KAW — Übernahme und Verwertung von Grünschnitt

Stadt Hameln- Zentrale Vergabestelle- im Auftrag der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont

Übernahme und Verwertung von Grünschnitt für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-11 Auftragsbekanntmachung
2021-06-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: S-HAMELN-LK-2021-0004
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Grünschnitt für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hameln-Pyrmont 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hameln- Zentrale Vergabestelle- im Auftrag der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Kontakt
Internetadresse: http://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 51512021378 📞
Fax: +49 51512021266 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2021-0004 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2021-0004 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-080071
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme von geschredderten Grünschnittmaterialien auf 7 Kompostplätzen im Landkreis Hameln-Pyrmont, Transport zur Verwertungsanlage des Auftragnehmers
— Verwiegung auf geeichter Waage, Verwertung des übernommenen Materials im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023, geschätzte. Menge: ca. 9 500 Tonnen (Megagramm) pro Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Entsorgungspark Hameln-Hilligsfeld
Zum Sachsengrund 15
31789 Hameln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet / die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt / ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
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— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Erklärung zum NTVergG.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ / VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung“ befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2021-0004
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Handelsregisterauszug,
— Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ oder vergleichbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
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— das dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
— Kopie der gültigen Police einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 3 Mio. EUR je Schadensfall).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ / VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der -Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung“ befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2021-0004
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Betriebsgenehmigung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Anlagen (zumindest auszugsweise),
— Eichnachweis Waage,
— Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen,
— Darstellung der zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen im Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Personal, Maschinen, Fahrzeuge).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2021-0004 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2021-0004. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3306 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Niedersachsen c/o IHK Hannover
Postanschrift: Schiffgraben 49
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Telefon: +49 5113107-272 📞
E-Mail: hillmer@hannover.ihk.de 📧
Fax: +49 5113107-430 📠
Internetadresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html 🌏
Quelle: OJS 2021/S 032-080071 (2021-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 342 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 123-326596
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 032-080071
ABl. S-Ausgabe: 123

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme von geschredderten Grünschnittmaterialien auf 7 Kompostplätzen im Landkreis Hameln-Pyrmont, Transport zur Verwertungsanlage des Auftragnehmers - Verwiegung auf geeichter Waage, Verwertung des übernommenen Materials im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023, geschätzte Menge: ca. 9 500 Tonnen (Megagramm) pro Jahr.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-18 📅
Name: Budde GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Schobbruch 6-10
Postort: Hille
Postleitzahl: 32479
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5703518134 📞
E-Mail: b.krueger@budde-abfallbeseitigung.de 📧
Land: Minden-Lübbecke 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 342 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2021/S 123-326596 (2021-06-24)