Hessen Mobil plant den Anbau von Seitenstreifen an der B 49 zwischen der Anschlussstelle Gießen Bergwerkswald (A 485) und der Anschlussstelle Wetzlar Ost (A 45) auf einer Strecke von ca. 9 km. Der westliche Teil der Strecke verläuft ca. 5 km im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises (Städte/Gemeinden: Wetzlar und Lahnau) und im Osten ca. 4 km im Landkreis Gießen (Stadt Gießen). Die Aufgabenstellung umfasst FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen [und optional: Ausnahmeprüfungen], eine Prüfung auf UVP-Pflicht, sowie eine Kartierung der Fauna und Flora (Geländeerhebungen der Fauna und Flora, die Kartierung der Biotoptypen [inkl. LRT und §30 Biotope]) und sofern notwendig eine Umweltverträglichkeitsstudie. Ebenfalls zur Aufgabenstellung gehört die Ermittlung und Bewertung der bauzeitlichen Auswirkungen auf den Untersuchungsraum in den entsprechenden Fachbeiträgen. Zur Erfüllung des Auftrags gehört eine fachgerechte Dokumentation der erhobenen und erstellten Daten. Mit der vollständigen Dokumentation soll es möglich sein, weitere Berichte und Planunterlagen zu erstellen. Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2021-0210
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil plant den Anbau von Seitenstreifen an der B 49 zwischen der Anschlussstelle Gießen Bergwerkswald (A 485) und der Anschlussstelle Wetzlar Ost (A 45) auf einer Strecke von ca. 9 km. Der westliche Teil der Strecke verläuft ca. 5 km im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises (Städte/Gemeinden: Wetzlar und Lahnau) und im Osten ca. 4 km im Landkreis Gießen (Stadt Gießen).
Die Aufgabenstellung umfasst FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen [und optional: Ausnahmeprüfungen], eine Prüfung auf UVP-Pflicht, sowie eine Kartierung der Fauna und Flora (Geländeerhebungen der Fauna und Flora, die Kartierung der Biotoptypen [inkl. LRT und §30 Biotope]) und sofern notwendig eine Umweltverträglichkeitsstudie. Ebenfalls zur Aufgabenstellung gehört die Ermittlung und Bewertung der bauzeitlichen Auswirkungen auf den Untersuchungsraum in den entsprechenden Fachbeiträgen. Zur Erfüllung des Auftrags gehört eine fachgerechte Dokumentation der erhobenen und erstellten Daten. Mit der vollständigen Dokumentation soll es möglich sein, weitere Berichte und Planunterlagen zu erstellen.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Hessen Mobil plant den Anbau von Seitenstreifen an der B 49 zwischen der Anschlussstelle Gießen Bergwerkswald (A 485) und der Anschlussstelle Wetzlar Ost (A 45) auf einer Strecke von ca. 9 km. Der westliche Teil der Strecke verläuft ca. 5 km im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises (Städte/Gemeinden: Wetzlar und Lahnau) und im Osten ca. 4 km im Landkreis Gießen (Stadt Gießen).
Die Aufgabenstellung umfasst FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen [und optional: Ausnahmeprüfungen], eine Prüfung auf UVP-Pflicht, sowie eine Kartierung der Fauna und Flora (Geländeerhebungen der Fauna und Flora, die Kartierung der Biotoptypen [inkl. LRT und §30 Biotope]) und sofern notwendig eine Umweltverträglichkeitsstudie. Ebenfalls zur Aufgabenstellung gehört die Ermittlung und Bewertung der bauzeitlichen Auswirkungen auf den Untersuchungsraum in den entsprechenden Fachbeiträgen. Zur Erfüllung des Auftrags gehört eine fachgerechte Dokumentation der erhobenen und erstellten Daten. Mit der vollständigen Dokumentation soll es möglich sein, weitere Berichte und Planunterlagen zu erstellen.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-11 📅
Datum des Beginns: 2022-01-03 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 154-409330
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil plant den Anbau von Seitenstreifen an der B 49 zwischen der Anschlussstelle Gießen Bergwerkswald (A 485) und der Anschlussstelle Wetzlar Ost (A 45) auf einer Strecke von ca. 9 km. Der westliche Teil der Strecke verläuft ca. 5 km im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises (Städte/Gemeinden: Wetzlar und Lahnau) und im Osten ca. 4 km im Landkreis Gießen (Stadt Gießen).
Hessen Mobil plant den Anbau von Seitenstreifen an der B 49 zwischen der Anschlussstelle Gießen Bergwerkswald (A 485) und der Anschlussstelle Wetzlar Ost (A 45) auf einer Strecke von ca. 9 km. Der westliche Teil der Strecke verläuft ca. 5 km im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises (Städte/Gemeinden: Wetzlar und Lahnau) und im Osten ca. 4 km im Landkreis Gießen (Stadt Gießen).
Die Aufgabenstellung umfasst FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen [und optional: Ausnahmeprüfungen], eine Prüfung auf UVP-Pflicht, sowie eine Kartierung der Fauna und Flora (Geländeerhebungen der Fauna und Flora, die Kartierung der Biotoptypen [inkl. LRT und §30 Biotope]) und sofern notwendig eine Umweltverträglichkeitsstudie. Ebenfalls zur Aufgabenstellung gehört die Ermittlung und Bewertung der bauzeitlichen Auswirkungen auf den Untersuchungsraum in den entsprechenden Fachbeiträgen. Zur Erfüllung des Auftrags gehört eine fachgerechte Dokumentation der erhobenen und erstellten Daten. Mit der vollständigen Dokumentation soll es möglich sein, weitere Berichte und Planunterlagen zu erstellen.
Die Aufgabenstellung umfasst FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen [und optional: Ausnahmeprüfungen], eine Prüfung auf UVP-Pflicht, sowie eine Kartierung der Fauna und Flora (Geländeerhebungen der Fauna und Flora, die Kartierung der Biotoptypen [inkl. LRT und §30 Biotope]) und sofern notwendig eine Umweltverträglichkeitsstudie. Ebenfalls zur Aufgabenstellung gehört die Ermittlung und Bewertung der bauzeitlichen Auswirkungen auf den Untersuchungsraum in den entsprechenden Fachbeiträgen. Zur Erfüllung des Auftrags gehört eine fachgerechte Dokumentation der erhobenen und erstellten Daten. Mit der vollständigen Dokumentation soll es möglich sein, weitere Berichte und Planunterlagen zu erstellen.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
FFH-Verträglichkeitsprüfung,
FFH Vorprüfung,
Prüfung UVP Pflicht,
Faunistische-floristische Kartierung
Leistungszeitraum, Fristen:
Ausführungsbeginn: 03.01.2022
Ausführungsende: 31.08.2023
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 266 552 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
- 1,5 Mio. € für Personenschäden
und
- 1,5. Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Bei Leistungen für UBB/ÖBB müssen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz gleichermaßen abgedeckt sein.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Unterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Unterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
- § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer / des anderen Unternehmers (Eignungsleihe))
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer / des anderen Unternehmers (Eignungsleihe))
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die folgenden Aufgabenstellungen / Leistungen müssen vom Bieter jeweils einmal erbracht worden sein:
Aufgabenbereich FFH-Verträglichkeitsprüfung
-Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Umsetzung eines Verkehrsinfrastrukturprojektes
-Fläche des Gesamtuntersuchungsraumes größer / gleich 200 ha
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Referenzprojekte, die den geforderten Mindestanforderungen nicht etsprechen werden ausgeschlossen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Referenzprojekte, die den geforderten Mindestanforderungen nicht etsprechen werden ausgeschlossen.
Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ anderen Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegenn.
Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ anderen Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegenn.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Nachweis von jeweils einem vergleichbaren Referenzprojekt aus den Aufgabenbereichen FFH-Verträglichkeitsprüfung, Faunistische Kartierung_Fledermäuse, Faunistische Kartierung_Avifauna und Floristische Kartierung die jeweils in den letzten 8 Jahren erbracht wurden.
- Nachweis von jeweils einem vergleichbaren Referenzprojekt aus den Aufgabenbereichen FFH-Verträglichkeitsprüfung, Faunistische Kartierung_Fledermäuse, Faunistische Kartierung_Avifauna und Floristische Kartierung die jeweils in den letzten 8 Jahren erbracht wurden.
Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck ''Eigenerklärung zur Eignung'' genügen. Referenzprojekte die diesen Anforderungen nicht entsprechen werden ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafenregelung für:
- Vertragsfristen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: entfällt
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für das Angebot sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für das Angebot zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Aufforderung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht formgerechte sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Aufforderung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht formgerechte sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/125816📞
Fax: +49 6151/126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Internetadresse: http://mobil.hessen.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 154-409330 (2021-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 268416.49 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Marburg-Biedenkopf🏙️
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH Vorprüfung, Prüfung UVP Pflicht, Faunistische-floristische Kartierung Leistungszeitraum, Fristen: Ausführungsbeginn: 03.01.2022 Ausführungsende: 31.08.2023 Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH Vorprüfung, Prüfung UVP Pflicht, Faunistische-floristische Kartierung Leistungszeitraum, Fristen: Ausführungsbeginn: 03.01.2022 Ausführungsende: 31.08.2023 Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-09 📅
Name: Planungsbüro Koch
Postanschrift: Alte Chaussee 4
Postort: Aßlar
Postleitzahl: 35614
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6443/69004-0📞
E-Mail: info@pbkoch.de📧
Land: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 268416.49 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2021/S 220-579433 (2021-11-09)