Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 (Anlage 3)
Der nach der TRGS 519 vorgeschriebene Aufsichtsführende muss im Besitz der Anlage 3 der TRGS 519 sein und ständig vor Ort sein, wenn Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbest (95 % der Asbestsanierung des BV) stattfinden.
2 Nachweis der Zulassung nach Anhang I, Nr. 2, 2.4.2, Abs. 4 GefStoffV
Die ausführende Firma muss eine Zulassung für schwach gebundenen Asbest nach der Gefahrstoffverordnung vorweisen können. Sollte der Bieter diese Voraussetzung nicht erfüllen, so muss er mit entsprechenden Subunternehmern arbeiten. Jeder in der Asbestsanierung eingesetzte Subunternehmer muss die Zulassung vorweisen.
3. Sachkunde/Fachkundenachweis gemäß DGUV Regel 101-004/TRGS 524
In den jeweiligen Sanierungsbereichen (Schwarzbereichen) dürfen nur Mitarbeiter der Firma Arbeiten ausführen, die die entsprechende Anmeldung vorgenommen hat.
4. Angaben zu Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte):
Vorlage von 3 Referenznachweisen aus den letzten fünf Geschäftsjahren (2016 - 2020) über vergleichbare, abgeschlossene Aufträge (jeweils durch Vorlage des Formblattes 444) mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (124) genannten Angaben;
Mindestanforderungen an jede Referenz: das Auftragsvolumen muss mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen.
Die Referenznachweise können durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erfolgen. Sollten jedoch im PQ- Verzeichnis keine oder weniger als 3 geeignete Referenznachweise vorhanden sein, die insbesondre das Kriterium „Auftragsvolumen" erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate geeignete Referenznachweise beifügen.
5. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, vorzulegen.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die technischen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE – ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.