projektleitung bzw. der Bauleitung, die im Teilnahmewettbewerb genannt werden, führt zum Ausschluss, wenn für den Wechsel kein triftiger Grund vorliegt!
Hinweis zum Verhandlungsverfahren 2. Stufe:
Bewertungsmethode:
Die Teilnehmer des Bewertungsteams bewerten voneinander unabhängig die vorgegebenen Kriterien. Danach wird aus der Summe der Bewertungen ein Mittelwert gebildet. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Das günstigste Honorarangebot wird zur besten Präsentation in das angegebene Wichtungsverhältnis gesetzt. Ein Berechnungsbeispiel ist der bereitgestellten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Die Teilnehmer des Bewertungsteams bewerten voneinander unabhängig die vorgegebenen Kriterien. Danach wird aus der Summe der Bewertungen ein Mittelwert gebildet. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Das günstigste Honorarangebot wird zur besten Präsentation in das angegebene Wichtungsverhältnis gesetzt. Ein Berechnungsbeispiel ist der bereitgestellten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Das Verhandlungsverfahren wird ggf. per Videokonferenz durchgeführt. Mit der Abgabe der Bewerbung werden die Vor- und Nachteile einer Videokonferenz auch im Hinblick auf Datenschutz vom Bewerber anerkannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54DTL5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 076-194653 (2021-04-15)
Ergänzende Angaben (2021-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 ff HOAI.
Beauftragung für den Neubau einer Einfeldsporthalle und den Schul-Erweiterungsbau der Karl-Kreuter-Grundschule und der Georgensschule, Am Brückelgraben 91/ Rheinhorststr. 32-36 67071 Ludwigshafen am Rhein, LPH 2-3 und 5-8.
Die Grundschule Karl-Kreuter-Schule besteht aus mehreren 1-3 geschossigen Gebäudeteilen mit einer BGF von ca. 4 650 m².
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 700 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Mehrzweckraum, Lehrerzimmer, Speiseraum, Verteilerküche (ca. 50 m²). Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig.
Die Förderschule Georgens-Schule besteht aus einem 1-geschossigen sowie einem 3-geschossigen Gebäude mit einer BGF von ca. 5 050 m².
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 1 200 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Lehrküchen, Lehrerzimmer, Erweiterung Speiseraum, Erweiterung Wärme- und Spülküche. Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig.
Der zusätzliche Bedarf beider Schulen ist dauerhaft durch einen Neubau und durch Umnutzungs- bzw. Umbaumaßnahmen zu decken. Die Mensa der Karl-Kreuter-Schule muss erweitert, bzw. je nach Konzept im Neubau abgebildet werden. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzung von ca. 250 m² erforderlich. Die Erweiterungsplanung soll zukünftige Erweiterungen optional ermöglichen (z. B. weiteres Geschoss auf Neubau). Alle Maßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb durchzuführen.
Im zu planenden Neubau auf dem Grundstück der Karl-Kreuter-Schule sollen in einem Baukörper beide Schulen mit baulicher Trennung abgebildet werden. Diese sollen über einen Flur mit abschließbaren Türen verbunden sein. Jede Schule erhält ihre eigenen Treppen und Toilettenanlagen. Es soll ein Aufzug zur Nutzung beider Schulen zentral angeordnet werden.
Die Förderschule Georgens-Schule hat zusätzlich Bedarf an einer Turn- /Gymnastikhalle (1 Übungseinheit) inkl. Nebenräume und Technik mit einer BGF von ca. 750 m².
Auf dem Gelände der Karl-Kreuter-Schule wird derzeit ein temporärer Pavillon für die Nutzung durch die Karl-Kreuter-Schule ab März 2021 bis zum Abschluss der Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Die gesamten Räumlichkeiten in der Außenstelle der Grundschule Karl-Kreuter-Schule sollen während der provisorischen Erweiterung (temp. Pavillon) komplett, bis zur Fertigstellung des Neubaus der beiden Schulen der Förderschule (Georgens-Schule) zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung des Neubaus muss berücksichtigt werden, dass die Räumlichkeiten der kompletten Außenstelle nach Abschluss der Erweiterung wieder der Karl-Kreuter-Schule zur Verfügung gestellt werden.
Vorläufige Kostenberechnung:
Neubau Einfeldsporthalle:
— Kostengruppe 440 ca. 130 000.00 EUR netto;
— Kostengruppe 450 ca. 150 000.00 EUR netto.
Erweiterungsbau:
— Kostengruppe 440 ca. 540 000.00 EUR netto;
— Kostengruppe 450 ca. 620 000.00 EUR netto;
— Kostengruppe 460 ca. 120 000.00 EUR netto.
Beauftragung für den Neubau einer Einfeldsporthalle und den Schul-Erweiterungsbau der Karl-Kreuter-Grundschule und der Georgensschule, Am Brückelgraben 91/ Rheinhorststr. 32-36 67071 Ludwigshafen am Rhein, LPH 2-3 und 5-8.
Die Grundschule Karl-Kreuter-Schule besteht aus mehreren 1-3 geschossigen Gebäudeteilen mit einer BGF von ca. 4 650 m².
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 700 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Mehrzweckraum, Lehrerzimmer, Speiseraum, Verteilerküche (ca. 50 m²). Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig.
Die Förderschule Georgens-Schule besteht aus einem 1-geschossigen sowie einem 3-geschossigen Gebäude mit einer BGF von ca. 5 050 m².
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 1 200 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Lehrküchen, Lehrerzimmer, Erweiterung Speiseraum, Erweiterung Wärme- und Spülküche. Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig.
Der zusätzliche Bedarf beider Schulen ist dauerhaft durch einen Neubau und durch Umnutzungs- bzw. Umbaumaßnahmen zu decken. Die Mensa der Karl-Kreuter-Schule muss erweitert, bzw. je nach Konzept im Neubau abgebildet werden. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzung von ca. 250 m² erforderlich. Die Erweiterungsplanung soll zukünftige Erweiterungen optional ermöglichen (z. B. weiteres Geschoss auf Neubau). Alle Maßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb durchzuführen.
Im zu planenden Neubau auf dem Grundstück der Karl-Kreuter-Schule sollen in einem Baukörper beide Schulen mit baulicher Trennung abgebildet werden. Diese sollen über einen Flur mit abschließbaren Türen verbunden sein. Jede Schule erhält ihre eigenen Treppen und Toilettenanlagen. Es soll ein Aufzug zur Nutzung beider Schulen zentral angeordnet werden.
Die Förderschule Georgens-Schule hat zusätzlich Bedarf an einer Turn- /Gymnastikhalle (1 Übungseinheit) inkl. Nebenräume und Technik mit einer BGF von ca. 750 m².
Auf dem Gelände der Karl-Kreuter-Schule wird derzeit ein temporärer Pavillon für die Nutzung durch die Karl-Kreuter-Schule ab März 2021 bis zum Abschluss der Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Die gesamten Räumlichkeiten in der Außenstelle der Grundschule Karl-Kreuter-Schule sollen während der provisorischen Erweiterung (temp. Pavillon) komplett, bis zur Fertigstellung des Neubaus der beiden Schulen der Förderschule (Georgens-Schule) zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung des Neubaus muss berücksichtigt werden, dass die Räumlichkeiten der kompletten Außenstelle nach Abschluss der Erweiterung wieder der Karl-Kreuter-Schule zur Verfügung gestellt werden.
Vorläufige Kostenberechnung:
Neubau Einfeldsporthalle:
— Kostengruppe 440 ca. 130 000.00 EUR netto;
— Kostengruppe 450 ca. 150 000.00 EUR netto.
Erweiterungsbau:
— Kostengruppe 440 ca. 540 000.00 EUR netto;
— Kostengruppe 450 ca. 620 000.00 EUR netto;
— Kostengruppe 460 ca. 120 000.00 EUR netto.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 092-239504
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 076-194653
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Die Anforderung Referenzprojekt I ist Mindestanforderung entfällt!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beauftragung für den Neubau einer Einfeldsporthalle und den Schul-Erweiterungsbau der Karl-Kreuter-Grundschule und der Georgensschule, Am Brückelgraben 91/ Rheinhorststr. 32-36 67071 Ludwigshafen am Rhein, LPH 2-3 und 5-8.
Die Grundschule Karl-Kreuter-Schule besteht aus mehreren 1-3 geschossigen Gebäudeteilen mit einer BGF von ca. 4 650 m².
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 700 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Mehrzweckraum, Lehrerzimmer, Speiseraum, Verteilerküche (ca. 50 m²). Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig.
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 700 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Mehrzweckraum, Lehrerzimmer, Speiseraum, Verteilerküche (ca. 50 m²). Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig.
Die Förderschule Georgens-Schule besteht aus einem 1-geschossigen sowie einem 3-geschossigen Gebäude mit einer BGF von ca. 5 050 m².
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 1 200 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Lehrküchen, Lehrerzimmer, Erweiterung Speiseraum, Erweiterung Wärme- und Spülküche. Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig.
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 1 200 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Lehrküchen, Lehrerzimmer, Erweiterung Speiseraum, Erweiterung Wärme- und Spülküche. Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig.
Der zusätzliche Bedarf beider Schulen ist dauerhaft durch einen Neubau und durch Umnutzungs- bzw. Umbaumaßnahmen zu decken. Die Mensa der Karl-Kreuter-Schule muss erweitert, bzw. je nach Konzept im Neubau abgebildet werden. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzung von ca. 250 m² erforderlich. Die Erweiterungsplanung soll zukünftige Erweiterungen optional ermöglichen (z. B. weiteres Geschoss auf Neubau). Alle Maßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb durchzuführen.
Der zusätzliche Bedarf beider Schulen ist dauerhaft durch einen Neubau und durch Umnutzungs- bzw. Umbaumaßnahmen zu decken. Die Mensa der Karl-Kreuter-Schule muss erweitert, bzw. je nach Konzept im Neubau abgebildet werden. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzung von ca. 250 m² erforderlich. Die Erweiterungsplanung soll zukünftige Erweiterungen optional ermöglichen (z. B. weiteres Geschoss auf Neubau). Alle Maßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb durchzuführen.
Die Förderschule Georgens-Schule hat zusätzlich Bedarf an einer Turn- /Gymnastikhalle (1 Übungseinheit) inkl. Nebenräume und Technik mit einer BGF von ca. 750 m².