Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf von Polizeikräder für die Thüringer Polizei
24.25-2912-148-2021
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦
Kurze Beschreibung: Kauf von Polizeikräder für die Thüringer Polizei.
1️⃣
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt
Beschreibung der Beschaffung: Kauf von Polizeikräder für die Thüringer Polizei.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-12 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Bietererklärung zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck),
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) Beachtung der ILO – Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2. Ergänzende Vertragsbedingungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) Beachtung der ILO – Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG,
3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
4. Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-15
13:00 📅
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe Angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
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Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weiimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠
URL: http://www.thueringen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2021/S 093-241211 (2021-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 093-241211
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 24.25-2912-148-2021
Titel: Kauf von Polizeikräder für die Thüringer Polizei
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kauf von Polizeikräder für die Thüringer Polizei
Postanschrift: Bmw ag
Postort: München
Postleitzahl: 80788
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
“Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.1.7 in dieser Bekanntmachung wurde zu diesem...”
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.1.7 in dieser Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 Genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2021/S 136-360268 (2021-07-13)