Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kauf von 2 ausgewählten Wälzlager für Radsatzlager der Baureihe 481/482
21FEF53904”
Produkte/Dienstleistungen: Radachsen und Reifen und andere Teile für Lokomotiven oder rollendes Material📦
Kurze Beschreibung: I6Z/21/030.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zylinderrollenlager WJP 100x180x60,3P C4 (758615)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Radachsen und Reifen und andere Teile für Lokomotiven oder rollendes Material📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Rslg.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): kaufm. Kriterien gemäß Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 80 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zylinderrollenlager WJ 100x180x60,3 P C4 (758629)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Rslg
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 139-371088 (2021-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: I6Z/21/030
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: .Zylinderrollenlager WJP 100x180x60,3 P C4
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: .Zylinderrollenlager WJ 100x180x60,3 P C4
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 139-371088
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-28 📅
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 213-563241 (2021-10-29)