Los 1
1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t
Los 2
1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 10 t – max. 12 t.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf von Abfallsammelfahrzeugen in 2 Losen
33 ZV 123/21 V
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Kurze Beschreibung:
“Los 1
1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t
Los 2
1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen...”
Kurze Beschreibung
Los 1
1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t
Los 2
1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 10 t – max. 12 t.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Ort der Leistung: Mettmann🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Amt Kommunale Dienste
Sandstraße 23-25
40878 Ratingen”
Beschreibung der Beschaffung: 1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 8
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 10 t – max. 12 t” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Beschreibung der Beschaffung:
“1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 10 t – max. 12 t.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU des – Vergabehandbuchs des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU des – Vergabehandbuchs des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, VHB-NRW).
— Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. 3 Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
— Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bei der ZVS, Rathaus Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen, Zimmer 0.15
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf...”
— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
— Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 19.8.2021, 9.00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
— Das Angebot muss spätestens am 25.8.2021 um 10.00 Uhr in der Poststelle der Stadt Ratingen eingegangen sein. Später eingehende Angebot werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
— Die Bindefrist endet am 27.9.2021.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DRD4
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 142-377278 (2021-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf von Abfallsammelfahrzeugen in zwei Losen
33 ZV 123/21 V
Kurze Beschreibung:
“Los 1
1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26t
Los 2
1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen...”
Kurze Beschreibung
Los 1
1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26t
Los 2
1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 10t - max. 12t
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: 1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26t
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Amt Kommunale Dienste Sandstraße 23-25 40878 Ratingen”
Beschreibung der Beschaffung: 1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26t
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Titel:
“1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 10t - max. 12t” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 werksneues Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 10t - max. 12t”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 142-377278
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ZÖLLER-KIPPER GmbH
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mainz-Bingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5D60S
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 187-486203 (2021-09-22)