Am Kreiskrankenhaus Osterholz soll auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses Osterholz, Am Krankenhaus 4 in 27711 Osterholz-Scharmbeck eine Ergänzung der Pflegestationen und ein Neubau der Intensivstation erfolgen.
Auftraggeber ist das Kreiskrankenhaus Osterholz.
Die Ausschreibungen erfolgt über die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osterholz. Die Gesamtbaumaßnahme gliedert sich in die Vorabmaßnahme und in 2 Baustufen. Die Bauausführung hat im Dezember 2020 begonnen. Die Inbetriebnahme soll in 2022 erfolgen. Nähere Informationen sind dem beigefügten Bauzeitenplan zu entnehmen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Malerarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KKH Osterholz; Anbau einer Intensivstation: Malerarbeiten
2021000602
Produkte/Dienstleistungen: Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Am Kreiskrankenhaus Osterholz soll auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses Osterholz, Am Krankenhaus 4 in 27711 Osterholz-Scharmbeck eine Ergänzung der...”
Kurze Beschreibung
Am Kreiskrankenhaus Osterholz soll auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses Osterholz, Am Krankenhaus 4 in 27711 Osterholz-Scharmbeck eine Ergänzung der Pflegestationen und ein Neubau der Intensivstation erfolgen.
Auftraggeber ist das Kreiskrankenhaus Osterholz.
Die Ausschreibungen erfolgt über die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osterholz. Die Gesamtbaumaßnahme gliedert sich in die Vorabmaßnahme und in 2 Baustufen. Die Bauausführung hat im Dezember 2020 begonnen. Die Inbetriebnahme soll in 2022 erfolgen. Nähere Informationen sind dem beigefügten Bauzeitenplan zu entnehmen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Malerarbeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten📦
Ort der Leistung: Osterholz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Am Kreiskrankenhaus Osterholz soll auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses Osterholz, Am Krankenhaus 4 in 27711 Osterholz-Scharmbeck eine Ergänzung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Am Kreiskrankenhaus Osterholz soll auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses Osterholz, Am Krankenhaus 4 in 27711 Osterholz-Scharmbeck eine Ergänzung der Pflegestationen und ein Neubau der Intensivstation erfolgen.
Auftraggeber ist das Kreiskrankenhaus Osterholz.
Die Ausschreibungen erfolgt über die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osterholz. Die Gesamtbaumaßnahme gliedert sich in die Vorabmaßnahme und in 2 Baustufen. Die Bauausführung hat im Dezember 2020 begonnen. Die Inbetriebnahme soll in 2022 erfolgen. Nähere Informationen sind dem beigefügten Bauzeitenplan zu entnehmen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Malerarbeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-15 📅
Datum des Endes: 2022-09-16 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zum Umsatz, zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Alternativ wird eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) akzeptiert. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit 9,50 Euro) zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-19
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-19
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 41312943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 032-078713 (2021-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 203652.65 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 032-078713
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: KKH Osterholz; Anbau einer Intensivstation: Malerarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Malereibetrieb Mönnich Nachf. GmbH & Cie. KG
Postort: Bremerhaven
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 203652.65 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 079-199521 (2021-04-19)