Container- (bzw. Sattelauflieger-) Bereitstellung, Abtransport, Verwiegung, Zwischenlagerung (soweit erforderlich), Entfernung von Störstoffen (soweit erforderlich) und thermische Verwertung des auf der Kläranlage Pasewalk anfallenden entwässerten Klärschlammes.
Klärschlammmenge rund 3.000 t
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammtransport und thermische Verwertung Kläranlage Pasewalk
30414.10
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Container- (bzw. Sattelauflieger-) Bereitstellung, Abtransport, Verwiegung, Zwischenlagerung (soweit erforderlich), Entfernung von Störstoffen (soweit...”
Kurze Beschreibung
Container- (bzw. Sattelauflieger-) Bereitstellung, Abtransport, Verwiegung, Zwischenlagerung (soweit erforderlich), Entfernung von Störstoffen (soweit erforderlich) und thermische Verwertung des auf der Kläranlage Pasewalk anfallenden entwässerten Klärschlammes.
Klärschlammmenge rund 3.000 t
1️⃣
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17309 Pasewalk Kläranlage
Beschreibung der Beschaffung:
“- Klärschlammmenge rund 3.000 t
- Faulschlamm
- Entwässerung durch Vererdung auf Schlammtrockenplätzen
- Trockenmasse 38,5 %
- Wassergehalt 61,5 %
-...”
Beschreibung der Beschaffung
- Klärschlammmenge rund 3.000 t
- Faulschlamm
- Entwässerung durch Vererdung auf Schlammtrockenplätzen
- Trockenmasse 38,5 %
- Wassergehalt 61,5 %
- Containerbereitstellung, Abtransport, Verwiegung, Zwischenlagerung (soweit erforderlich), Entfernung von Störstoffen
(soweit erforderlich) und Thermische Verwertung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-20 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angaben zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung sind vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz und Mitarbeiteranzahl
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Als Eigenerklärung sind vorzulegen:
Referenzliste
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-23
13:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-23
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Pasewalk Haußmannstraße 85 17309 Pasewalk
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und ihre Bevollmächtigten
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588-4855817 📠
URL: http://www.regierung-mv.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855588-4855817 📠
URL: http://www.regierung-mv.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 163-429144 (2021-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Container- (bzw. Sattelauflieger-) Bereitstellung, Abtransport, Verwiegung, Zwischenlagerung (soweit erforderlich), Entfernung von Störstoffen (soweit...”
Kurze Beschreibung
Container- (bzw. Sattelauflieger-) Bereitstellung, Abtransport, Verwiegung, Zwischenlagerung (soweit erforderlich), Entfernung von Störstoffen (soweit erforderlich) und thermische Verwertung des auf der Kläranlage Pasewalk anfallenden
entwässerten Klärschlammes.
Klärschlammmenge rund 3.000 t
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 328 500 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17309 Pasewalk
Kläranlage
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 163-429144
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MR Verwertung GmbH Lemgo
Postanschrift: Im Hengstfeld 42c
Postort: Lemgo
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lippe🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 328 500 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 093-288288 (2023-05-10)