Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften – die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben – in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit auf Rang 5, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zu losen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1 – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Maximal 30 Punkte erreichbar.
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 51 HOAI (Tragwerksplanung). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation. Die volle Punktzahl (30 Punkte) erhält die Bewerbung mit dem höchsten Umsatz. Die gemittelten Umsätze aus den übrigen Bewerbungen werden im Verhältnis zur Abweichung vom höchsten gemittelten Umsatz proportional geringer mit Punkten bewertet. Es erfolgt eine Rundung auf volle Zahlen. Beispiel: Ein Bewerber mit 10 % weniger gemitteltem Umsatz als der Bewerber mit dem höchsten anerkannten gemittelten Umsatz erhält 10 % weniger Punkte und erreicht somit 27 Punkte.
Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Insgesamt maximal 70 Punkte erreichbar.
Unterkriterium 1 – Anzahl der Ingenieure mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren.
— maximal 15 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1:
— 15 Punkte Ab 3 Ingenieure,
— 9 Punkte 2 Ingenieure,
— 3 Punkte 1 Ingenieur.
Unterkriterium 2 – Anzahlt der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Bauingenieur, Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Engineering/Science) sowie technische Mitarbeiter (z. B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen)
— Maximal 15 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2:
— 15 Punkte >6 Mitarbeiter,
— 9 Punkte 5-6 Mitarbeiter,
— 3 Punkte 3-4 Mitarbeiter,
— 0 Punkte 1-2 Mitarbeiter.
Unterkriterium 3 – Referenzen für realisierte vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 51 HOAI (Tragwerksplanung) Lph 1-6 für Neubauten im Bereich kommunale und/oder geförderte Baumaßnahmen.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten 6 Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 40 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4:
— 40 Punkte > 4 Referenzen,
— 30 Punkte 4 Referenzen,
— 20 Punkte 3 Referenzen,
— 10 Punkte 2 Referenzen,
— 0 Punkte 1 Referenz.