Kauf und Lieferung von Schulbüchern für alle städtischen Schulen der Stadt Wuppertal

Stadt Wuppertal, Haupt- und Personalamt, Zentraleinkauf

Kauf und Lieferung von Schulbüchern für alle städtischen Schulen der Stadt Wuppertal für den Zeitraum 2021 bis 2024.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-15.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulbücher
Referenznummer: L-0213-21
Kurze Beschreibung:
“Kauf und Lieferung von Schulbüchern für alle städtischen Schulen der Stadt Wuppertal für den Zeitraum 2021 bis 2024.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulbücher 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulbücher 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wuppertal, Haupt- und Personalamt, Zentraleinkauf
Postanschrift: Weidenstraße 25
Postleitzahl: 42117
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: https://www.wuppertal.de 🌏
E-Mail: sb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/5/tenderId/100492 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-19 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 035-084853
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen

“Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 GWB von verspäteten Rügen wird ausdrücklich hingewiesen.”
Quelle: OJS 2021/S 035-084853 (2021-02-15)